Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 20 Sitzungen 80% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVE1, VKEH AW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE1 und VKEH der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte, die einen Premium-Tarif der alten Welt nutzen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro und Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen) genießen Sie umfassende ambulante Versorgung ohne Zuzahlungen. Zahnersatz wird zu 80% erstattet, Zahnbehandlungen zu 100%, und stationäre Leistungen erfolgen über Regel- und Belegarzt.

Interne Tarifwechsel nach §204 VVG können für Versicherte des gleichen Providers interessant sein, wenn sich die persönliche Situation ändert oder günstigere Alternativen zur Verfügung stehen. Geschlossene Tarife wie der KVE1/VKEH sind einer schrumpfenden Risikogemeinschaft ausgesetzt, was langfristig zu erhöhten Beitragszahlungen führen kann. Die Altersrückstellungen, die bereits angespart wurden, können in vielen Fällen in einen neuen Tarif mitgenommen werden - eine Chance, die es zu prüfen lohnt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Möglichkeiten für den HanseMerkur PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE1+VKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt

erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.

Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.

  • 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
  • 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.

Vorsorgeuntersuchung

KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:

1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)

2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)

3.) Erwachsene

a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):

  • für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
  • für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen

b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)

d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)

e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)

f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).

KVE1+VKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.

Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE1: Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVE1: Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den KVE1/VKEH besonders?

Der KVE1 und VKEH der HanseMerkur sind geschlossene Tarife - das heißt, sie nehmen keine neuen Kunden von außen auf. Das trifft auf bestehende Versicherte des gleichen Versicherers allerdings nicht zu: Sie können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Weil die Risikogemeinschaft mit der Zeit schrumpft und die versicherte Gruppe älter wird, steigen die Beiträge oft stärker als in offenen Tarifen. Das ist die mathematische Folge der Umlageprinzipien: Weniger junge, mehr alte Versicherte bedeuten höhere Gesamtkosten pro Kopf.

Geschlossene Tarife werden von den Versicherern nicht mehr aktiv am Markt beworben, sind aber für Bestandsversicherte oft noch verfügbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene Tarife und kann einschätzen, ob dieser Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt oder ob eine Optimierung sinnvoll ist.

Tarifwechsel im KVE1/VKEH: Wie funktioniert der Weg zu besseren Bedingungen?

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG erfolgt innerhalb der gleichen HanseMerkur. Sie bleiben also Versicherte der HanseMerkur und nutzen das Wechselrecht zu Alternativen ohne Versichererwechsel. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der HanseMerkur bestehen, wie sich die Leistungen vergleichen und welche finanziellen Vorteile realistisch sind. Kontaktieren Sie uns für unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KVE1/VKEH: Handlungsoptionen nutzen

Ein geschlossener Tarif der alten Welt wie KVE1/VKEH ist durch die schrumpfende Risikogemeinschaft für Beitragserhöhungen anfällig. Mit jeder Kündigungswelle sinkt die Zahl der Beitragszahler, während die verbleibenden Versicherten älter werden - das führt zu stärkeren Beitragssteigerungen als in offenen Tarifen mit stabilerer Altersverteilung. Medizinische Kostensteigerungen und Zinsverluste bei der Kapitalanlage verschärfen diese Dynamik zusätzlich.

Ein §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur ist häufig der Ausweg aus dieser Spirale: Neue oder optimierte Tarife profitieren oft von besseren Kalkulationen und geringeren Prämien. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitwandern. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart an - er zeigt die Entwicklung der Beiträge für Ihre Situation. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen bietet Ihnen eine konkrete Orientierung. Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE1, VKEH AW

Der KVE1/VKEH verzichtet auf den Selbstbehalt (0 Euro) und bietet Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen: 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen. Ambulant werden Sehhilfen bis 100 Euro alle 3 Jahre erstattet, Psychotherapie bis zu 20 Sitzungen jährlich zu 80% (max. 80 Euro pro Sitzung), Naturheilverfahren bis 160 Euro pro Jahr, und umfangreiche Vorsorge einschließlich erweiterter Krebsvorsorge. Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80% (mit Jahresobergrenzen), Kieferorthopädie 80%. Stationär erfolgt die Behandlung durch Regel- und Belegarzt, stationäre Psychotherapie ist enthalten.
Der Tarif ist geschlossen - das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestandsversicherte der HanseMerkur können allerdings durch einen §204 VVG Tarifwechsel in den KVE1/VKEH wechseln oder aus ihm in andere Tarife. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Kosten auf weniger und ältere Versicherte verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - es fallen also keine jährlichen Kostenzusammenfassungen und Zuzahlungen an. Das ist eine Premium-Ausstattung und signalisiert, dass dieser Tarif auf umfassende Leistungserstattung ohne Eigenanteile ausgerichtet ist. Der Tarif ist damit für Versicherte interessant, denen volle Kostendeckung ohne SB wichtig ist.
Ja, als Versicherter der HanseMerkur können Sie nach §204 VVG zu anderen Tarifen der gleichen Versicherung wechseln. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen verfügbar sind. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren aktuellen Leistungsanforderungen ab. Der KVE1/VKEH bietet Premium-Leistungen ohne SB, was teuer ist. Wenn Sie mit niedrigerem Selbstbehalt oder Reduktionen bei weniger genutzten Leistungen (z.B. Sehhilfen, Zahnersatz-Obergrenzen) einverstanden sind, können andere HanseMerkur-Tarife erheblich günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann prüfen, ob und mit welchen realistischen Einsparungen und Leistungskonsequenzen ein Wechsel für Sie infrage kommt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert