HanseMerkur KVE3, VKEH, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVE3, VKEH, PS2 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif KVE3, VKEH, PS2 AW der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte der gleichen Gesellschaft und kombiniert solide Leistungen auf hohem Niveau mit einem moderaten Selbstbehalt von 600 EUR pro Versicherungsjahr. Die ambulante Erstbehandlung durch einen Primärarzt (Allgemeinmediziner, Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt) wird zu 100% erstattet, alle weiteren Leistungen zu 80%. Für stationäre Aufenthalte in Zweibettzimmern mit Privatarztbehandlung sichert das Tarif-Trio die volle Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen zu.
Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG bietet vielen Versicherten dieses Tarifs die Chance, ihre Beitragsentwicklung zu optimieren. Bei älteren, geschlossenen Tarifen wie KVE3, VKEH, PS2 AW verkleinert sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führen kann. Ein gezielter Wechsel zu einem moderneren Tarif mit aktiverer Kundenakquise führt in vielen Fällen zu stabileren Prämienzahlungen und potenziell zu besseren oder gleichwertigen Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen innerhalb der HanseMerkur PKV-Tarife zu Ihrer Situation passen und welche Einsparungen möglich sind.
Basismerkmale
KVE3+VKEH: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE3: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
KVE3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVE3: Erstattet werden 100% der Aufwendungen für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Frauenarzt, Kinderarzt oder Augenarzt
erfolgt. 80% der Aufwendungen werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
VKEH: Erstattet werden 80%, max. 800,-EUR pro Versicherungsjahr für ärztliche Leistungen, die im Hufelandverzeichnis und im GebüH genannt werden.
Erstattung für Naturheilverfahren durch Ärzte oder Heilpraktiker, Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel max.
- 80,-EUR im 1. Versicherungsjahr
- 160,-EUR im 2. Versicherungsjahr.
Ambulante Leistungen
VKEH: 80% für max. 20 Sitzungen pro Kalenderjahr, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt. Max. 80,-EUR pro Sitzung.
KVE3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
VKEH: Erstattet werden folgende Vorsorgeleistungen:
1.) Zusätzliche Kindervorsorgeuntersuchung im Alter von 8, 10, 12 und 14 Jahren (jeweils einmalig)
2.) eine Jugendvorsorgeuntersuchung (Alter 15 – 19 Jahre)
3.) Erwachsene
a) erweiterte Krebsvorsorge (einmal in 3 Jahren):
- für Frauen ab dem 20.Lebensjahr: gynäkologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Gebärmutter, der Eierstöcke, eines weiteren Organs; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Nativpräparat; Urin-Teststreifen
- für Männer ab dem 45.Lebensjahr: Urologische Anamnese und Beratung; Ultraschall der Prostata, der Nieren, eines weiteren Organs, PSA-Test; Blutentnahme, Blutbild, Differenzialblutbild; Urin-Teststreifen
b) Vorsorgeuntersuchung auf Hautkrebs (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
c) Vorsorgeuntersuchungen, Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutentnahme, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Urin-Teststreifen (ab dem 20.Lebensjahr, einmal in 4 Jahren)
d) Lungenfunktionsprüfung, Belastungs-EKG, Blutsenkung, Blutbild, Differenzialblutbild, Blutuntersuchungen, Urin-Teststreifen (ab dem 35.Lebensjahr, einmal in 2 Jahren)
e) Untersuchung zur Glaukom-Früherkennung (zusätzlich ab dem 45.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren)
f) Doppler-Sonographie zur Schlaganfallvorsorge (zusätzlich ab dem 55.Lebensjahr, einmal in 3 Jahren).
KVE3+VKEH: Impfungen nach den gesetzlichen Programmen.
Impfungen bis 100,-EUR pro Kalenderjahr bei Auslandsreisen nur gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis.
Stationäre Leistungen
KVE3+PS2: Privatarztbehandlung.
KVE3+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVE3, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVE3: Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVE3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVE3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVE3: Bei Zahnersatz und Kieferorthopädie erforderlich, sonst Erstattung nur zu 60%.




