HanseMerkur KVG3 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG3 AW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG3 AW der HanseMerkur Krankenversicherung AG gehört zur älteren Tarifgeneration und richtet sich gezielt an Bestandsversicherte, die bereits bei HanseMerkur versichert sind. Mit einem Selbstbehalt von 600 EUR pro Versicherungsjahr und Erstattungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen) bietet dieser Tarif einen ausgewogenen Mix aus Kostenbeteiligung und umfassenden Leistungen. Die Zahnbehandlung wird vollständig erstattet, Zahnersatz zu 50 Prozent, wobei ab dem 7. Versicherungsjahr jährlich bis zu 2.500 EUR Zahnersatz-Erstattung möglich ist.
Als geschlossener Tarif der alten Welt profitiert der KVG3 AW von einem stabilen, aber schrumpfenden Versichertenkollektiv. Beitragserhöhungen wirken sich tendenziell stärker aus als in offenen Tarifen, da sich die Risikogemeinschaft kontinuierlich verkleinert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur eröffnet häufig die Möglichkeit, die Prämie zu senken, während in vielen Fällen Altersrückstellungen und Leistungen erhalten bleiben oder sich sogar verbessern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf: unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft systematisch, welche HanseMerkur-Tarife zu Ihrer Situation passen und wie der Wechsel ablaufen kann.
Basismerkmale
Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
Regel- und Belegarztleistungen.
Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
- Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




