Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 600 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVE3 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der HanseMerkur KVE3 NW gehört zur neuen Welt und richtet sich ausschließlich an bestehende Versicherte des gleichen Versicherers. Mit einem Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif ambulante Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach für ärztliche Leistungen), eine umfassende Zahnbehandlung zu 100 Prozent Erstattung sowie 80 Prozent Zahnersatz und Kieferorthopädie. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer, Naturheilverfahren sind mitversichert, und Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate sind enthalten.

Als geschlossener Tarif der neuen Welt sieht sich die KVE3 NW einer Risikogemeinschaft gegenüber, die sich demografisch verändert und daher zu Beitragserhöhungen führen kann. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ermöglicht es Versicherten häufig, in eine besser geeignete Tarifvariante zu wechseln und damit Beitragssteigerungen zu bremsen. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen übernommen werden und bessere oder gleichwertige Leistungen gesichert werden, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung oftmals entfällt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm identifiziert für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif die optimalen Wechselmöglichkeiten.

Basismerkmale

Selbstbehalt600 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVE3 NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für die KVE3 NW bedeutet

Die KVE3 NW steht ausschließlich Bestandsversicherten der HanseMerkur zur Verfügung; neue, externe Kunden können nicht aufgenommen werden. Dadurch schrumpft die Versichertengemeinschaft, die Altersstruktur verschärft sich, und die Beitragsentwicklung wird durch sinkende Umlagefähigkeit zusätzlich belastet. Für bereits versicherte Personen bleibt die wichtige Möglichkeit des §204 VVG Tarifwechsels bestehen, um zu besser geeigneten, häufig günstigeren Tarifen der gleichen Versicherung zu wechseln.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern nicht mehr aktiv vermarktet und sind in öffentlichen Vergleichen oft nicht sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und kann auch die KVE3 NW bewerten, um Tarifwechsel-Potenziale innerhalb Ihres Versicherers zu identifizieren und Ihre Situation optimal zu gestalten.

Tarifwechsel in der HanseMerkur: Ihre Möglichkeiten

Der §204 VVG-Wechsel erlaubt es Versicherten innerhalb der gleichen Versicherung, in einen anderen Tarif zu wechseln. Die Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, sofern sich der Gesundheitszustand nicht wesentlich verschlechtert hat. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die individuelle Tarifoptimierung zeigt oft erhebliche Sparpotenziale auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur möglich und sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bereitet alle Alternativen vor: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung in der KVE3 NW: Handlungswege

Die geschlossene Risikogemeinschaft der KVE3 NW zieht in vielen Fällen Beitragserhöhungen nach sich, da keine neuen, jungen Versicherten hinzukommen und die Versichertengruppe altert. Medizinische Kostensteigerungen und sinkende Kapitalerträge verschärfen diesen Effekt zusätzlich. Gerade für ältere Jahrgänge und Versicherte mit etablierten Gesundheitsansprüchen wird ein proaktiver Tarifwechsel zum wichtigen Sparinstrument.

Ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif derselben Versicherung kann häufig Beitragsentlastung bringen, ohne dass Leistungen merklich sinken. Der Beitragserhöhungs-Chart dokumentiert die bisherige Entwicklung Ihrer Versichertenkollektive und zeigt, wie relevant eine Tarifoptimierung für Sie sein kann. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht Ihre HanseMerkur-Alternativen und nennt konkrete Sparchancen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVE3 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen nach GOÄ-Höchstsätzen (bis 3,5-fach), deckt 100 Prozent Zahnbehandlung, 80 Prozent Zahnersatz und Kieferorthopädie ab. Sehhilfen werden bis 100 Euro alle 36 Monate erstattet, Naturheilverfahren bis zur Höhe schulmedizinischer Kosten. Hilfsmittel wie Hörhilfen werden zu 90 Prozent übernommen, stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Die Zahnersatz-Erstattung ist auf 600-4.000 Euro jährlich begrenzt (abhängig vom Versicherungsjahr).
Die KVE3 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, dass neue, externe Kunden nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft schrumpft durch Abgänge und altert kontinuierlich, was zu Beitragserhöhungen führt. Bestandsversicherte der HanseMerkur können jedoch über §204 VVG in andere Tarife des gleichen Versicherers wechseln und dabei von ausgeglicheneren Altersstrukturen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 600 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Standard-Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung und wird nach Erreichen der 600-Euro-Grenze aufgehoben. Er positioniert diesen Tarif im mittleren Segment zwischen Tarifen ohne Eigenanteil und Tarifen mit höherer Selbstbeteiligung.
Ja, nach §204 VVG können Sie innerhalb der HanseMerkur zu einem anderen Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob dies konkret ohne Gesundheitsfragen und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, muss unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die konkreten Wechsel-Optionen auf.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und den verfügbaren HanseMerkur-Alternativen ab. Viele Versicherte in geschlossenen Tarifen finden in offenen oder jüngeren Varianten erhebliche Sparpotenziale bei gleichwertigen oder besseren Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt die optimale Tarifvariante für Ihre Bedürfnisse und Ihren Geldbeutel.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert