HanseMerkur KVG1, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum HanseMerkur KVG1, PS1 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG aus der alten Welt: Der KVG1, PS1 AW kombiniert die Vorteile eines prämienlosen Selbstbehalts mit Höchstsatz-Erstattungen in der ambulanten Versorgung. Mit GOÄ bis 3,5-fach bei ärztlichen Leistungen, Einbettzimmer im Krankenhaus, voller Kostendeckung für Zahnbehandlung und Privatarztbehandlung mit unbegrenzter GOÄ-Erstattung ist dieser Tarif eine Premium-Konfiguration, die heute vielen Bestandsversicherten vorbehalten bleibt.
Da der KVG1, PS1 AW für Neukunden nicht mehr verfügbar ist, konzentriert sich seine Risikogemeinschaft auf ein schrumpfendes Versichertenkollektiv. Diese demografische Dynamik führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Allerdings eröffnet §204 VVG Bestandsversicherten eine Möglichkeit: Ein interner Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur kann in vielen Fällen zu moderateren Prämien bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen, ohne dass dabei bestehende Altersrückstellungen verloren gehen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten im HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll sind.
Basismerkmale
KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG1: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG1+PS1: Privatarztbehandlung.
KVG1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVG1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG1: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




