HanseMerkur KVE1, KKEH, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE1, KKEH, PS1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KVE1, KKEH und PS1 AW der HanseMerkur richtet sich an bereits versicherte Bestandskunden und prägt sich durch attraktive Leistungen aus: Nulldeduktibel kombiniert mit ambulanten GOÄ-Leistungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch, 1,3-fach Labor) und stationären Leistungen ohne Obergrenze. Im stationären Bereich genießen Versicherte Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie. Bei der Zahnversorgung sieht der Tarif 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz vor, wobei letzterer bis 4.000 EUR jährlich erstattet wird.
Als geschlossenes Tarifprodukt der älteren Welt bietet dieser Tarif zwar keine Zugänglichkeit für externe Neukunden mehr, doch bestehende Versicherte der HanseMerkur können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einen Wechsel in aktuellere Tarife mit reduzierten Prämien erwägen, ohne die Gesamtheit ihrer Altersrückstellungen zu gefährden. In vielen Fällen ergeben sich durch einen gezielten Wechsel Sparpotenziale, häufig bei Beibehaltung gleichwertiger oder sogar besserer Leistungen. Ein solides, wenn auch hinreichend gealtertes Versicherungskollektiv führt langfristig zu Beitragserhöhungen, die gezielt durch interne Optimierung adressiert werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt präzise auf, ob und unter welchen Bedingungen ein profitabler Tarifwechsel für Sie infrage kommt.
Basismerkmale
KVE1+KKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
- 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
Ambulante Leistungen
KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KVE1+KKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KVE1+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




