Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1 AW im Überblick

Der HanseMerkur KVE1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch seinen kostenlosen Selbstbehalt und die umfassende medizinische Versorgung auszeichnet. Mit Erstattungen bis zur 3,5-fachen Gebührenordnung (GOÄ) für ärztliche Leistungen und bis zur 2,3-fachen GOÄ für Zahnbehandlungen bietet dieser Tarif solide Höchstsatz-Leistungen. Die 80-prozentige Kostenübernahme bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit jährlichen Summenbegrenzungen macht den KVE1 AW zu einem beständigen Basistarif für etablierte Versichertenkollektive.

Als geschlossener Tarif nimmt der KVE1 AW keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft unter Druck setzt und die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in modernere oder günstigere Angebote zu wechseln. Diese Option ist gerade dann wertvoll, wenn Beitragserhöhungen anstehen oder ein optimiertes Leistungsprofil angestrebt wird.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation infrage kommen und wie Sie von besseren Konditionen profitieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt

erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bisex-Tarif: Was bedeutet das für den KVE1 AW?

Der KVE1 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt daher keine Versicherten von außerhalb der HanseMerkur an. Die Risikogemeinschaft schrumpft allmählich, was zu einem ungünstigeren Altersdurchschnitt und damit zu beschleunigten Beitragserhöhungen führt. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch gem. §204 VVG innerhalb der HanseMerkur in alternative Tarife wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Diese interne Flexibilität ist ein großer Vorteil geschlossener Tarife für Bestandsversicherte.

Geschlossene Tarife wie der KVE1 AW werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv beworben und sind in öffentlichen Vergleichstools schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann Sie gezielt beraten, ob ein Wechsel zu einem moderneren oder günstigeren HanseMerkur-Tarif sinnvoll ist.

Tarifwechsel im KVE1 AW: Wechselrechte und Chancen

Als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht, über §204 VVG in einen anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln. Ein solcher interner Wechsel ist in vielen Fällen ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in der Regel werden die bestehenden Altersrückstellungen zum großen Teil übernommen. Dies ermöglicht häufig niedrigere Beiträge bei vergleichbaren oder besseren Leistungen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung für den optimalen Tarif. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE1 AW - Was tun?

Der KVE1 AW ist einem erheblichen Beitragsdruck ausgesetzt, da die geschlossene Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Mit steigendem Durchschnittsalter wachsen die Leistungsausgaben schneller, während die Einnahmebasis sinkt. Besonders bei älteren Versichertenkohorten können Beitragssprünge deutlich spürbar ausfallen. Die fehlende Zufuhr von jungen Neukunden verstärkt diese Dynamik zusätzlich.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstigeren HanseMerkur-Angebot ist oft die praktikable Lösung. Häufig sind dabei gleichwertige oder bessere Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien erreichbar. Sehen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung des KVE1 AW nachzuvollziehen. Dann lassen Sie sich von uns ein individuelles Optimierungsszenario berechnen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, wie Sie Ihre Beitragslast senken können. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1 AW

Der KVE1 AW erstattet ambulante Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ (ärztliche) und bis 2,5-fach für technische Leistungen. Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Sehhilfen werden mit bis zu 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent mit jährlichen Höchstgrenzen (ab 7. Jahr: 4.000 Euro). Stationäre Psychotherapie ist enthalten, ambulante Psychotherapie nicht. Hilfsmittel werden zu 90 Prozent erstattet, Hörhilfen bis 1.000 Euro pro Fall.
Der KVE1 AW ist seit längerer Zeit geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Die schrumpfende und überalterte Risikogemeinschaft führt zu beschleunigtem Beitragswachstum. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bedeutet dies: Während eine externe Neuaufnahme unmöglich ist, können Sie als etablierter Kunde über §204 VVG intern zu anderen HanseMerkur-Tarifen wechseln und damit oft Ihre Prämie stabilisieren oder sogar senken.
Der KVE1 AW hat einen Selbstbehalt von 0 Euro. Dies ist eine besondere Stärke dieses Tarifs, da Versicherte alle Leistungen ohne jährliche Kostenbeteiligung erhalten. Der KVE1 AW positioniert sich damit in der höchsten Segment-Klasse für selbstbehaltsfreie Tarife - ein Merkmal, das typisch für geprägte Tarife der Alten Welt ist.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht, über §204 VVG in einen anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und in der Regel werden die bestehenden Altersrückstellungen übernommen. Dies ermöglicht häufig niedrigere Beiträge. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie mit Beitragserhöhungen konfrontiert sind oder jüngere Tarife mit besseren Leistungen zum gleichen oder niedrigeren Beitrag suchen. Das Alter des Tarifs und die überalterte Risikogemeinschaft sprechen für eine aktive Optimierung. Entscheidend sind aber Ihr persönliches Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren HanseMerkur-Alternativtarife. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berücksichtigt alle diese Faktoren und gibt Ihnen eine belastbare Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert