HanseMerkur KV4, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV4, PS2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif KV4 und PS2 AW der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens und kombiniert Leistungen auf dem Niveau der GOÄ-Höchstsätze (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen) mit einer Zweibettzimmer-Deckung im stationären Bereich. Die umfangreiche Zahnersatz-Erstattung von 80% deckt auch Implantate und Knochenaufbau ab; die Kieferorthopädie wird zu 60% übernommen, bei erfolgreicher Abwicklung sogar zu 80%. Ein Selbstbehalt von 500 Euro pro Versicherungsjahr strukturiert die Finanzierung, während ambulante Vorsorgeuntersuchungen, Psychotherapie (bis 15 Sitzungen, 80% Erstattung) und Sehhilfen (bis 260 Euro) den Nutzen abrunden.
Interne Tarifwechsel nach §204 VVG bieten Versicherten häufig Optimierungspotenzial: Ein Wechsel innerhalb der HanseMerkur zu einem besser ausgestatteten oder günstiger bewerteten Tarif ist in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen werden üblicherweise übernommen. Die geschlossene Struktur des KV4/PS2 AW bedeutet jedoch, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragssteigerungen stärker ausfallen können als in offenen Tarifen - für Versicherte mit höheren Kosten kann ein Tarifwechsel zu einem offenen oder moderneren Tarif attraktiv sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet die Wechselchancen für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif fundiert und identifiziert konkrete Sparoptionen.
Basismerkmale
KV4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Hörhilfen, Sprechgeräte, Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle und Leihe dieser Hilfsmittel.
KV4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV4+PS2: Privatarztbehandlung.
KV4+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV4: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV4: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




