HanseMerkur KVG3, PS1 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVG3, PS1 AW im Detail
Der HanseMerkur KVG3, PS1 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der älteren Welt (Alte Welt), der nicht mehr für Neukunden zugänglich ist. Mit einem Selbstbehalt von 600 Euro pro Versicherungsjahr kombiniert dieser Tarif hochwertige Leistungen: Erstattung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz ambulant, private Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus, Einbettzimmer, 100 Prozent Zahnbehandlung und 50 Prozent Zahnersatz. Stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen. Die Sehhilfen-Erstattung beträgt bis zu 100 Euro alle drei Jahre.
Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG eröffnet bestehenden HanseMerkur-Versicherten eine wichtige Optimierungschance: Innerhalb des gleichen Versicherers ist ein Wechsel zu alternativen Tarifen häufig möglich. Dabei können in vielen Fällen die Altersrückstellungen vollständig oder teilweise mitgenommen werden, und die Gesundheitsprüfung entfällt oft. Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der KVG3, PS1 AW allerdings anfällig für überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, die demografische Alterung und medizinische Kostensteigerungen widerspiegeln.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, ob ein Tarifwechsel für Sie rentabel ist und welche Alternativen im HanseMerkur-Portfolio verfügbar sind.
Basismerkmale
KVG3: Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVG3: Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVG3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG3: Geschlossener Hilfsmittelkatalog. 90% für Bandagen, Bruchbänder, Leibbinden und Gummistrümpfe, orthopädische Rumpf-, Arm- und Beinstützapparate, orthopädische Schuhe, Einlagen, Schuhzurichtungen, Orthesen und Prothesen, jeweils in Standardausführung; Heimdialysegeräte und Krankenfahrstühle. Hörhilfen und Sprechhilfen bis 1.000,-EUR Rechnungsbetrag pro Versicherungsfall und Leihe dieser Hilfsmittel.
KVG3: Erstattet werden 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, Gynäkologen, Augenarzt, Kinderarzt, Notarzt oder Bereitschaftsarzt erfolgt.
80% werden erstattet, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Ambulante Leistungen
KVG3: Ambulante Psychotherapie wird nicht erstattet.
KVG3: Erstattet werden zu 100%, wenn die Erstbehandlung durch einen Primärarzt erfolgt, sonst zu 80% ambulante Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen). Erstmals nach 2 Jahren und anschließend alle 2 Jahre kann ein Kostenzuschuss für Vorsorgeuntersuchungen außerhalb gesetzlicher Programme beantragt werden.
Als Beitragsrückerstattung werden ab einem bestimmten Alter bestimmte Vorsorgeuntersuchungen erstattet.
Impfungen nach gesetzlichen Programmen. Keine Schutzimpfungen für den Auslandsaufenthalt.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVG3+PS1: Privatarztbehandlung.
KVG3+PS1: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVG3, PS1: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVG3: Bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVG3: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 50% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 50% erstattet
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
KVG3: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 375,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 750,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 1.500,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 2.500,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVG3: Bei Zahnersatz erforderlich, sonst Erstattung nur zu 40%.




