Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG1, PS2 NW im Überblick

Die HanseMerkur KVG1, PS2 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der Versicherten ohne Selbstbehalt umfassende ärztliche Versorgung bietet. Mit Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-facher Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-faches für technische Leistungen, 1,3-faches für Laborleistungen), Zweibettzimmer-Versorgung, Chefarztbehandlung sowie 50 Prozent Zahnersatzerstattung (ab dem 7. Versicherungsjahr bis zu 2.500 EUR jährlich) positioniert sich dieser Tarif als solide Standardversorgung im gehobenen Segment.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG bietet vielen Versicherten des gleichen Versicherers die Möglichkeit, kostengünstiger versichert zu sein oder bessere Leistungen in Anspruch zu nehmen - häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Geschlossene Tarife wie dieser erfahren durch die schrumpfende Versichertengemeinschaft und demografische Alterung typischerweise stärkere Beitragsbelastungen, was gerade langfristig für Bestandsversicherte ein Optimierungspotenzial darstellt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm hilft Ihnen, für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif die beste Lösung zu finden.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVG1: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVG1: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVG1: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVG1: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVG1: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVG1: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVG1+PS2: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVG1+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVG1, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVG1: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVG1: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KVG1: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVG1: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVG1, PS2 NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status der KVG1, PS2 NW?

Der Tarif steht für neue externe Kunden nicht offen; nur Bestandsversicherte des Versicherers können über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in diesen Tarif einsteigen oder zwischen verwandten Produkten optimieren. Das bedeutet konkret: Die Versichertengemeinschaft wächst nicht mehr, sondern schrumpft durch natürliche Fluktuation und Umzüge. Diese Dynamik führt zu höherer Risikolastung pro verbleibendem Versicherten, weshalb geschlossene Tarife tendenziell schneller Beitragserhöhungen erfahren als offene Tarife mit wachsender Basis.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick auch über solche Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel zu einem aktuelleren, offenen Produkt für Sie lohnend ist oder ob der Verbleib unter bestimmten Umständen sinnvoll bleibt.

Tarifwechsel in der HanseMerkur: Ihre Chancen unter §204 VVG

Ein Tarifwechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif ist als interner Wechsel gemäß §204 VVG möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen lässt sich ein Wechsel durchführen, ohne dass Sie eine erneute Gesundheitsprüfung bestehen müssen, und Ihre Altersrückstellungen werden übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche HanseMerkur-Alternativen zu Ihrer Situation passen und wie viel Sparpotenzial realistisch ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle Optionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der erste Schritt: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen KVG1, PS2 NW - Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie die KVG1, PS2 NW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft und deren Durchschnittsalter steigt. Medizinische Kostensteigerungen und fallende Kapitalerträge verschärfen diesen Effekt. Ein großer Anreiz besteht darin, über einen Tarifwechsel zu einem jüngeren, offenen oder Hybrid-Tarif derselben HanseMerkur zu wechseln, wo stabilere Altersstrukturen und bessere Prämienentwicklung zu erwarten sind.

Der Weg ist klar definiert: Prüfen Sie Ihre persönlichen Tarifoptionen, vergleichen Sie Leistung und Selbstbehalt mit realistischen Alternativen, und nutzen Sie unsere Expertise. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an und erkennen Sie die Branchendynamik für sich selbst. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten und finden Sie den passenden Weg - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG1, PS2 NW

Der Tarif versichert Sie ohne Selbstbehalt mit GOÄ-Höchstsätzen ambulant (bis 3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Stationär erhalten Sie Chefarztbehandlung im Zweibettzimmer, ebenfalls bis Höchstsätze. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet (100%), Zahnersatz zu 50% (max. 2.500 EUR jährlich ab Jahr 7), Kieferorthopädie zu 50%. Hinzu kommen Sehhilfen (max. 100 EUR alle 36 Monate), Hilfsmittel zu 90% aus dem geschlossenen Katalog und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Betrag.
Der Tarif ist geschlossen für Neukundinnen und Neukunden. Das bedeutet, dass externe Versicherte nicht mehr aufgenommen werden. Die Versichertengemeinschaft ist auf Bestandsversicherte beschränkt, weswegen der Tarif durch demografische Entwicklung und Fluktuation unter Druck gerät. Geschlossene Tarife erleben typischerweise schnellere Beitragserhöhungen als offene Tarife mit jüngerer, wachsender Basis. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur eröffnet sich jedoch die Chance des §204 VVG Wechsels zu besseren Tarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das heißt: Sie zahlen bei Inanspruchnahme ärztlicher, zahnärztlicher oder sonstiger Leistungen keinen eigenen Kostenanteil aus Ihrer Tasche; die HanseMerkur erstattet nach Tarif ohne jährliche oder fallbezogene Mindestbeteiligung. Diese volle Kostenübernahme ist ein seltenes Merkmal und positioniert den Tarif für Versicherte, die maximale finanzielle Planungssicherheit suchen.
Ja, ein interner Tarifwechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif ist über §204 VVG möglich. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. In vielen Fällen ist ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit voller Mitnahme der Rückstellungen möglich, zumal offenere Tarife stabiler kalkulieren als geschlossene. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren langfristigen Versicherungszielen ab. Für Versicherte, die die volle Kostenübernahme (0 € SB) schätzen und keine Beitragserhöhungen fürchten, kann der Verbleib sinnvoll sein. Doch wenn Sie langfristig mit Beitragserhöhungen rechnen (wie in geschlossenen Tarifen wahrscheinlich), kann ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit stabilerem Kollektiv und ähnlichen Leistungen attraktiv sein - möglicherweise mit moderaterer Beitragsentwicklung und sogar niedrigerem Start-Beitrag. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann im Gespräch mit Ihnen alle verfügbaren Optionen durchspielen und eine persönliche Empfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert