HanseMerkur KV4, PS2 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KV4, PS2 NW im Detail
Der HanseMerkur KV4, PS2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit einer Selbstbeteiligung von 500 Euro pro Versicherungsjahr. Das Leistungsprofil zeichnet sich durch hohe Erstattungssätze aus: ambulante und stationäre Leistungen werden bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) erstattet. Im stationären Bereich sichert die Privatarztbehandlung den Zugang zu Chefarzt und Belegarzt.
Die Geschlossenheit dieses Tarifs bedeutet, dass er nicht mehr für externe Neukunden geöffnet wird. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um die Beitragsentwicklung zu optimieren. Da die Risikogemeinschaft geschlossener Tarife tendenziell schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft, steigen die Prämien oft überdurchschnittlich. Ein strukturierter Wechsel zu moderateren Tarifen kann in vielen Fällen die Beiträge senken, während Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Tarife für Sie persönlich verfügbar sind und inwiefern ein Wechsel Ihre Beitragslast reduzieren kann. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre genaue Situation.
Basismerkmale
KV4: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4: Erstattet werden
- max. 260,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Geschlossener Hilfsmittelkatalog:
- Hörhilfen, Sprechgeräte; Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen und sonstige Körperersatzstücke, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Beatmungsgeräte und Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
KV4: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
KV4: 80% für max. 15 Sitzungen pro Jahr, max. 80,-EUR pro Sitzung.
KV4: Erstattet werden ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, so werden im Folgejahr durchgeführte Vorsorgeuntersuchungen ohne Abzug der Selbstbeteiligung erstattet.
Sind 3 Versicherungsjahre leistungsfrei, wird im Folgejahr durchgeführte Vorsorge erstattet, ohne dass der Anspruch auf Beitragsrückerstattung (BRE) verloren geht.
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KV4+PS2: Privatarztbehandlung.
KV4+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KV4, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KV4: Bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KV4: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet. Bei erfolgreichem Abschluss weitere 20% Erstattung.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KV4: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.540,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 1.540,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 3.070,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.400,-EUR im 6.Versicherungsjahr.
KV4: Nicht erforderlich.




