HanseMerkur KVE1, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE1, PS1 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur KVE1, PS1 AW kombiniert die Besonderheiten einer älteren Welt mit durchgehend solider Leistungsarchitektur. Nullselbstbehalt ermöglicht Versicherten direkten Zugriff auf alle Leistungen ohne jährliche Selbstkosten. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz hinaus und Einbettzimmer-Garantie positionieren diesen Tarif im Premium-Segment. Zahnersatz wird zu 80 Prozent erstattet, bei Zahnbehandlung sogar vollständig zu 100 Prozent. Mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Multiplikation in der Ambulanz und bis zu 3,5-facher GOZ-Multiplikation beim Zahnersatz deckt dieser Tarif kostintensive Szenarien kalkulierbar ab.
Der geschlossene Status des Tarifs bedeutet, dass neue Kunden von außen keinen Zugang erhalten. Allerdings können Bestandskunden desselben Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche bewährten Tarife wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft geht meist mit erhöhtem Beitragsdruck einher; ein regelmäßiger Check auf günstigere Alternativen innerhalb der HanseMerkur kann für Versicherte sinnvoll sein.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel in einen besseren HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre individuelle Situation möglich und lohnend ist.
Basismerkmale
KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVE1+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




