HanseMerkur KVE2, KKEH, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE2, KKEH, PS1 AW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG, der sich an Bestandsversicherte richtet, die auf eine umfassende medizinische Versorgung setzen. Das Tarifportfolio vereint ambulante Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, sowie eine breite Zahnversorgung mit 80% Erstattung für Zahnersatz. Ein Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr strukturiert die Eigenverantwortung.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt profitiert das Tarifportfolio KVE2, KKEH und PS1 von einer etablierten, wenn auch schrumpfenden Risikogemeinschaft. Die internen Tarifwechselmöglichkeiten nach §204 VVG sind für Bestandsversicherte häufig eine sinnvolle Option, um bei steigenden Beiträgen zu einem günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung vermieden werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, wo konkrete Optimierungspotenziale für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif liegen.
Basismerkmale
KVE2+KKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE2: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVE2, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE2: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
KKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
- 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
Ambulante Leistungen
KVE2, KKEH: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
KVE2+KKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KVE2+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE2: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




