Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE1, PS1 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE1 und PS1 NW der HanseMerkur Krankenversicherung AG richtet sich an Bestandsversicherte ohne Selbstbehalt. Die Tarife kombinieren GOÄ-Höchstsätze im ambulanten Bereich (3,5-fach für ärztliche Leistungen), Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis zu den Höchstsätzen der GOZ. Die neue Welt positioniert beide Tarife als Premium-Versorgung ohne Kostenbeteiligung im ambulanten und stationären Bereich.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte dieses geschlossenen Bestands attraktiv sein, da die Gesundheitsprüfung häufig entfällt und die Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden können. Geschlossene Tarife der neuen Welt unterliegen zwar der medizinischen Kostensteigerung, erleben aber nicht die zusätzliche Dynamisierung einer schrumpfenden Risikogemeinschaft wie ältere geschlossene Tarife. Ein Wechsel zu einem neueren offenen Tarif könnte daher in manchen Fällen stabilere Beitragsentwicklungen bringen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im HanseMerkur PKV-Tarif stecken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation und nennt konkrete Wechseloptionen, falls diese Vorteile bieten.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVE1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVE1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für den KVE1 und PS1 NW?

Der KVE1 und PS1 NW der HanseMerkur ist ein geschlossener Bisex-Tarif, der keine neuen Kunden von außen mehr aufnimmt. Das ist typisch für etablierte Premium-Tarife der neuen Welt. Für Versicherte, die bereits bei der HanseMerkur sind, ändert sich grundsätzlich nichts - die bestehenden Tarife laufen weiter. Allerdings bedeutet eine schrumpfende externe Risikogemeinschaft, dass Beitragserhöhungen mittelfristig mit den allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen korrelieren.

Die gute Nachricht: Bestandsversicherte der HanseMerkur können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG auch weiterhin in den KVE1 und PS1 NW wechseln, falls sie von außerhalb zu dieser Versicherung kommen und diesen Tarif noch nicht haben. Häufig ist dieser interne Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und die Altersrückstellungen werden übernommen - aber die genauen Bedingungen hängen vom Einzelfall ab.

Tarifwechsel beim KVE1, PS1 NW: Ihre Möglichkeiten nach §204 VVG

Falls Sie als Bestandsversicherter der HanseMerkur derzeit einen anderen, möglicherweise teureren Tarif haben, bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eine Lösung. Sie bleiben bei der HanseMerkur, wechseln aber zu einem besseren Tarif - etwa vom KVE1 zum PS1, wenn Sie die stationäre Psychotherapie zusätzlich wünschen, oder zu einem neuen offenen Tarif, wenn Beitragsstabilität das Ziel ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre aktuelle Konstellation und zeigt auf, welche Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt alle verfügbaren Alternativen auf - jetzt durchführen und Optimierungspotenziale nutzen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung bei geschlossenen Neue-Welt-Tarifen: Was ist realistisch?

Der KVE1 und PS1 NW ist kein Tarif der alten Welt - die neue Welt bietet prinzipiell bessere Leistungen und geringere Vorsorgelasten für den Versicherer. Dennoch ist ein geschlossener Tarif anfällig für Beitragserhöhungen, weil keine Neukunden mit günstigeren Prämien zum Risikoausgleich beitragen. Die Beitragsfolge ergibt sich primär aus medizinischen Kostensteigerungen und der Altersstruktur des Versichertenkollektivs. Da die neue Welt moderner ist als die alte, sind solche Sprünge üblicherweise moderater als bei Alttarifen.

Ein Ausweg kann ein interner Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur sein - beispielsweise zu einem neueren, offenen Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt und von einer ausgeglicheneren Altersverteilung profitiert. Auch hier lohnt sich ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart des Anbieters, um die bisherigen Entwicklungen nachzuvollziehen. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um sicher zu klären, welche Tarife der HanseMerkur für Sie bessere Aussichten bieten. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1, PS1 NW

Der KVE1 erstattet ambulante Behandlung mit GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen), stationäre Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz bis 3,5-fach GOZ. Sehhilfen sind bis 100 Euro pro Sehhilfe mit erneutem Anspruch nach 36 Monaten gedeckt. Sehhilfen, Hörhilfen, Hilfsmittel zu 90% aus einem geschlossenen Katalog. Der Zusatztarif PS1 ergänzt stationäre Psychotherapie, die im Basistarif KVE1 nicht enthalten ist. Kein Selbstbehalt.
Der KVE1 und PS1 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, dass die HanseMerkur diesen Tarif nicht mehr für externe Neukunden anbietet. Die interne Risikogemeinschaft schrumpft, was Beitragserhöhungen langfristig beschleunigen kann - allerdings weniger dramatisch als bei alten geschlossenen Tarifen, da die neue Welt bessere Leistungsgarantien für Versicherer bietet. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bleibt der Tarifwechsel innerhalb des Hauses nach §204 VVG eine Option.
Der KVE1 und PS1 NW haben keinen Selbstbehalt - das ist der 0-Euro-Selbstbehalt, ein Premium-Merkmal. Der Versicherte zahlt im ambulanten, stationären und Zahnbereich keine Eigenbeteiligung pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Dieser Null-Selbstbehalt platziert den Tarif in der Top-Kategorie und signalisiert vollständigen Schutz ohne Kostenbremse für den Versicherten.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen und zu einem günstigeren HanseMerkur-Tarif wechseln - etwa einem neueren, offenen Tarif mit besserer Beitragsstabilität. Häufig entfällt bei solchen Wechseln die erneute Gesundheitsprüfung, und in den meisten Fällen werden die Altersrückstellungen übernommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, ob und wie ein Wechsel für Sie sinnvoll ist. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Der KVE1 und PS1 NW sind Premium-Tarife ohne Selbstbehalt, dafür aber geschlossen. Wenn Sie Beitragssicherheit über mehrere Jahre anstreben, könnte ein Wechsel zu einem offenen Tarif der HanseMerkur attraktiv sein - dieser profitiert von Neukunden und einer besseren Altersverteilung. Wenn Sie hingegen die gewohnten Höchstsätze und den Null-Selbstbehalt behalten möchten, können andere Kostensenkungs-Hebel (Zahnersatz-Inanspruchnahme reduzieren, regelmäßige Vorsorge nutzen) das richtige Mittel sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuellen Zahlen und empfiehlt die beste Strategie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert