Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 300 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie Nein

Steckbrief: HanseMerkur KVG2, PS1 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif KVG2, PS1 NW der HanseMerkur gehört zur neuen Welt und zeichnet sich durch eine attraktive Kombination aus Einbettzimmerversorgung, Privatarztbehandlung im stationären Bereich und umfassender Zahnbehandlung aus. Mit einem Selbstbehalt von 300 Euro jährlich, GOÄ-Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, 100 Prozent Zahnbehandlung sowie Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate bietet dieser Tarif eine solide Deckung für viele ambulante und zahnärztliche Fälle.

Die Geschlossenheit des Tarifs für externe Neukunden ist typisch für reifere Kollektive in der HanseMerkur-Familie. Allerdings eröffnet sich für Bestandsversicherte der gleichen HanseMerkur ein interessantes Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht häufig den Zugang zu moderneren oder gezielter zugeschnittenen Alternativen beim gleichen Versicherer, ohne dass der Versicherte das gesamte Kollektiv oder seine bisherige Versicherungsgeschichte aufgeben muss. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich oft einer schrumpfenden Risikogemeinschaft gegenüber, was sich tendenziell auf die Beitragsdynamik auswirkt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, welche Wechseloptionen im HanseMerkur PKV-Tarif KVG2, PS1 NW für Ihre Situation tatsächlich verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt300 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

KVG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVG2: Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVG2: Zu 90% (geschlossener Hilfsmittelkatalog):

  • Hörhilfen, Sprechgeräte (bis zu 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall); Stoma-, Trachoestoma- und Inkontinenz-Versorgungsartikel; Bandagen; die aus medizinischen Fachgeschäften bezogenen Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung, Kunstaugen, CoaguCheck-Systeme (Gerinnungsmonitore), Insulinpumpen, Arzneimittelpumpen und Absauggeräte; Heimdialysegeräte, Rollatoren und Krankenfahrstühle
  • Sauerstoffkonzentratoren, Flüssigsauerstoff, Herz- und Atemmonitore für Säuglinge werden vom Versicherer zur Verfügung gestellt
  • Leihe der o.g. Hilfsmittel.
Ärztliche Behandlung

KVG2: Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung (der an der hausärztlichen Versorgung teilnimmt), einen Frauen-, Kinder- oder Augenarzt erfolgt. Für ambulante Operationen und die Erstversorgung in einem akuten Notfall, wenn kein Primärarzt zu erreichen ist, gilt die Erstattung wie bei einer Behandlung durch einen Primärarzt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird. Die Leistung wird auf 100% erhöht, wenn der Versicherte die weitere Behandlung durch einen Primärarzt durchführen lässt oder dieser den Versicherten nach Untersuchung an einen Facharzt überweist.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.

Vorsorgeuntersuchung

KVG2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.

Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.

100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst 80% für Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission. Keine Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVG2+PS1: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVG2+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVG2, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
50 %
Kieferorthopädie
50 %
Material- & Laborkosten
50 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVG2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVG2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Summenbegrenzung

KVG2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVG2: Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif und Versichertenkollektiv bei der HanseMerkur

Der HanseMerkur KVG2, PS1 NW ist für externe Neuversicherte nicht mehr zugänglich, was ihn als geschlossenen Bestandstarif kennzeichnet. Das bedeutet: Das Versichertenkollektiv wird nicht durch Neuzugänge von außen verjüngt, sondern altert kontinuierlich. Diese demografische Entwicklung führt zwangsläufig dazu, dass die Krankenkosten pro Versicherten tendenziell steigen und die Beitragsdynamik verschärft wird. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur besteht jedoch die Möglichkeit, im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels in offenere oder besser ausgestattete Tarife zu wechseln.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr prominent vermarktet oder in öffentlichen Tarifvergleichen gelistet. Das macht die individuelle Beratung umso wichtiger. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über das gesamte HanseMerkur-Portfolio, auch über geschlossene und weniger bekannte Tarife, und kann Ihnen aufzeigen, welche Wechseloptionen mit stabiler oder besserer Beitragsanrechnung für Sie verfügbar sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Chancen und Konditionen

