HanseMerkur KVE1, VKEH, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE1, VKEH, PS2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif HanseMerkur KVE1, VKEH, PS2 AW kombiniert Vollversorgung ohne Selbstbehalt mit Premium-Leistungen der alten Welt. Da er Privatarztbehandlung, GOÄ Höchstsätze (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), Zweibettzimmer, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz in einer Tarifkombination vereint, bietet dieser Tarif umfassenden Schutz ohne eigene Kostenanteile bei der Erstbehandlung durch Primärärzte. Die Kombination mit hochwertiger Zahnversorgung bis 80% für Zahnersatz und Kieferorthopädie macht ihn attraktiv für gesundheitsbewusste Versicherte der alten Tarifwelt.
Die Kombination aus Kostenschutz und Primärarztwahl führt in geschlossenen Bestandstarifen wie diesem häufig zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bietet in vielen Fällen einen Ausweg: Alternative Tarife innerhalb der neuen Welt ermöglichen oft Prämienersparnis ohne wesentliche Leistungseinbußen, da hier modernere Kostenstrukturen greifen. Die Altersrückstellungen können in der Regel übernommen werden, wobei die Gesundheitsprüfung entfällt oder deutlich vereinfacht ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auf, ob ein Wechsel in einen günstigeren Tarif der HanseMerkur PKV möglich ist, ohne dass Sie Leistungen aufgeben.
Basismerkmale
KVE1+VKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
KVE1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE1: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
- 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
Ambulante Leistungen
VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
KVE1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:
1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)
2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)
3.) Erwachsene
a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):
- für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
- für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen
b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)
d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)
f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).
KVE1+VKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KVE1+PS2: Privatarztbehandlung.
KVE1+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE1, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE1: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE1: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




