Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1 (A), PS2 (A) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE1 (A), PS2 (A) NW der HanseMerkur Krankenversicherung AG zeichnet sich durch völlige Befreiung vom Selbstbehalt (0 EUR) und maximale GOÄ-Sätze aus: bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zum 2,5-fachen für technische und bis zum 1,3-fachen für Laborleistungen im ambulanten und stationären Bereich. Die Zahnversorgung erreicht 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz, dazu Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Zweibettzimmer sowie stationäre Psychotherapie ohne Leistungsgrenzen.

Die HanseMerkur hat diesen Tarif für neue Kunden geschlossen; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in optimierte Tarife wechseln. Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was sich in durchschnittlich stärkeren Beitragserhöhungen niederschlägt. Gleichwohl bietet ein interner Tarifwechsel in vielen Fällen die Chance auf stabilere Beitragsentwicklungen und ähnliche oder verbesserte Leistungen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1 (A): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE1 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1 (A): Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVE1 (A): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE1 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1 (A): Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1 (A)+PS2 (A): Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1 (A)+PS2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1 (A), PS2 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1 (A): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für KVE1 und PS2?

Ein geschlossener Tarif nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf, ist aber für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers interessant. Wer bereits bei der HanseMerkur versichert ist, kann über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG auch in den KVE1 oder PS2 wechseln, sofern dieser zu den individuellen Bedürfnissen passt. Der Vorteil liegt darin, dass die Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können und eine erneute Gesundheitsprüfung häufig entfällt oder reduziert ausfällt.

Geschlossene Tarife wie dieser unterliegen einem schrumpfenden Versichertenkollektiv und erleben oft intensivere Beitragserhöhungen als offene Tarife mit aktiver Neukunden-Zuführung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse auch älterer geschlossener Tarife und kann fundiert einschätzen, ob dieser Tarif trotz seiner Geschlossenheit langfristig optimal für Sie ist.

Tarifwechsel beim KVE1 und PS2 - Ihre §204-VVG-Optionen

Bestandsversicherte der HanseMerkur können vom KVE1 oder PS2 in andere Tarife derselben Versicherungsgesellschaft wechseln. Das Besondere: Häufig können die bisherigen Altersrückstellungen vollständig oder teilweise übernommen werden, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel sinnvoll ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine genaue Einschätzung aller Ihrer Optionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE1 und PS2 - warum und was tun?

Der KVE1 und PS2 als geschlossene Neue-Welt-Tarife sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft kontinuierlich schrumpft und sich die Altersstruktur verschärft. Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein immer kleineres und älteres Versichertenkollektiv, was zu überproportionalen Prämienanpassungen führt. Diese Entwicklung ist nicht ungewöhnlich, lässt sich aber durch gezielten Tarifwechsel abschwächen.

Ein interner Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif mit stabilerer Altersstruktur kann in vielen Fällen die Beitragsbelastung senken und dabei vergleichbare oder bessere Leistungen bewahren. Rechtlich bleibt Ihnen ein gesundheitsprüfungsfreier Wechsel oft erhalten, und die Altersrückstellungen werden häufig übernommen. Im Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie die konkreten Entwicklungen dieser Tariffamilie. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse eine individualisierte Handlungsempfehlung erstellen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1 (A), PS2 (A) NW

Der Tarif bietet 0 EUR Selbstbehalt und GOÄ-Höchstsätze: bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Ambulant werden bis 100 EUR für Sehhilfen erstattet (Neuanspruch nach 36 Monaten), Hilfsmittel zu 90% (z.B. Hörhilfen bis 1.000 EUR), alternative Medizin nach schulmedizinischem Vergleich und Vorsorgeuntersuchungen zu 100% (bei Primärarzt) oder 80%. Stationär: Zweibettzimmer, Privatarztbehandlung, stationäre Psychotherapie ohne Limit. Zahnärztlich: Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie 80%, mit Höchstsätzen GOZ/GOÄ.
Der KVE1 und PS2 ist ein geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur. Das heißt: Neue, externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft schrumpft daher kontinuierlich, was zu intensiveren Beitragserhöhungen führt als bei offenen Tarifen mit aktiver Neukunden-Integration. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich aber die Möglichkeit des §204-VVG-Tarifwechsels zu optimierten Alternativen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR - ein Alleinstellungsmerkmal dieses Tarifs. Das bedeutet, dass Sie keine Jahresfranchise pro Versicherungsfall zahlen; jede Behandlung wird nach GOÄ-Höchstsätzen direkt erstattet. Diese volle Kostendeckung ohne Eigenbeteiligung positioniert den KVE1/PS2 im Premium-Segment und ist bei geschlossenen Tarifen heute selten.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen Tarif derselben Versicherungsgesellschaft. In vielen Fällen können die bestehenden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsfragen eingespart werden, oft mit niedrigeren Prämien. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihre konkreten Optionen auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich häufig für diesen Tarif, insbesondere wenn die Beitragserhöhungen spürbar ausfallen. Da der Tarif geschlossen und demografisch älter wird, sind offene oder mittlere Neue-Welt-Tarife der HanseMerkur oft preisgünstiger und weisen stabilere Beitragsentwicklungen auf. Je nach Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativentarifen kann ein Wechsel erhebliche Sparpotenziale bieten und dabei vergleichbare Leistungen sichern. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wird eine auf Ihre Situation zugeschnittene Empfehlung entwickeln.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert