Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE2 (A) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE2 (A) NW der HanseMerkur richtet sich an Bestandskunden der Neuen Welt und kombiniert eine solide Ambulanz-Versorgung mit ansprechenden Zahnersatz-Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen) bietet der Tarif eine gute Kostenbeteiligung des Versicherers. Die Zahnersatz-Abdeckung von 80 Prozent mit jährlichen Limits bis 4.000 EUR ab dem siebten Versicherungsjahr und Kieferorthopädie zu 80 Prozent positionieren diesen Tarif im gehobenen Zahn-Segment.

Als geschlossener Bestandstarif nimmt die HanseMerkur keine Neukunden mehr auf. Für bestehende Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu günstigeren oder leistungsstärkeren Alternativen innerhalb des gleichen Versicherers. In vielen Fällen können dabei die bereits aufgebauten Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oder fällt deutlich geringer aus. Das schrumpfende Versichertenkollektiv geschlossener Tarife führt allerdings häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen in den kommenden Jahren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob ein optimierter HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVE2 (A) NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif aus?

Ein geschlossener Tarif steht nicht mehr für neue, externe Kunden zur Verfügung. Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können aber über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG durchaus in geschlossene Tarife wechseln. Diese Regelung ist gesetzlich verankert und ermöglicht einen Wechsel innerhalb der bestehenden Versicherer-Beziehung. Der KVE2 (A) NW ist seit längerer Zeit geschlossen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft und die längerfristige Überalterung des Versichertenkollektivs führen typischerweise zu erhöhtem Kostendruck und häufigen Beitragsanpassungen nach oben.

Ältere und geschlossene Tarife sind oft nicht mehr in der öffentlichen Tarifübersicht des Versicherers aufgelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen umfassenden Überblick über solche Bestandstarife und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif mit stabilerer Beitragsentwicklung sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Ihre Chancen

Der Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur erfolgt über die internen Tarifoptionen nach §204 VVG. Bestehende Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungssituation und zeigt auf, welche unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse für Sie geeignet sind. Jetzt anmelden und erfahren Sie Ihre Tarifwechsel-Möglichkeiten.

Beitragserhöhungen im KVE2 (A) NW meistern

Der KVE2 (A) NW ist in einem schrumpfenden Versichertenkollektiv aufgewachsen, was im Lauf der Jahre zu stärkeren Beitragsanstiegen führt. Geschlossene Tarife verlieren kontinuierlich Versicherte und verlieren dadurch Umlagefähigkeit, während die verbleibenden Mitglieder mit wachsenden Kostenquoten konfrontiert werden. Medizinische und zahnmedizinische Kostensteigerungen treffen daher auf eine ungünstigere Risikostruktur.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder stabiler strukturierten Tarif der HanseMerkur kann einen Ausweg bieten, da solche Tarife von aktiven Neukundenakquisitionen profitieren und häufig bessere Beitragsstabilität bieten. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die historischen Steigerungen zu verstehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert alternative Tarife, die zu Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitsstatus und Ihren Leistungsanforderungen passen. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre Optimierungsmöglichkeiten aufzeigen.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE2 (A) NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische Leistungen). Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent erstattet. Sehhilfen werden bis 100 EUR alle 36 Monate übernommen, Hilfsmittel zu 90 Prozent (geschlossener Katalog). Naturheilverfahren und Vorsorgeuntersuchungen sind eingeschlossen. Der Selbstbehalt beträgt 300 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertenzahl sinkt und die verbleibenden Mitglieder ein wachsendes Kostenrisiko tragen. Bestandskunden der HanseMerkur können aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen oder andere HanseMerkur-Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen.
Der Selbstbehalt liegt bei 300 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt pro Versicherungsfall für ambulante und stationäre Leistungen. Mit diesem Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im unteren bis mittleren Segment; er ist weder kostenlos noch extrem hoch und bietet somit eine ausgewogene Balance zwischen monatlicher Beitragshöhe und Eigenleistung.
Ja, als Bestandskunde können Sie über §204 VVG intern zu anderen HanseMerkur-Tarifen wechseln. In den meisten Fällen werden bestehende Altersrückstellungen angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder fällt milder aus. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und der Verfügbarkeit besserer Alternativen ab. Da der KVE2 (A) NW ein geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist, drohen erhöhte Beitragssteigerungen. Viele Bestandskunden finden bei einem Wechsel zu offenen oder jüngeren HanseMerkur-Tarifen stabilere Prämien oder sogar Kosteneinsparungen bei gleichen oder besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und empfiehlt einen maßgeschneiderten Tarifwechsel, falls dieser für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert