HanseMerkur KVE1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE1 AW im Überblick
Der HanseMerkur KVE1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch seinen kostenlosen Selbstbehalt und die umfassende medizinische Versorgung auszeichnet. Mit Erstattungen bis zur 3,5-fachen Gebührenordnung (GOÄ) für ärztliche Leistungen und bis zur 2,3-fachen GOÄ für Zahnbehandlungen bietet dieser Tarif solide Höchstsatz-Leistungen. Die 80-prozentige Kostenübernahme bei Zahnersatz und Kieferorthopädie mit jährlichen Summenbegrenzungen macht den KVE1 AW zu einem beständigen Basistarif für etablierte Versichertenkollektive.
Als geschlossener Tarif nimmt der KVE1 AW keine Neukunden mehr auf, was die Risikogemeinschaft unter Druck setzt und die Beitragsentwicklung verschärft. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in modernere oder günstigere Angebote zu wechseln. Diese Option ist gerade dann wertvoll, wenn Beitragserhöhungen anstehen oder ein optimiertes Leistungsprofil angestrebt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation infrage kommen und wie Sie von besseren Konditionen profitieren.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




