Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Steckbrief: HanseMerkur KVG1, PS1 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif KVG1, PS1 NW der HanseMerkur bietet eine solide Versorgung für Bestandsversicherte, die Wert auf umfassenden Schutz legen. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro, Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Behandlung kombiniert dieser Neue-Welt-Tarif klassische Komfortmerkmale mit modernem Leistungszuschnitt. Die Zahnersatzquote von 50 Prozent und hundertprozentige Erstattung für zahnärztliche Behandlungen runden das Profil ab.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs vielversprechend sein. Besonders bei geschlossenen Bestandstarifen schrumpft die Risikogemeinschaft mit der Zeit, was zu verstärkten Beitragserhöhungen führt. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen Tarif bietet häufig die Chance auf moderatere Prämienentwicklung und in vielen Fällen bessere oder gleichwertige Leistungen - oft bei reduziertem Selbstbehalt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen hier Klarheit: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den HanseMerkur PKV-Tarif individuell und zeigt auf, wo konkrete Ersparnis- und Verbesserungspotenziale liegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVG1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVG1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVG1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVG1+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVG1+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVG1, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVG1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der HanseMerkur: Was bedeutet das für den KVG1, PS1 NW?

Der KVG1, PS1 NW ist seit einiger Zeit geschlossen und steht neuen, externen Kunden nicht mehr offen. Für bereits versicherte Personen bei der HanseMerkur gilt jedoch eine wichtige Ausnahme: Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif oder aus ihm heraus wechseln. Das ist ein Vorteil des deutschen Versicherungsrechts, den viele nicht kennen. Geschlossene Tarife bedeuten eine schrumpfende Versichertencommunity, was demografisch zu steigenden Beiträgen führt - ein häufiger Grund für Versicherte, nach Alternativen zu suchen.

Obgleich der KVG1, PS1 NW nicht mehr für Neukunden zugänglich ist, bleiben seine Leistungen hochwertig und konkurrenzfähig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch ältere und geschlossene Tarife genau und kann prüfen, ob für Ihren Fall ein Wechsel zu einem neueren, noch offenen Tarif sinnvoll ist. Oft können Altersrückstellungen mitgenommen und bessere oder gleichwertige Leistungen bei niedrigerem Beitrag realisiert werden.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel aus dem KVG1, PS1 NW zu einem günstigeren HanseMerkur-Tarif ist nach §204 VVG möglich, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen die Altersrückstellungen mitgenommen werden, die Sie über Jahrzehnte aufgebaut haben. Allerdings ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht immer erforderlich - das hängt vom individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Die detaillierte Analyse Ihrer persönlichen Tarifwechsel-Optionen übernimmt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm. Er prüft, welche HanseMerkur-Tarife zu Ihrer Situation passen, vergleicht Leistungen und Beiträge und zeigt Ihnen auf, wie Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse maximalen Nutzen erzielen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVG1, PS1 NW: Tarifwechsel als Ausweg

Geschlossene Neue-Welt-Tarife wie der KVG1, PS1 NW sind besonderen Beitragsdynamiken ausgesetzt. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, während die verbleibenden Versicherten älter werden; medizinische Kostensteigerungen verschärfen diesen Effekt zusätzlich. Deshalb erleben Sie bei einem geschlossenen Bestandstarif vielfach überdurchschnittliche Beitragserhöhungen. Ein Wechsel zu einem offenen, noch aktiv am Markt beworbenen Tarif der gleichen HanseMerkur führt häufig zu moderateren Prämienentwicklungen.

Gerade bei einer Beitragserhöhung lohnt sich ein genauer Blick: Der §204 VVG bietet die Chance, intern zu wechseln und von niedrigerem Selbstbehalt, besseren Leistungen oder auch einfach einer ausgeglicheneren Altersstruktur zu profitieren. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur-Landingpage zeigt Ihnen, wie sich Ihre Beiträge entwickelt haben - und ob es Zeit für einen Wechsel ist. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Handlungsoptionen zu entdecken: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG1, PS1 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ für ärztliche Behandlung, 2,5-fach für technische Leistungen, 1,3-fach für Labor. Sehhilfen werden mit max. 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Stationär im Einbettzimmer mit Privatarzt bis über GOÄ-Höchstsatz. Zahnbehandlung 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie 50 Prozent. Hilfsmittel (Hörhilfen, orthopädische Schuhe, Prothesen) zu 90 Prozent. Stationäre Psychotherapie ist enthalten. Selbstbehalt: 0 Euro.
Der KVG1, PS1 NW ist ein geschlossener Tarif der HanseMerkur. Er nimmt keine neuen, externen Kunden auf. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife erleben typischerweise überproportionale Beitragserhöhungen, da die Versichertencommunity altert und schrumpft. Deshalb suchen viele Versicherte aus geschlossenen Tarifen nach offenen Alternativen, die von aktiver Marktplatzierung und ausgeglichenerer Demografie profitieren.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro - eine volle Krankenversicherung ohne Kostenbeteiligung. Das bedeutet: Alle ambulanten, stationären und zahnärztlichen Leistungen werden ohne Eigenanteil erstattet (jeweils nach der vereinbarten Quote). Ein Selbstbehalt von null positioniert diesen Tarif im Premiumsegment und ist ein wichtiger Grund, warum ein Tarifwechsel zu Tarifen mit höherem Selbstbehalt oft zu Beitragseinsparungen führt.
Ja, ein Tarifwechsel aus dem KVG1, PS1 NW in einen günstigeren HanseMerkur-Tarif ist im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden und Sie profitieren von niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Beitragsvorhersehbarkeit. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Wenn Sie jung sind und lange versichert sein werden, können die Altersrückstellungen eines älteren geschlossenen Tarifs wie des KVG1, PS1 NW in einem jüngeren, offenen Tarif zu spürbaren Einsparungen führen - trotz höherer Selbstbeteiligung. Wenn Sie dagegen älter sind oder ein sehr hohes Leistungsniveau benötigen, ist ein Verbleib sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert genau diese Fragen und zeigt Ihnen auf, welcher Weg für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig am besten passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert