Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG1 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVG1 AW der HanseMerkur kombiniert eine ungewöhnliche Kombination: Null Euro Selbstbehalt und dennoch die Höchstsätze der GOÄ (bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen). Die Zahnbehandlung wird zu 100 % erstattet, Zahnersatz zu 50 %. Der Tarif gehört zur Alten Welt und ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, bietet aber Bestandsversicherten bei einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG Optimierungspotenzial.

Der KVG1 AW orientiert sich an einem klassischen Gesamtkonzept: vollständige Zahnbehandlung, maximale ambulante Leistungen ohne Selbstbehalt und erweiterte stationäre Leistungen wie Psychotherapie. Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was langfristig auf die Beitragsentwicklung drückt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen Beitragsersparnisse oder Leistungsoptimierungen ermöglichen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen zu klären, wie der HanseMerkur PKV-Tarif KVG1 AW in Ihrer persönlichen Situation positioniert ist und welche Wechseloptionen bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.

Ärztliche Behandlung

Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.

80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Ein geschlossener Alte-Welt-Tarif und seine Konsequenzen

Der KVG1 AW ist nicht mehr aktiv am Markt. Neue externe Kunden können ihn nicht mehr abschließen, doch Bestandsversicherte der HanseMerkur profitieren von der Möglichkeit, intern in diesen Tarif zu wechseln (§204 VVG). Das schrumpfende Versichertenkollektiv ist typisch für geschlossene Tarife: Alte Kunden scheiden aus, neue kommen nicht hinzu, die durchschnittliche Altersstruktur verschärft sich. Das treibt Beitragsentwicklungen nach oben.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der KVG1 AW werden oft nicht mehr öffentlich beworben und sind daher schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann einschätzen, ob und wie ein Wechsel in oder aus diesem Tarif für Ihre Versichertensituation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im KVG1 AW: Chancen und Bedingungen

Wer im KVG1 AW versichert ist und eine Beitragserhöhung erhält, kann nach §204 VVG zu einem anderen Tarif der HanseMerkur wechseln. In vielen Fällen sind dabei Altersrückstellungen übernahmefähig und Gesundheitsfragen entfallen. Allerdings hängt dies von den Bedingungen des Zieltarifs ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche Wechselangebote zu Ihrem Profil passen und wie Ihre Altersrückstellungen berücksichtigt werden. Nutzen Sie das Analyseergebnis als Grundlage für Ihre Entscheidung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVG1 AW: Wechsel statt Zahlung

Der KVG1 AW ist ein Tarif, der über Jahrzehnte eine kleine, stabile Risikogemeinschaft bewahrt hat. Da der Tarif 2005 geschlossen wurde, sinkt die Versichertenzahl kontinuierlich. Diese Dynamik führt zu einer ungünstigen Anpassungsspirale: Medizinische Kostensteigerungen treffen auf ein schrumpfendes, überalterndes Kollektiv, was Beitragssteigerungen beschleunigt. Hinzu kommen niedrigere Kapitalerträge durch das anhaltend schwache Zinsumfeld.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG bietet in vielen Fällen einen Ausweg: Neuere, noch offene Tarife mit besserer Altersstruktur können ähnliche Leistungen mit moderaterer Beitragsentwicklung anbieten. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Kostentrends: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt das Muster der Erhöhungen bei Ihrem Versicherer. Ob und wie sich ein Wechsel wirtschaftlich rechnet, können Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse belastbar klären: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG1 AW

Der Tarif erstattet bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen und 1,3-fach für Laborleistungen. Sehhilfen werden mit max. 100 Euro alle 3 Jahre erstattet, Psychotherapie nicht. Zahnbehandlung wird zu 100 % übernommen, Zahnersatz zu 50 % (mit Jahresobergrenzen von 375 bis 2.500 Euro je nach Versicherungsjahr). Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlichen Programmen werden zu 100 % erstattet, wenn ein Primärarzt die Erstbehandlung durchführt, sonst zu 80 %.
Der KVG1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt. Er wurde 2005 geschlossen und nimmt keine neuen Kunden auf. Bestandsversicherte der HanseMerkur können aber nach §204 VVG in den Tarif hineinwechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, da die Risikogemeinschaft überaltert und medizinische Kostenrisiken auf immer weniger Schultern verteilt werden.
Der KVG1 AW hat keinen Selbstbehalt. Versicherte zahlen 0 Euro Eigenbeteiligung pro Versicherungsjahr, weder ambulant noch stationär noch beim Zahnarzt. Das ist eine Besonderheit dieses älteren Tarifs und unterscheidet ihn deutlich von modernen Neutarifen, die fast durchweg mit Selbstbehalten von 250 bis 1.500 Euro kalkulieren.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Ob und unter welchen Bedingungen das ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt das für Ihre Situation. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umzusetzen ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der verfügbaren Alternative ab. Der KVG1 AW bietet volle Zahnbehandlung und keinen Selbstbehalt, aber die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu steigenden Beiträgen. Jüngere, gesunde Versicherte profitieren oft von modernen offenen Tarifen mit besserer Altersstruktur und moderaterer Kostendynamik, ohne großartig Leistung abgeben zu müssen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und vergleicht verfügbare Wechselziele mit dem Status quo.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert