HanseMerkur KVE2, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE2, PS1 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif KVE2, PS1 AW der HanseMerkur kombiniert solide Leistungen aus der älteren Tarifwelt mit einem 300-Euro-Selbstbehalt. Ambulant ersetzt er Behandlungen bis zur 3,5-fachen GOÄ, stationär sogar über den Höchstsätzen hinaus. Im Krankenhaus profitieren Sie von Privatarztbehandlung und Einbettzimmer. Die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 80% bezuschusst werden - allerdings mit gestaffelten Jahresobergrenzen bis 4.000 Euro ab dem 7. Versicherungsjahr.
Als geschlossener Alte-Welt-Tarif ist die KVE2 nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich ein wichtiges Optimierungspotenzial: ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG. Tarife aus dieser Generation sehen sich über längere Zeit hinweg schneller wachsenden Beiträgen ausgesetzt, da die schrumpfende Versichertenzahl die Kostensteigerungen ungebremst auf die Einzelperson umlegen. Häufig lässt sich durch einen Wechsel zu einem neueren HanseMerkur-Tarif eine Beitragsoptimierung erreichen - tendenziell sogar mit gleichwertigen oder besseren Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet für Sie, ob und inwieweit ein Wechsel für Ihre Situation rentabel wäre. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat dabei Zugriff auf das gesamte HanseMerkur PKV-Spektrum und berät Sie gezielt zu Ihrem HanseMerkur PKV-Tarif.
Basismerkmale
KVE2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE2: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE2: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVE2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVE2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVE2+PS1: Privatarztbehandlung.
KVE2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVE2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE2: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE2: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




