HanseMerkur KVG1, PKE AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG1, PKE AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG1, PKE AW der HanseMerkur bietet umfassende Leistungen ohne Selbstbehalt und gehört zur älteren Tarifgeneration. Die ambulante Versorgung wird bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ erstattet (technische Leistungen bis 2,5-fach, Laborleistungen bis 1,3-fach). Die stationäre Behandlung erfolgt im Einbettzimmer mit Privatarzt, und Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent übernommen, Zahnersatz hingegen nur zu 50 Prozent. Psychotherapie wird stationär erstattet, ambulant jedoch nicht.
Als geschlossener Tarif nimmt KVG1, PKE AW keine Neukunden mehr auf; bestehende Versicherte desselben Versicherers können aber über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesem oder anderen Tarifen der HanseMerkur optimieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft führt typischerweise zu anwachsenden Beitragssätzen, da die Kostenlast auf immer weniger Schultern verteilt wird.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungschancen auch für diesen älteren Tarif bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft jedes Profil einzeln und empfiehlt gezielt für den HanseMerkur PKV-Tarif passende Alternativen.
Basismerkmale
KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG1: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG1+PKE: Privatarztbehandlung.
KVG1+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG1: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




