Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1, PKE NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KVE1, PKE NW der Neuen Welt richtet sich an bestehende Versicherte des Versicherers, die eine Premiumabsicherung ohne Selbstbehalt suchen. Mit einer ambulanten GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz, privatärztlicher Behandlung im stationären Bereich, Einbettzimmer und einer Zahnersatzquote von 80% bietet dieser Tarif ein umfassendes Leistungsspektrum. Für Neukunden im Produktbereich ist dieser Tarif nicht mehr zugänglich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann für Versicherte mit Beitragserhöhungen eine attraktive Option darstellen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft seine Versichertengemeinschaft kontinuierlich, was langfristig zu erhöhtem Druck auf die Beitragsentwicklung führt. In vielen Fällen ermöglicht ein Wechsel zu jüngeren oder offenen Tarifen mit aktiverem Kundenmanagement stabile oder sogar niedrigere Prämien bei gleichwertigen Leistungen, und häufig können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale für Ihren speziellen HanseMerkur PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für Ihre Versicherung?

Der HanseMerkur KVE1, PKE NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass er für neue, externe Kunden nicht mehr zugänglich ist. Allerdings können bestehende Versicherte desselben Versicherers innerhalb ihrer Krankenversicherung über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche geschlossenen Tarife wechseln. Ein schrumpfendes Versichertenkollektiv führt in der Regel zu stärkeren Beitragssteigerungen, da die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird.

Ältere, geschlossene Tarife werden häufig nicht mehr aktiv von Versicherern kommuniziert oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarifangebote und kann Sie beraten, welcher alternative Tarif zu Ihrer individuellen Situation und Ihrem Budget passt.

Tarifoptimierung durch internen Wechsel nach §204 VVG

Als Versicherter bei der HanseMerkur haben Sie das Recht, innerhalb desselben Versicherers zu einem anderen Tarif zu wechseln, ohne den Schutz zu verlieren. Im Rahmen eines solchen Tarifwechsels bleiben Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen erhalten oder werden teilweise übernommen, was Ihre Beitragsentwicklung stabilisiert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt Ihnen konkret, wie viel Potenzial in einem Tarifwechsel steckt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt zu einer optimalen Absicherung - lassen Sie sich jetzt beraten über Ihre Möglichkeiten. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im geschlossenen Tarif: Ihr Handlungsspielraum

Geschlossene Tarife wie der KVE1, PKE NW sind strukturell anfällig für steilere Beitragsentwicklungen. Das Versichertenkollektiv schrumpft durch Todesfälle und Kündigungen, während das Durchschnittsalter steigt und medizinische Kosten nicht sinken - eine Kombination, die über Jahre zu erheblichen Prämiensprüngen führt. Der fehlende Zustrom von Neukunden, der in offenen Tarifen Altersstruktur und Kostenlast ausgleicht, verstärkt diesen Effekt zusätzlich.

Die gute Nachricht: Ein strategischer Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif kann die Beitragslast deutlich senken. In der Regel sind die verfügbaren Alternativen mit gleichwertigen oder besseren Leistungen ausgestattet, und Ihre bereits eingezahlten Altersrückstellungen werden oft übernommen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historische Entwicklung der Beiträge zu verstehen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Wechseloptionen für Sie persönlich sinnvoll sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1, PKE NW

Der Tarif erstattet ambulant bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen. Im stationären Bereich erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Zahnbehandlungen werden zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 80% (mit Jahreshöchstgrenzen: 600 EUR in Jahren 1-2, 2.400 EUR in Jahren 1-6, 4.000 EUR ab Jahr 7). Kieferorthopädie wird ebenfalls zu 80% erstattet. Hinzu kommen Sehhilfen bis 100 EUR alle 36 Monate, Hilfsmittel zu 90%, und Naturheilverfahren. Stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen, ambulante Psychotherapie dagegen nicht. Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR jährlich, was einen direkten Versicherungsschutz ohne Eigenbeteiligung bietet.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das heißt, neue Versicherte können ihn nicht mehr buchen. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur bedeutet dies langfristig stärkere Beitragssteigerungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft, während das Durchschnittsalter wächst. Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder neueren Tarif kann die Beitragsentwicklung stabilisieren, da offene Tarife von Neukunden profitieren und somit eine bessere Altersstruktur bewahren.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein großer Vorteil: Sie zahlen keine Eigenbeteiligung und haben vom ersten Euro an Versicherungsschutz. Dieser Nullselbstbehalt gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Dadurch positioniert sich dieser Tarif im Premiumsegment und bietet maximale Planungssicherheit für Ihre Gesundheitsausgaben.
Ja, als Versicherter der HanseMerkur können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen. Das heißt, Sie wechseln innerhalb des gleichen Versicherers zu einem anderen, tendenziell günstiger prämierten Tarif. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen, und Gesundheitsfragen entfallen möglicherweise. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und welche Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Fall ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der bisherigen Beitragsentwicklung ab. Viele Versicherte in geschlossenen Tarifen profitieren erheblich von einem Wechsel zu offenen oder aktiver verwalteten Tarifen, insbesondere wenn sie jünger sind und noch viele Jahre Altersrückstellungen aufbauen können. Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn ein günstiger Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen verfügbar ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale und verfügbare Alternativen auf.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert