Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG1 NW im Überblick

Der HanseMerkur KVG1 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch besonders großzügige Leistungen ohne Kostenbeteiligung bei ambulanten Erstbehandlungen durch einen Primärarzt auszeichnet. Mit bis zu 3,5-facher GOÄ-Erstattung, 100% Kostenübernahme für Zahnbehandlungen und einem Selbstbehalt von 0 Euro bietet dieser Tarif maximale Sicherheit. Sehhilfen werden bis 100 Euro alle 36 Monate erstattet, alternative Heilmethoden sind abgedeckt, und stationäre Psychotherapie ist mitversichert. Die Unterbringung erfolgt im Mehrbettzimmer; Chefarztbehandlung ist nicht enthalten.

Da der Tarif geschlossen ist, steht er Neukunden nicht mehr offen. Für Bestandsversicherte des gleichen Versicherers bietet sich jedoch häufig ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an, um von neueren oder günstigeren Angeboten zu profitieren. Das schrumpfende Versichertenkollektiv des KVG1 NW führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was einen Tarifwechsel zu einem interessanten Optimierungspotenzial macht. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen erhalten bleiben und ähnliche oder bessere Leistungen realisiert werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert den HanseMerkur PKV-Tarif und zeigt auf, ob sich ein Wechsel lohnt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status des KVG1 NW?

Der HanseMerkur KVG1 NW nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf; er ist für Neukunden geschlossen. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen Tarif oder von diesem Tarif in andere wechseln. Geschlossene Tarife erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was die Beitragsdynamik verschärft und zu überdurchschnittlichen Kostensteigerungen führt.

Ältere Tarife wie der KVG1 NW werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder neu kommuniziert. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher geschlossenen Tarife und kann gezielt empfehlen, welche Wechselalternativen zu Ihrer individuellen Situation passen.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Optionen im KVG1 NW

Versicherte im KVG1 NW können innerhalb der HanseMerkur einen Tarifwechsel vornehmen und dabei häufig von Beitragssenkungen profitieren. Der Wechsel erfolgt ohne Neuvertrag beim gleichen Versicherer; die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre konkrete Situation und zeigt auf, welche verfügbaren Tarife bei der HanseMerkur am besten zu Ihren Bedürfnissen und Ihrem Budget passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet die perfekte Grundlage für diese Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVG1 NW: Tarifwechsel als Ausweg

Der KVG1 NW gehört zu einer Tarifgeneration der neuen Welt, die durch medizinische Kostensteigerungen und ein schrumpfendes Versichertenkollektiv (geschlossener Status) besonders anfällig für Beitragssprünge ist. Da keine Neukunden aufgenommen werden, verteilen sich die Kosten auf immer weniger Schultern, was regelmäßig zu deutlichen Prämiensteigerungen führt.

Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur kann häufig zu einer Stabilisierung oder sogar Reduktion Ihrer Beiträge führen. Neuere oder optimierte Tarife nutzen bessere Kalkulationen und haben oft stabilere Kollektive. Mit einem gezielten Wechsel sichern Sie sich tendenziell bessere Perspektiven, auch wenn Gesundheitsfragen oder Altersrückstellungen individuell zu betrachten sind. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung im KVG1 NW auf. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht verfügbare Alternativen und unterstützt Sie beim nächsten Schritt.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG1 NW

Der Tarif übernimmt ambulant bis zu 3,5-fache GOÄ-Sätze (bis 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Bei Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt 100%-Erstattung, sonst 80% (steigerbar auf 100% mit Überweisung). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50% (mit jährlichen Obergrenzen: 375 Euro in Jahr 1-2, bis 2.500 Euro ab Jahr 7). Sehhilfen: max. 100 Euro alle 36 Monate. Hilfsmittel zu 90% aus geschlossenem Katalog, alternative Medizin und Vorsorge zu 100%/80% je nach Primärarzt.
Der KVG1 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, dass die HanseMerkur keine Neukunden mehr in diesen Tarif aufnimmt. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur sind Tarifwechsel nach §204 VVG jedoch möglich. Geschlossene Tarife wie dieser haben typischerweise eine schrumpfende Versichertenbasis, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt, da sich die Kostenentwicklung auf weniger Versicherte verteilt.
Der Selbstbehalt im HanseMerkur KVG1 NW beträgt 0 Euro. Das heißt, der Tarif übernimmt Kosten (unter Berücksichtigung der Kostenerstattungssätze und Kostenbegrenzungen) sofort ohne Eigenbeteiligung durch die Versicherten. Dies positioniert den KVG1 NW im Premium-Bereich ohne Selbstbehalt und macht ihn für Versicherte attraktiv, die keine Eigenkosten tragen möchten.
Ja, Sie können innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG wechseln. In vielen Fällen sind Tarifwechsel mit Beitragseinsparungen möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom konkreten Wechselziel ab. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft dies für Ihren individuellen Fall.
Für viele Versicherte im geschlossenen KVG1 NW lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen anstehen. Das Alter, der Gesundheitszustand, die Verfügbarkeit von Alternativtarifen bei der HanseMerkur und Ihre persönlichen Leistungsanforderungen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und wie Sie mit einem Tarifwechsel Ihre Prämie senken oder die Leistungen optimieren können, ohne dabei Ihre Altersrückstellungen zu gefährden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert