Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG2 (A) NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif KVG2 (A) NW der HanseMerkur kombiniert eine solide ambulante GOÄ-Erstattung mit moderater Eigenverantwortung. Mit einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro und Erstattungen bis zur 3,5-fachen GOÄ für ärztliche Leistungen bietet dieser Tarif der Neuen Welt ein ausgewogenes Leistungsprofil für Versicherte, die eine grundlegende Absicherung mit kalkulierbarem finanziellem Eigenrisiko suchen. Die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, während Zahnersatz mit 50 Prozent beteiligt wird, allerdings mit Jahresobergrenzen zwischen 375 und 2.500 Euro je nach Versicherungsdauer.

Als geschlossener Tarif nimmt der KVG2 (A) NW keine neuen Kunden mehr auf, was sich langfristig auf die Zusammensetzung der Risikogemeinschaft auswirkt. Eine schrumpfende Versichertenbasis führt tendenziell zu höheren Beitragssteigerungen, ein Risiko, das für Bestandskunden durch interne Tarifwechsel nach § 204 VVG innerhalb der HanseMerkur adressiert werden kann. Solche Wechsel bieten in vielen Fällen die Chance, Prämien zu senken, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist oder bereits angesammelte Altersrückstellungen verloren gehen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche HanseMerkur PKV-Tarif-Alternativen für Ihre individuelle Situation verfügbar und sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVG2 (A) NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Wie wirkt sich der geschlossene Status auf die Beitragsentwicklung aus?

Der KVG2 (A) NW ist nicht mehr für externe Interessenten zugänglich, steht aber bestehenden Versicherten der HanseMerkur weiterhin als Wechselziel nach § 204 VVG zur Verfügung. Dies bedeutet: Die Versichertenzahl im Tarif sinkt kontinuierlich, während das Durchschnittsalter der verbliebenen Versicherten steigt. Diese demografische Entwicklung führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da Rentner- und Pensionärkohorten mehr Leistungen in Anspruch nehmen und die Prämiensumme auf weniger junge, kostengünstigere Versicherte verteilt wird.

Geschlossene Tarife der Neuen Welt wie dieser werden von vielen Versicherern nicht mehr aktiv beworben und sind schwer zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt jedoch über eine umfassende Übersicht auch älterer Tarifbestände und kann gezielt Tarifwechsel-Optionen empfehlen, die zur persönlichen Situation passen, die Altersrückstellungen schonen und die monatliche Belastung reduzieren.

Welche Möglichkeiten zum Tarifwechsel bestehen?

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur nach § 204 VVG ist der Königsweg für Versicherte dieses geschlossenen Tarifs. Dabei wechseln Sie zu einem anderen HanseMerkur-Tarifmodell, ohne den Versicherer zu verlassen. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung, und in den meisten Fällen können Ihre bisherigen Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden. Allerdings hängt dies von den konkreten Tarifkonditionen und Ihrer individuellen Situation ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft die verfügbaren HanseMerkur-Tarifoptionen und erstellt für Sie eine detaillierte Vergleichsanalyse. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen für einen potenziellen Wechsel. Starten Sie noch heute: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im KVG2 (A) NW - Wechsel als Lösung?

Der geschlossene Status des KVG2 (A) NW ist der zentrale Treiber für Beitragserhöhungen. Mit jeder Kündigungswelle schwindet die Zahl der jungen Versicherten, die Risikogemeinschaft überaltert und medizinische Kostensteigerungen verteilen sich auf eine kleinere, kostenintensivere Basis. Viele Inhaber dieses Tarifs haben daher über die Jahre mit kontinuierlichen oder sprunghaften Prämienanpassungen zu kämpfen.

Ein Tarifwechsel in ein günstigeres oder neu strukturiertes HanseMerkur-Modell kann häufig zu spürbaren Einsparungen führen, ohne dass Sie die Versicherung wechseln müssen. Um die genaue Prämienentwicklung Ihres Tarifs nachzuvollziehen und zu sehen, wie andere HanseMerkur-Tarife sich verhalten, lohnt sich ein Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, der zeigt, wie die Prämien über die Jahre gestiegen sind. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um zu erfahren, welche Alternativen für Ihr Profil zur Verfügung stehen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG2 (A) NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zur 3,5-fachen GOÄ und technische Leistungen bis 2,5-fach GOÄ. Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro jährlich. Zahnbehandlungen werden zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent mit Jahresobergrenzen (375-2.500 Euro je nach Versicherungsdauer). Sehhilfen werden bis 100 Euro pro 36 Monate übernommen, Hilfsmittel zu 90 Prozent. Stationäre Psychotherapie ist enthalten, Mehrbettzimmer.
Der KVG2 (A) NW ist ein geschlossener Tarif. Das bedeutet, dass die HanseMerkur keine neuen Kunden mehr aufnimmt. Bestehende Versicherte der HanseMerkur können jedoch nach § 204 VVG intern zu diesem Tarif wechseln. Geschlossene Tarife neigen dazu, überproportional zu steigen, weil die Versichertenbasis schrumpft und altert. Dennoch kann dieser Tarif für Bestandskunden interessant sein, wenn andere HanseMerkur-Optionen teurer sind.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe ist im mittleren Bereich angesiedelt und bedeutet, dass Sie kleinere medizinische Ausgaben selbst tragen. Erst ab 300 Euro jährlichen Kosten beginnt die Versicherung zu erstatten. Präventionsleistungen sind von der Selbstbeteiligung mitbetroffen.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht, innerhalb der HanseMerkur nach § 204 VVG zu wechseln. Viele Versicherte dieses geschlossenen Tarifs finden in anderen HanseMerkur-Tarifmodellen günstigere Konditionen. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht verfügbare Alternativen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der aktuellen Prämie ab. Der geschlossene Status führt zu kontinuierlichen Beitragssteigerungen, was einen Wechsel attraktiv macht. Allerdings kommt es darauf an, welche alternativen Tarife bei der HanseMerkur verfügbar sind und wie diese bewertet werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkrete Wechselszenarien und zeigt, ob ein Tarifwechsel für Sie finanzielle oder leistungstechnische Vorteile bringt. Eine persönliche Analyse ist notwendig, um die richtige Entscheidung zu treffen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert