Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1, KKEH AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE1, KKEH AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG bietet eine hervorzuhebende Kombination: Versicherte zahlen keinen Selbstbehalt und profitieren von GOÄ Höchstsätzen (bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen). In der Zahnversicherung werden Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent und Kieferorthopädie zu 80 Prozent erstattet; die Heil- und Kostenplan-Regelung ist Voraussetzung für die Regelerstattung. Stationäre Psychotherapie ist abgedeckt, alternative Medizin wird in definierten Grenzen übernommen. Das Tarif-Portfolio wird als Alte Welt klassifiziert.

Da dieser Tarif geschlossen ist, finden Neukundenaufnahmen nicht mehr statt, doch Versicherte der HanseMerkur haben die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur. Bei schrumpfender Risikogemeinschaft können sich Beiträge ungünstiger entwickeln als in offenen Kollektiven; ein Tarifwechsel zu jüngeren oder kleineren Risikogruppen kann in vielen Fällen zu niedrigeren Prämien führen. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall und dem Zieltarif ab und sollten mit unserem PKV-Sachverständigen geklärt werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Sie beim HanseMerkur PKV-Tarif ein Wechsel sinnvoll ist und welche Alternativen zur Verfügung stehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1+KKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt

erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KVE1+KKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVE1, KKEH AW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVE1, KKEH AW ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, doch bestehende HanseMerkur-Versicherte können im Rahmen eines §204 VVG Wechsels weiterhin in solche geschlossenen Tarife wechseln. Das schwindende Versichertenkollektiv führt tendenziell zu ungünstigeren Beitragsentwicklungen: Die Prämien steigen überproportional, weil die Gemeinschaft altert und schrumpft. Für Versicherte dieses Tarifs ist eine Optimierung durch einen internen Tarifwechsel daher häufig attraktiv.

Ältere und geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr öffentlich beworben oder auf den Standardseiten gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alttarife und kann prüfen, welche offenen oder jüngeren Tarife bei der HanseMerkur gleichwertige oder bessere Leistungen zu geringeren Beiträgen bieten.

Tarifwechsel im KVE1, KKEH AW: Wie optimiert man die Prämie?

Ein §204 VVG Tarifwechsel bedeutet, intern bei der gleichen HanseMerkur zu wechseln, nicht zu einem anderen Versicherer. In vielen Fällen können Altersrückstellungen komplett übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt in unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse, welche Wechseloption am besten zu Ihnen passt. Jetzt anmelden und erfahren Sie, wie Sie Ihre Beiträge optimieren können.

Beitragserhöhung im KVE1, KKEH AW: Was ist der Ausweg?

Geschlossene Tarife wie der KVE1, KKEH AW sind gegenüber Beitragserhöhungen besonders exponiert. Der schrumpfende Versichertenbestand führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und höheren Pro-Kopf-Kosten. Medizinische Kostensteigerungen, die bei offenen Tarifen durch Neukunden mit ausgeglichener Altersstruktur abgefedert werden, treffen geschlossene Tarife ungemildert.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bietet häufig die beste Lösung: Ein jüngerer oder offener Tarif profitiert von stabilerer Risikogemeinschaft und moderaterer Beitragsdynamik. Vergleichen Sie die Prämientrends in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie der KVE1, KKEH AW im Markt abschneidet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welcher HanseMerkur-Tarif zu Ihrem Alter und Gesundheitszustand passt und Ihre Beitragslast senkt. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1, KKEH AW

Ohne Selbstbehalt erhalten Sie ambulante Leistungen bis zu GOÄ Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen). Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% erstattet; Zahnersatz ist ab dem 7. Versicherungsjahr auf bis zu 4.000 EUR jährlich begrenzt. Sehhilfen werden mit maximal 100 EUR alle 36 Monate übernommen. Stationäre Psychotherapie ist versichert, alternative Medizin bis 80-160 EUR im Versicherungsjahr. Regel- und Belegarztleistungen in Mehrbettzimmern.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert, was typischerweise zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Für bestehende HanseMerkur-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, um in stabilere, offene Tarife zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, Sie zahlen keinen Eigenanteil für Arzt-, Zahn- oder Krankenhausbehandlungen. Diese Null-Selbstbeteiligung ist ein Kernmerkmal dieses Tarifs und positioniert ihn als Premium-Variante ohne Zuzahlungen. Diese attraktive Eigenschaft macht ihn für viele Versicherte wertvoll, auch wenn die Beitragsentwicklung durch den geschlossenen Status belastet ist.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen HanseMerkur-Tarif wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht nötig. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre individuelle Situation. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren HanseMerkur-Alternativen ab. Für ältere Versicherte mit chronischen Erkrankungen kann eine Gesundheitsprüfung ein Hindernis darstellen; jüngere und gesündere Versicherte profitieren oft erheblich von offenen Tarifen mit besserer Beitragsdynamik. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm erstellt für Sie eine detaillierte Wechselempfehlung mit konkreten Prämienvergleichen und berücksichtigt dabei die Stabilität Ihrer medizinischen Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert