HanseMerkur KVG2, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG2, PS1 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG2, PS1 AW der HanseMerkur-Gruppe richtet sich an etablierte Versicherte mit Fokus auf Kosteneffizienz bei umfassenden Leistungen. Mit 300 Euro Jahres-Selbstbehalt, GOÄ-Höchstsätzen ambulant (bis 3,5-fach), Einbettzimmer-Recht, Privatarztbehandlung und 100-prozentiger Zahnbehandlung kombiniert dieser Tarif klassische Alte-Welt-Strukturen mit solider Absicherung stationär und beim Zahnersatz (50 Prozent). Die Risikogemeinschaft ist etabliert und bewährt.
Als geschlossener Bestandstarif der Alte-Welt-Generation steht der KVG2, PS1 AW neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung. Versicherte, die bereits bei der HanseMerkur in einem anderen Tarif versichert sind, können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG einsteigen - eine Option, die besonders bei Beitragserhöhungen relevant wird. Die geschlossene Struktur führt zu einer demografisch älter werdenden Risikogemeinschaft, was mittelfristig auf die Beitragsentwicklung wirkt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel in diesen oder einen anderen HanseMerkur PKV-Tarif für Ihre Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
KVG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG2: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG2: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG2+PS1: Privatarztbehandlung.
KVG2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVG2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG2: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




