HanseMerkur KVG3, PKE AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: HanseMerkur KVG3, PKE AW
Der geschlossene Bisex-Tarif KVG3, PKE AW der HanseMerkur kombiniert umfangreiche ambulante Leistungen mit hochwertiger stationärer Versorgung. Mit Selbstbehalt von 600 EUR jährlich und GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, bis zu 2,5-fach für technische Leistungen und 1,3-fach für Laborleistungen deckt dieser Tarif der alten Welt das Leistungsspektrum großzügig ab. Zusätzlich profitieren Versicherte von Einbettzimmer-Versorgung, Privatarztbehandlung und vollständiger Übernahme stationärer Psychotherapie.
Als geschlossener Tarif steht der KVG3, PKE AW nicht mehr Neukunden offen, doch bestehende Versicherte derselben Versicherung können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin von diesem etablierten Tarif profitieren. Die schrumpfende Versichertenbasis führt allerdings oft zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was gerade bei älteren Versicherten ein ernstes Optimierungspotenzial eröffnet. In vielen Fällen lassen sich durch einen gezielten Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur Beiträge senken und Leistungen erhalten oder sogar verbessern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Optionen im HanseMerkur PKV-Tarif-Portfolio für Ihre Situation am besten passen.
Basismerkmale
KVG3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG3: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG3: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG3+PKE: Privatarztbehandlung.
KVG3+PKE: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG3, PKE: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG3: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




