HanseMerkur KVG2 (A), PS2 (A) NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG2 (A), PS2 (A) NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG, der sich durch hochwertige Leistungen in der neuen Welt positioniert. Der KVG2 (A) mit PS2 (A)-Zusatz kombiniert ambulante Versorgung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach ärztliche, 2,5-fach technische Leistungen) mit stationärer Behandlung im Zweibettzimmer unter Chefarzt. Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro jährlich. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 50%, wobei Jahr sieben und danach 2.500 Euro jährlich verfügbar sind.
Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, doch bestehende HanseMerkur-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel optimieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft geschlossener Tarife führt oft zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Kollektiven, weshalb ein Wechsel in einen günstigeren KVG2-Varianten-Tarif oder eine andere HanseMerkur-Option häufig Einsparungen ohne Leistungsverzicht bietet.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Sie im HanseMerkur PKV-Tarif eine günstigere Alternative mit gleichwertigen Leistungen erreichbar ist.
Basismerkmale
KVG2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG2 (A): Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG2 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2 (A): Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):
- Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
- Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
- Leihe der o.g. Hilfsmittel.
KVG2 (A): Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
KVG2 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2 (A): Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG2 (A)+PS2 (A): Privatarztbehandlung.
KVG2 (A)+PS2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG2 (A), PS2 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG2 (A): Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG2 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG2 (A): Nicht erforderlich.




