HanseMerkur KVG2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG2 AW im Überblick
Der HanseMerkur KVG2 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der langjährige Versicherte des Unternehmens mit einer bewährten Leistungskombination versorgt. Der Tarif bietet ambulante Leistungen bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische Leistungen), ergänzt um 100 EUR für Sehhilfen alle 36 Monate. Der Selbstbehalt von 300 EUR pro Versicherungsjahr definiert einen Mittelsegment-Ansatz. Zahnbehandlungen werden vollständig erstattet, während Zahnersatz mit 50% bezuschusst wird, wobei erst ab dem 7. Versicherungsjahr eine jährliche Summenbegrenzung von 2.500 EUR greift.
Als geschlossener Tarif der Alten Welt steht der KVG2 AW längerfristigen Bestandskunden zur Verfügung, deren Risikogemeinschaft naturgemäß schrumpft und altert. Diese Dynamik führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, die Anlass für einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur geben können. Viele Versicherte finden in einem moderneren Tarif der Neuen Welt bessere Konditionen und eine stabilere Beitragsentwicklung, teilweise sogar bei gleichbleibenden oder verbesserten Leistungen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel zu einem günstigen HanseMerkur PKV-Tarif ohne Gesundheitsprüfung machbar ist.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




