Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE2 NW im Detail

Die HanseMerkur KVE2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der neuen Welt, der bestehenden Versicherten der HanseMerkur eine breite Leistungspalette bietet. Mit einem Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr und GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen, bis 1,3-fach für Laborleistungen) deckt dieser Tarif ambulante und stationäre Behandlungen ab. Die zahnmedizinische Versorgung überzeugt mit 100% Erstattung für Zahnbehandlung und 80% für Zahnersatz, unterstützt durch Kieferorthopädie ebenfalls mit 80%.

Als Bestandstarif aus der neuen Welt profitiert die KVE2 NW von modernen Tarifmechaniken und stabilen Altersstrukturen in der Risikogemeinschaft. Allerdings zeigen geschlossene Tarife tendenziell eine fortschreitende Überalterung, was die Beitragsdynamik verschärfen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bietet in vielen Fällen eine Möglichkeit, von Beitragserhöhungen zu profitieren und gegebenenfalls bessere Konditionen zu finden, ohne den Versicherer wechseln zu müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm unterstützt Sie dabei, das Optimierungspotenzial Ihres HanseMerkur PKV-Tarifs vollständig auszuschöpfen.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif und seine Auswirkungen auf das Versichertenkollektiv

Der KVE2 NW steht nicht mehr Neukunden offen; nur bestehende Versicherte der HanseMerkur können diesen Tarif über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Anspruch nehmen. Diese Geschlossenheit führt typischerweise dazu, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und altert, während die medizinischen Kosten steigen. Das Verhältnis zwischen Beitragszahlern und Leistungsfällen verschärft sich zunehmend, was Beitragserhöhungen häufiger und stärker ausfallen lassen als bei offenen Tarifen mit breiterem Zugang.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder öffentlich beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife wie die KVE2 NW und kann einschätzen, inwieweit ein Wechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif für Ihre persönliche Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur ohne Versichererwechsel

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist ein Recht für Bestandsversicherte, die innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen anderen Tarif wechseln möchten. In der Regel können dabei die bereits aufgebauten Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden, hängt jedoch vom individuellen Fall ab. Die HanseMerkur bietet verschiedene alternative Tarife mit potenziell günstigeren Prämien und modernisierten Leistungsstrukturen an. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Tarifoptionen speziell auf Basis Ihrer HanseMerkur-Versicherung. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen optimierten Tarifwechsel. Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen beim KVE2 NW und Handlungsoptionen

Die KVE2 NW ist als geschlossener Tarif der neuen Welt strukturell anfällig für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in dem schrumpfenden und alternden Versichertenkollektiv sowie in den kontinuierlich steigenden medizinischen Kosten. Während neue Tarife von regelmäßigen Neuzugängen profitieren, wird das KVE2 NW-Kollektiv nicht mehr durch frische, junge Versicherte aufgefrischt. Dies verschärft die Kostendynamik erheblich.

Ein interner Tarifwechsel kann in vielen Fällen eine elegante Lösung sein, um Beitragssprünge zu vermeiden und von besseren Konditionen in neueren HanseMerkur-Tarifen zu profitieren. Häufig sind dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen mit moderatem bis günstigerem Beitrag erreichbar. Vergleichen Sie die Beitragsentwicklung der KVE2 NW mit anderen HanseMerkur-Tarifen in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um die Trends transparent zu sehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie ein Tarifwechsel für Ihre Situation aussehen könnte und welche Ersparnisse realistisch sind. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE2 NW

Der KVE2 NW erstattet ambulante GOÄ-Leistungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach ärztliche, 2,5-fach technische, 1,3-fach Laborleistungen). Sehhilfen werden mit max. 100 EUR pro 36 Monate erstattet, Hilfsmittel wie Hörhilfen zu 90% (bis 1.000 EUR pro Versicherungsfall). Zahnbehandlung wird zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% erstattet, allerdings mit jährlichen Obergrenzen (600 EUR im 1.-2. Jahr, 1.200 EUR im 1.-4. Jahr, 2.400 EUR im 1.-6. Jahr, ab dem 7. Jahr 4.000 EUR). Stationäre Psychotherapie ist abgedeckt, Mehrbettzimmer sind Regelleistung.
Der KVE2 NW ist ein geschlossener Tarif, d.h. neue, externe Kunden können nicht mehr neu aufgenommen werden. Nur bestehende Versicherte der HanseMerkur haben das Recht, in diesen Tarif über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu wechseln. Diese Geschlossenheit führt typischerweise zu einer schrumpfenden und alternden Risikogemeinschaft, was die Beitragsentwicklung tendenziell stärker belastet als bei offenen Tarifen mit kontinuierlichem Neuzugang.
Der Selbstbehalt beträgt 300 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt ambulant, stationär und für Zahnleistungen. Der KVE2 NW positioniert sich damit im unteren bis mittleren Segment der Selbstbeteiligungen und kombiniert eine moderate Eigenverantwortung mit guter Kostendeckung.
Ja, als Versicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht, nach §204 VVG in einen anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom speziellen Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Optionen detailliert. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich häufig, wenn Sie in den letzten Jahren Beitragserhöhungen erfahren haben oder diese absehbar sind. Der geschlossene Status des KVE2 NW macht Erhöhungen wahrscheinlicher als bei modernen, offenen Tarifen. Ihr Alter, Ihre Gesundheit und Ihre aktuellen Tarifleistungen sind entscheidend: junge, gesunde Versicherte profitieren oft am stärksten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann anhand Ihrer persönlichen Situation und der verfügbaren HanseMerkur-Alternativen konkret bewerten, ob und inwieweit ein Wechsel für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert