Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG2 (A), PS2 (A) NW im Detail

Geschlossener Bisex-Tarif der HanseMerkur Krankenversicherung AG, der sich durch hochwertige Leistungen in der neuen Welt positioniert. Der KVG2 (A) mit PS2 (A)-Zusatz kombiniert ambulante Versorgung bis zu Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach ärztliche, 2,5-fach technische Leistungen) mit stationärer Behandlung im Zweibettzimmer unter Chefarzt. Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro jährlich. Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 50%, wobei Jahr sieben und danach 2.500 Euro jährlich verfügbar sind.

Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif nicht mehr für externe Neukunden zugänglich ist, doch bestehende HanseMerkur-Versicherte können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG flexibel optimieren. Die schrumpfende Versichertengemeinschaft geschlossener Tarife führt oft zu höheren Beitragssteigerungen als in offenen Kollektiven, weshalb ein Wechsel in einen günstigeren KVG2-Varianten-Tarif oder eine andere HanseMerkur-Option häufig Einsparungen ohne Leistungsverzicht bietet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Sie im HanseMerkur PKV-Tarif eine günstigere Alternative mit gleichwertigen Leistungen erreichbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVG2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVG2 (A): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVG2 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVG2 (A): Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVG2 (A): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVG2 (A): Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVG2 (A): Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVG2 (A)+PS2 (A): Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVG2 (A)+PS2 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVG2 (A), PS2 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVG2 (A): Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVG2 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KVG2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVG2 (A): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVG2 (A), PS2 (A) NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen bei der HanseMerkur?

Der KVG2 (A), PS2 (A) NW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, doch das bedeutet für bestehende Versicherte nicht, dass keine Optimierung möglich ist. Innerhalb der HanseMerkur können Sie nach §204 VVG in einen anderen Tarif wechseln und dabei in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitnehmen, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Diese Schließung führte zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von HanseMerkur und anderen Versicherern oft aus dem aktiven Marketing genommen und verlieren damit die stabilisierende Wirkung neuer Eintritte. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick auch über geschlossene Tarife und kann gezielt prüfen, welche offenen oder günstigeren Varianten innerhalb der HanseMerkur für Ihre individuelle Situation passen.

Tarifwechsel im KVG2 (A), PS2 (A): Wie funktioniert es?

Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur (§204 VVG) ist grundsätzlich möglich, ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen übernommen, und es ist oft nicht erforderlich, erneut Gesundheitsfragen zu beantworten - das hängt jedoch vom konkret gewählten Zieltarif ab. Welche Leistungen Sie in einem günstigeren Tarif erhalten und ob vollständig Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden, muss im Einzelfall mit unserem Sachverständigen geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm untersucht, welche Tarifwechsel-Szenarien für Ihren KVG2-Tarif vorteilhaft sind. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Einschätzung Ihrer Optionen.

Beitragserhöhung im KVG2 (A), PS2 (A) NW - Ihre Handlungsmöglichkeiten

Der KVG2 (A), PS2 (A) ist ein geschlossener Tarif mit anspruchsvollen Leistungen (GOÄ-Höchstsätze, Zahnersatz 50%, Chefarzt im Zweibettzimmer), was eine relativ höhere Prämie bedeutet. Geschlossene Tarife verzeichnen überproportionale Beitragssteigerungen, da die Versichertengemeinschaft kontinuierlich altert, medizinische Kosten steigen und weniger neue, junge Beitragszahler hinzukommen. Dieser Effekt trifft den KVG2 besonders deutlich.

Viele Bestandsversicherte reagieren auf Beitragserhöhungen mit einem internen Tarifwechsel zu einem jüngeren oder etwas sparsameren HanseMerkur-Tarif; dies ist oft möglich, ohne dass Gesundheitsfragen neu gestellt werden. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die typische Entwicklung für diesen Tarifbereich auf der Seite der HanseMerkur. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Alternativen es für Sie gibt. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG2 (A), PS2 (A) NW

Der Tarif erstattet ambulant bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborkosten. Sehhilfen werden mit maximal 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Hilfsmittel wie Hörhilfen bis 1.000 Euro pro Fall werden zu 90 Prozent übernommen. Stationär behandelt Sie der Chefarzt im Zweibettzimmer ebenfalls bis Höchstsätze. Zahnbehandlung ist mit 100 Prozent abgedeckt, Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 50 Prozent, wobei ab dem 7. Jahr jährlich bis 2.500 Euro erstattet werden.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, HanseMerkur nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für bereits bei HanseMerkur Versicherte ist ein Wechsel innerhalb des Unternehmens nach §204 VVG aber möglich. Geschlossene Tarife tendieren zu höheren Beitragssteigerungen, da die Versichertengemeinschaft schrumpft, altert und weniger Neueintritte stabilisierend wirken. Dies ist einer der Hauptgründe, weshalb Versicherte dieses Tarifs häufig einen Wechsel erwägen.
Der Selbstbehalt liegt bei 300 Euro pro Versicherungsjahr und ist nicht sonderlich niedrig, aber auch nicht hoch. Er gilt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen und reduziert damit im Durchschnitt die Kostenerstattung im Vergleich zu Tarifen ohne Selbstbehalt. Mit 300 Euro ist dieser KVG2-Tarif im mittleren Segment positioniert - günstigere Varianten mit niedrigerem SB können für Sie interessant sein, wenn eine Beitragserhöhung Grund zum Tarifwechsel wird.
Ja, innerhalb der HanseMerkur ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen, und häufig ist keine neue Gesundheitsprüfung erforderlich. Das genaue Ausmaß der Altersrückstellungsübernahme und ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden, hängt vom Zieltarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem aktuellen Gesundheitszustand und davon ab, welche Leistungsabstriche Sie bereit sind zu akzeptieren. Für viele jüngere oder mittelalte Versicherte lohnt sich ein Wechsel in einen sparsameren HanseMerkur-Tarif mit ähnlichen Leistungen - etwa mit 0 oder 500 Euro SB, etwas niedrigerem Zahnersatz-Prozentsatz oder Einbettzimmer statt Zweibett. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und identifiziert, ob ein Tarifwechsel zu echten Ersparnissen führt, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten müssen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert