Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

HanseMerkur KVG2, PKE NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif KVG2, PKE NW der HanseMerkur vereint umfangreiche ambulante und stationäre Leistungen auf hohem Niveau. Mit einem 300-Euro-Selbstbehalt, 3,5-facher GOÄ-Erstattung für ärztliche Leistungen, Einbettzimmer-Garantie und Privatarztbehandlung im Krankenhaus positioniert sich dieser Neuwelt-Tarif als Premium-Option im Portfolio. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50%, mit jährlichen Höchstgrenzen je nach Versicherungsdauer (bis 2.500 EUR ab dem 7. Jahr).

Der geschlossene Status dieses Tarifs deutet auf eine schrumpfende Versichertengemeinde hin, was typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende HanseMerkur-Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem günstigeren Tarif innerhalb des gleichen Versicherers. In vielen Fällen lassen sich dabei vergleichbare oder sogar bessere Leistungen mit niedrigeren Beiträgen realisieren, wobei die Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft speziell für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif, ob ein optimierter Tarifwechsel attraktiv für Ihre Situation ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVG2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVG2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVG2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVG2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVG2+PKE: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVG2+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVG2, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVG2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVG2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KVG2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVG2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVG2, PKE NW versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den KVG2, PKE NW?

Der KVG2, PKE NW ist ein geschlossener Tarif und nimmt keine Neukunden von außerhalb auf. Bestehende HanseMerkur-Versicherte können jedoch weiterhin im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen oder aus diesem Tarif wechseln. Die schrumpfende Versichertengemeinde führt zu einer Alterung des Kollektivs, was Beitragserhöhungen regelmäßig beschleunigt. Der Druck steigt mit jeder Bilanzrunde.

Geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Alttarife und kann beurteilen, ob für Ihre persönliche Situation ein Wechsel zu einem offenen oder günstigeren Tarif innerhalb der HanseMerkur sinnvoll ist, ohne dabei wertvoll aufgebaute Altersrückstellungen zu verlieren.

Tarifwechsel im KVG2, PKE NW: Welche Optionen bestehen?

Als HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht zu einem anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln - ohne zu einem anderen Versicherer zu gehen. Dies geschieht durch einen Wechsel gemäß §204 VVG. Dabei können Ihre aufgebauten Altersrückstellungen in den meisten Fällen auf den neuen Tarif übernommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen Übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, ob und welcher Tarifwechsel zu Ihrer Situation passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die verfügbaren Alternativen auf und berechnet das Einsparpotenzial realistisch. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVG2, PKE NW - wie reagieren?

Der KVG2, PKE NW ist ein geschlossener Neuwelt-Tarif mit schrumpfender Versichertengemeinde. Diese demografische Verdünnung - verbunden mit der Alterung des verbleibenden Kollektivs - treibt die Beitragserhöhungen Jahr für Jahr in die Höhe. Hinzu kommen allgemein steigende medizinische Kosten und geringere Kapitalerträge aus den Rückstellungen, die das Problem verschärfen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem aktiveren, offenen Tarif oder zu einem jüngeren geschlossenen Tarif innerhalb der HanseMerkur kann die Prämien deutlich senken, ohne dabei Ihre Gesundheit neu bewerten zu lassen - sofern die Bedingungen stimmen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur-Informationsseite dokumentiert die jüngsten Erhöhungen und zeigt, wie wichtig eine schnelle Reaktion ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen bewertet, ob für Sie ein Wechsel lohnt. Melden Sie sich über Jetzt anmelden kostenlos zur individuellen Prüfung an.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG2, PKE NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Zahnbehandlung wird zu 100% bezahlt, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50% mit Jahresobergrenzen (bis 2.500 EUR ab Jahr 7). Im Krankenhaus garantiert der Tarif Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie. Sehhilfen werden bis 100 EUR alle 3 Jahre erstattet, Hilfsmittel zu 90%. Der 300-Euro-Jahres-Selbstbehalt gilt auch für Vorsorge.
Der KVG2, PKE NW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Versichertengemeinde schrumpft kontinuierlich und altert, was zu regelmäßigen, oft deutlichen Beitragserhöhungen führt. Bestehende HanseMerkur-Versicherte können aber weiterhin in solche geschlossenen Tarife oder aus ihnen heraus wechseln, wenn ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG gemacht wird.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen sowie Vorsorge. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im mittleren Segment und erfordert vom Versicherten eine jährliche Eigenverantwortung, bevor die Erstattungen vollen Umfang erreichen. Der Betrag ist für einen Premium-Tarif mit Einbettzimmer und hoher GOÄ-Erstattung moderat.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter können Sie einen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen HanseMerkur-Tarif vornehmen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Ob Gesundheitsfragen erneut gestellt werden und in welchem Umfang Altersrückstellungen angerechnet sind, hängt vom konkreten Wechsel ab und muss individuell geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Eine verbindliche Aussage zur Übernahme der Altersrückstellungen ohne erneute Gesundheitsprüfung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Ein Wechsel kann sich besonders lohnen, wenn Sie unter den steigenden Beiträgen eines geschlossenen, überalterten Kollektivs leiden. Welche Alternativen für Sie verfügbar und attraktiv sind, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihren medizinischen Gewohnheiten (ärztliche Fachrichtungen, Zahnbehandlungsansprüche) und der Höhe Ihrer aufgebauten Altersrückstellungen ab. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, ob und wohin ein Wechsel Ihr Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert, und berät Sie zu den Bedingungen (Gesundheitsfragen, Rückstellungsübernahme) für den im Einzelfall optimalen Weg.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert