Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE3 (A), PS2 (A) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVE3 (A), PS2 (A) NW der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte, die eine umfassende ambulante und stationäre Versorgung mit GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen, bis 2,5-fach für technische Leistungen) suchen. Mit einem Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr, Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer und 80 Prozent Zahnersatzerstattung bietet dieser Tarif eine solide Absicherung im Segment der Neue-Welt-Tarife.

Als geschlossener Tarif profitiert dieser KVE3-Baustein von seinem etablierten Status bei HanseMerkur, unterliegt aber wie alle geschlossenen Kollektive einer schrumpfenden Versichertenbasis, die Beitragserhöhungen begünstigen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur zu einem offenen oder günstigeren Tarif ist für Bestandsversicherte häufig eine Option, um Prämien zu stabilisieren und möglicherweise gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern. Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, wobei eine Gesundheitsprüfung je nach Zielversicherung erforderlich sein kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Optimierungsmöglichkeiten für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVE3 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVE3 (A): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVE3 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVE3 (A): Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVE3 (A): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVE3 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVE3 (A): Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVE3 (A)+PS2 (A): Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVE3 (A)+PS2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVE3 (A), PS2 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVE3 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVE3 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVE3 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVE3 (A): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei HanseMerkur: Auswirkungen auf Ihre Prämie

Der KVE3 (A), PS2 (A) NW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft dieses Tarifs über Jahre hinweg schrumpft und sich alterungstechnisch verschärft. Bei geschlossenen Kollektiven sind Beitragserhöhungen oft überdurchschnittlich, da weniger junge Versicherte neue Prämienvolumina generieren, um Kosten zu kompensieren. Bestandsversicherte innerhalb der HanseMerkur können jedoch von ihrem §204-VVG-Wechselrecht Gebrauch machen und in offene oder jüngere Tarife ausweichen.

Da dieser Tarif bereits etabliert und nicht aktiv vermarktet wird, erhalten Bestandsversicherte von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm einen umfassenden Überblick über Wechselalternativen. Ein Wechsel zu einem ausgeglichener strukturierten Tarif kann langfristig vor Prämiensprüngen bewahren und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, von aktuellen Tarifentwicklungen zu profitieren.

Tarifwechsel innerhalb HanseMerkur: Ihre §204-VVG-Optionen

Das Wechselrecht nach §204 VVG erlaubt Ihnen, intern zu HanseMerkur in einen anderen Tarif zu wechseln. Bei einem solchen Wechsel bleiben Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder vollständig erhalten, was die Belastung durch den neuen Versicherungsbeitrag reduziert. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifkonstellation und prüft, welche günstigeren oder besseren HanseMerkur-Tarife für Sie zugänglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechselmöglichkeiten auf und bewertet, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine klare Handlungsempfehlung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im KVE3 (A), PS2 (A) NW: Handlungsmöglichkeiten

Die Beiträge im geschlossenen KVE3 (A)-Kollektiv sind einem erhöhten Druck ausgesetzt. Die schrumpfende Versichertenbasis und die demografische Alterung des Kollektivs führen dazu, dass jeder verbleibende Versicherte einen höheren Anteil der medizinischen Kosten trägt. Hinzu kommen steigende Arzthonorare und Behandlungskosten. Wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben, ist jetzt ein idealer Zeitpunkt, um Ihre Tarifoptionen zu überprüfen.

Ein Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren HanseMerkur-Tarif kann in vielen Fällen Ihre monatliche Prämie senken und Sie einer stabiler kalkulierten Risikogemeinschaft zuordnen. Die Altersrückstellungen werden häufig mitgenommen, sodass Ihre Ersparnisse im Versicherungssystem erhalten bleiben. Vergleichen Sie die verfügbaren Alternativen durch unseren Beitragserhöhungs-Chart, um die aktuelle Preisentwicklung nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkret, welche Wechselvariante zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE3 (A), PS2 (A) NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) mit 100 Euro Sehhilfenzuschuss alle 36 Monate, 90% Hilfsmittel (Hörhilfen bis 1.000 Euro, Orthesen, Prothesen) und 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz sowie 80% Kieferorthopädie. Stationär bietet er Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer zu denselben GOÄ-Höchstsätzen, stationäre Psychotherapie ist enthalten. Der 600-Euro-Selbstbehalt pro Jahr gilt für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. neue, externe Versicherte können nicht mehr aufgenommen werden. Dies führt zu einer demografischen Alterung und Schrumpfung des Kollektivs, was Beitragserhöhungen begünstigt. Bestandsversicherte der HanseMerkur haben aber das Wechselrecht nach §204 VVG und können zu jüngeren, offenen Tarifen wechseln, die von stabiler kalkulierten Risikogemeinschaften profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 600 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Hilfsmittel, Vorsorge). Dieser Betrag positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment; er ist weder kostenlos noch hochbelastet und spiegelt die ausgewogene Beitragskalkulation des Neue-Welt-Designs.
Ja, als HanseMerkur-Bestandsversicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen übernimmt HanseMerkur Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig, was die Beitragsersparnis erhöht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen dabei, passende Ziele zu finden. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich besonders, wenn Sie eine Beitragserhöhung erhalten haben oder sich ein jüngerer, offener Tarif mit niedrigeren oder stabiler kalkulierten Prämien bietet. Da das KVE3-Kollektiv geschlossen ist und altert, profitieren Sie langfristig von der Stabilität einer ausgeglicheneren Risikogemeinschaft. Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und die verfügbaren Zielversicherungen sind entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und empfiehlt Ihnen konkrete Optionen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert