HanseMerkur KVG1, PKE NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur KVG1, PKE NW
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG1, PKE NW der HanseMerkur bietet eine hochwertige Vollversicherung ohne Selbstbehalt in der neuen Welt. Mit GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer und solider Zahnersatzabdeckung (50% bis zu 2.500 EUR jährlich) richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die umfassende medizinische Versorgung mit Altersrückstellungsschutz wünschen. Als geschlossener Tarif ist eine Neueröffnung für externe Kunden nicht möglich, die Risikogemeinschaft wird sukzessive kleiner.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann gerade bei diesem Tarif attraktiv sein, um Beitragserhöhungen zu begegnen. In vielen Fällen sind günstigere Tarife der HanseMerkur verfügbar, die gleichwertige oder bessere Leistungen bieten und häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung zugänglich sind. Die Altersrückstellungen bleiben in der Regel erhalten, sofern ein Wechsel innerhalb des gleichen Versicherers erfolgt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation passen.
Basismerkmale
KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
KVG1: Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG1+PKE: Privatarztbehandlung.
KVG1+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG1: Nicht erforderlich.




