HanseMerkur KVG1, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG1, PS2 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG1, PS2 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG positioniert sich als Tarifangebot ohne Selbstbehalt mit vollständiger Kostendeckung in der Arztbehandlung. Das Leistungsprofil deckt ambulante Behandlungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen ab (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), Zweibettzimmer im Krankenhaus mit Privatarztbehandlung, Psychotherapie im stationären Bereich sowie Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent.
Der Tarif ist seit längerer Zeit geschlossen, was typischerweise bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsentwicklung sich dadurch verschärft. Für bestehende Versicherte der HanseMerkur eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu möglicherweise günstigeren Tarifen, was in vielen Fällen Einsparpotenziale bietet, ohne dass automatisch eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet für Sie, ob ein Wechsel aus dem HanseMerkur PKV-Tarif KVG1, PS2 AW sinnvoll sein kann und welche Alternativen Ihre persönliche Situation besser abdecken.
Basismerkmale
KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG1: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG1+PS2: Privatarztbehandlung.
KVG1+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG1, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG1: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




