HanseMerkur KV4, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KV4, PS1 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif KV4, PS1 AW der HanseMerkur gehört zur älteren Generation der Versicherungswelt und richtet sich ausschließlich an Bestandsversicherte desselben Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 500 EUR jährlich verbindet dieser Tarif Kostenverantwortung mit umfassenden Leistungen: GOÄ-Erstattung bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Einbettzimmer im Krankenhaus, Privatarztbehandlung über die Höchstsätze hinaus (Zusatzmodul PS1) und 80 Prozent Zahnersatzerstattung charakterisieren sein Leistungsprofil.
Für bestehende Versicherte dieses Versicherers eröffnet sich die Option eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um Beitragserhöhungen zu begegnen. Da der KV4, PS1 AW ein geschlossener Tarif ist, schrumpft seine Versichertengemeinschaft kontinuierlich durch Ausfälle und Wechsel - ein Druck, der zunehmend zu kräftigeren Prämienanhebungen führt. In vielen Fällen können durch einen Wechsel zu einem offenen, neueren Tarif Beitragsstabilität und ähnliche Leistungen erreicht werden, während die Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert für Sie, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio möglich ist.
Basismerkmale
KV4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV4+PS1: Privatarztbehandlung.
KV4+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KV4, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV4: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV4: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




