Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1, KKEH, PS2 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert den Vorteil eines Selbstbehalts von null Euro mit hochwertigem Leistungsschutz auf Höchstsatzbasis. KVE1, KKEH und PS2 AW erstatten ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Im stationären Bereich folgt die gleiche Gebührenordnung. Mit Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80% bei Höchstsätzen bildet dieser Tarif eine solide Versorgungsgrundlage für Bestandsversicherte.

Als geschlossener Tarif ist der KVE1, KKEH, PS2 AW nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, was in der Regel mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft einhergeht. Versicherte des gleichen Versicherers können aber im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in andere HanseMerkur-Tarife wechseln und häufig von reduzierten Beiträgen profitieren. Die geschlossene Altersstruktur führt tendenziell zu stärkeren Beitragsanpassungen, was einen Tarifwechsel besonders attraktiv machen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel in einen günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist und welche Leistungsveränderungen zu erwarten sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1+KKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt

erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE1, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

KVE1+KKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PS2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVE1, KKEH, PS2 AW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVE1, KKEH, PS2 AW ist geschlossen für Neukunden von außerhalb, aber bestehende Versicherte der HanseMerkur können unter §204 VVG-Bedingungen in diesen oder andere Tarife der Gesellschaft wechseln. Eine schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da weniger Personen die Leistungskosten tragen und die Altersstruktur sich verschärft. Wer im KVE1, KKEH, PS2 AW versichert ist und mit den Prämien unzufrieden wird, hat durch einen Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur oft konkrete Sparmöglichkeiten.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann analysieren, welche offenen oder jüngeren HanseMerkur-Tarife bei vergleichbarer oder verbesserter Leistung zu niedrigeren Beiträgen führen und ob Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können.

Tarifwechsel im KVE1, KKEH, PS2 AW: Wie geht das?

Als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel. Der Wechsel erfolgt ohne Kündigung des bestehenden Vertrags und bleibt innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen entfallen. Die genauen Bedingungen hängen vom Zielplan ab und müssen individuell geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche HanseMerkur-Tarife unter Ihrer persönlichen Konstellation kostengünstiger sind und ob ein nahtloser Leistungsübergang realistisch ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen transparent die Spielräume auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, was Ihnen konkret winkt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVE1, KKEH, PS2 AW: Tarifwechsel als Ausweg?

Der KVE1, KKEH, PS2 AW ist ein nach 2005 geschlossener Tarif, dessen Versichertengemeinschaft durch Kündigungen und mangelnde Zugänge kontinuierlich schrumpft. Die demografische Alterung beschleunigt die Kostenentwicklung, weshalb dieser Tarif regelmäßig überdurchschnittliche Beitragserhöhungen sieht. Wer seit Jahren oder Jahrzehnten im Plan versichert ist, spürt diese Entwicklung jedes Jahr mehr.

Ein Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen HanseMerkur-Tarif kann diese Kostenbelastung deutlich reduzieren. Häufig finden sich bei gleichartigen oder besseren Leistungen erhebliche Einsparungen. Schauen Sie sich die Beitragserhöhungs-Chart an, um die Trend-Dynamik dieses Tarifes zu verstehen. Durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse erhalten Sie von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm eine belastbare Empfehlung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1, KKEH, PS2 AW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz ohne Selbstbehalt. Zahnbehandlungen werden zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% nach Höchstsätzen, mit jährlichen Höchstgrenzen ab 600 EUR im 1.-2. Jahr und bis 4.000 EUR ab dem 7. Versicherungsjahr. Sehhilfen bis 100 EUR alle 36 Monate sind enthalten, Heilmittel/Naturheilverfahren bis 160 EUR im 2. Jahr, Impfungen bis 100 EUR pro Jahr bei Auslandsreisen, stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Der Tarif ist geschlossen: Externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur bedeutet das typischerweise eine schrumpfende Risikogemeinschaft mit schneller Altersstruktur-Verschärfung und daraus folgenden überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Das ist der Hauptgrund, warum Bestandsversicherte durch einen §204 VVG-Tarifwechsel zu offenen oder jüngeren HanseMerkur-Plänen oft spürbar Kosten sparen.
Der Selbstbehalt beträgt null Euro. Sie zahlen auf keine Leistung einen Eigenanteil, sondern erhalten unmittelbare Erstattung nach GOÄ (bis zum 3,5-fachen Satz ambulant, bis zum 3,5-fachen Satz stationär). Das ist ein Premium-Feature und positioniert den Tarif in der oberen Leistungsklasse.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie Altersrückstellungen mitnehmen und profitieren von niedrigeren Prämien. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen übertragen werden, ist tarifabhängig und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und davon ab, welche offenen HanseMerkur-Tarife verfügbar sind. Die Tatsache, dass dieser Tarif geschlossen ist und schrumpft, macht ihn automatisch anfällig für steigende Beiträge. Sind Sie über 50 oder 60 Jahre alt oder bereits länger in diesem Tarif, wird ein Wechsel zu einem jüngeren Plan typischerweise erheblich günstiger. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berechnet für Sie konkret, ob und wie viel Sie sparen können und ob die Leistungen gleichbleiben oder sich sogar verbessern.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert