HanseMerkur KVG2, PS2 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG2, PS2 AW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG2, PS2 AW der HanseMerkur richtet sich an Bestandsversicherte der alten Welt, die bei einem etablierten Versicherer mit Höchstsatzvergütung versichert sein möchten. Mit bis zu 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen, 50% Erstattung für Zahnersatz, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und einem jährlichen Selbstbehalt von 300 Euro verbindet dieser Tarif solide ambulante und stationäre Leistungen mit moderater Kostenbeteiligung.
Geschlossene Tarife wie dieser sind für externe Neukunden nicht mehr zugänglich; allerdings können bestehende Versicherte des Versicherers mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und häufig von günstigeren Beiträgen oder besseren Leistungskombinationen profitieren. Da sich die Risikogemeinschaft eines geschlossenen Tarifs mit der Zeit verkleinert, können die Beitragssteigerungen im Laufe der Versicherungsdauer tendenziell ausgeprägter ausfallen. Trotzdem bietet dieser Tarif für Bestandsversicherte oft eine sinnvolle Option, insbesondere wenn eine Optimierung unter Beibehaltung des Versicherers erwünscht ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob sich ein Wechsel in den HanseMerkur PKV-Tarif KVG2, PS2 AW für Ihre individuelle Situation lohnt.
Basismerkmale
KVG2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG2: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG2: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG2: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG2: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG2+PS2: Privatarztbehandlung.
KVG2+PS2: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG2, PS2: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG2: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG2: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG2: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