Das deutsche Versicherungsvertragsgesetz ermöglicht es Ihnen als Bestandsversicherter, innerhalb der gleichen HanseMerkur in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne das Versicherungsverhältnis zu unterbrechen. Dabei können in vielen Fällen Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings hängen diese Details stets vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Tarifposition und stellt Ihnen auf Grundlage unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Wechseloptionen vor. So können Sie zielgerichtet entscheiden, ob eine Umstellung wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVG2, PS1 NW: Strategien zur Stabilisierung

Der HanseMerkur KVG2, PS1 NW ist aufgrund seiner Geschlossenheit den klassischen Kostentreibern eines reiferen Tarifs ausgesetzt: Die schrumpfende Versichertenbasis führt dazu, dass Krankenkosten auf weniger Schultern verteilt werden, was die Beiträge unter Druck setzt. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und das demografische Altwerden des Kollektivs. Für viele Versicherte ist eine Beitragserhöhung in diesem Tarif daher eine häufige und besorgniserregende Erfahrung.

Der §204 VVG Tarifwechsel bietet eine realistische Ausstiegsmöglichkeit. In vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem offeneren oder moderneren HanseMerkur-Tarif eine Beitragsersparnis erzielen, ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. Sehen Sie sich an, wie sich die Beitragsentwicklung in diesem Tarif aktuell darstellt: Beitragserhöhungs-Chart bietet Ihnen einen Überblick. Lassen Sie sich danach zeigen, welche Alternativen verfügbar sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Handlungsempfehlung Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVG2, PS1 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, technische Leistungen bis zum 2,5-fachen und Laborleistungen bis zum 1,3-fachen Satz. Sehhilfen werden bis zu 100 Euro alle 36 Monate erstattet. Zahnbehandlungen sind zu 100 Prozent abgedeckt, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 50 Prozent (mit jährlichen Limits ab dem 7. Versicherungsjahr: 2.500 Euro). Stationär erhalten Sie Einbettzimmerversorgung mit Privatarztbehandlung, auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Hilfsmittel werden zu 90 Prozent aus einem geschlossenen Katalog erstattet, darunter Hörhilfen und Orthesen. Mit 300 Euro Selbstbehalt pro Jahr ist der Tarif moderat positioniert.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue, externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Dies führt dazu, dass die Versichertenbasis nicht verjüngt wird und die Risikogemeinschaft tendenziell älter und kleiner wird. Dieser Prozess führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Für Bestandsversicherte der HanseMerkur besteht aber die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels zu offeneren oder besseren Tarifen beim gleichen Versicherer.
Der Selbstbehalt beträgt 300 Euro pro Versicherungsjahr und gilt sowohl für ambulante als auch stationäre Leistungen und Zahnbehandlungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Bereich: Er ist weder völlig ohne Kostenbeteiligung noch ein Hochfrequenz-Tarif mit sehr hohem SB. Mit 300 Euro müssen Sie rechnen, bevor die Kostenerstattung des Versicherers vollständig eintritt.
Ja, als Bestandsversicherter der HanseMerkur haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Dies ermöglicht den Wechsel zu einem anderen HanseMerkur-Tarif, häufig mit niedrigerem Beitrag. In vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Allerdings muss dies im Einzelfall geklärt werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen konkret verfügbar sind.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie mit regelmäßigen Beitragserhöhungen rechnen (die bei geschlossenen Tarifen üblich sind) und wenn jüngere oder offenere HanseMerkur-Tarife mit besseren oder ähnlichen Leistungen zu stabilerem Beitrag verfügbar sind, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Auch Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und Ihre aktuelle Nutzung von Leistungen spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation im Detail und gibt Ihnen eine persönliche Empfehlung, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel für Sie rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert