HanseMerkur KVE3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE3 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif KVE3 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und kombiniert einen moderaten Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr mit soliden ambulanten Leistungen. Die ambulante Versorgung wird bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) erstattet, sofern die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt; andernfalls reduziert sich die Quote auf 80 Prozent. Die Zahnversorgung stellt eine Stärke des Tarifs dar: Zahnbehandlungen werden vollständig übernommen, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, mit jährlichen Obergrenzen je nach Versicherungsdauer.
Für den internen Tarifwechsel nach §204 VVG bietet sich dieser geschlossene Tarif insbesondere dann an, wenn Sie als Bestandsversicherte der HanseMerkur einen Neustart mit günstigeren Beiträgen anstreben. Geschlossene Tarife wie der KVE3 AW erleben tendenziell eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel in einen offeneren oder jüngeren Tarif derselben Versicherungsgesellschaft kann in vielen Fällen die Beitragsentwicklung stabilisieren und dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bewahren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob sich ein Wechsel aus dem HanseMerkur PKV-Tarif lohnt und welche Optimierungspotenziale für Ihre persönliche Situation bestehen.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




