HanseMerkur KVP (A) (Beitragsstundung), EKV2 (A), PSV (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVP (A), EKV2 (A), PSV (A) im Überblick
Der offene Unisex-Tarif KVP (A) (Beitragsstundung) der HanseMerkur bildet den Kern dieses Tarifbündels aus der Neuen Welt und punktet mit einer seltenen Kombination: kein Selbstbehalt (0 EUR), bis zu 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen, Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, 80-prozentige Zahnersatzerstattung und ein offenes Spektrum an Hilfsmitteln. Die Ergänzungstarife EKV2 (A) und PSV (A) erweitern die Zahnersatzlimits und statten die stationäre Psychotherapie aus. Dieser Tarif richtet sich an Versicherte, die Wert auf maximale Leistungsabsicherung ohne Co-Zahlungen legen und dabei von einer aktiv verwalteten Risikogemeinschaft profitieren möchten.
Die Beitragsreserve durch Stundung bietet Flexibilität in der Beitragszahlung, während die Offenheit des Tarifs bedeutet, dass die Altersstruktur durch regelmäßige Neukunden stabilisiert bleibt. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur kann für Bestandsversicherte dennoch sinnvoll sein, wenn sich die Versicherungssituation verändert oder ein anderes Leistungsprofil besser passt; in vielen Fällen lassen sich dabei die Altersrückstellungen übernehmen und bestehende Gesundheitsfragen entfallen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie der HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt und ob Optimierungen möglich sind.
Basismerkmale
KVP (A) (Beitragsstundung): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVP (A) (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVP (A) (Beitragsstundung): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.000,-EUR für Sprechhilfen
- 1.000,-EUR für Hörhilfen
- 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
- 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
- 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
- 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Ambulante Leistungen
KVP (A) (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
EKV2 (A): Erstattet werden
- ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
- bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.
Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.
Stationäre Leistungen
KVP (A) (Beitragsstundung)+PSV (A): Privatarztbehandlung.
KVP (A) (Beitragsstundung)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVP (A) (Beitragsstundung), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVP (A) (Beitragsstundung): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVP (A) (Beitragsstundung): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
EKV2 (A): Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für
- Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung
- für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
- bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.
Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird
- professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
- bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
EKV2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.
- 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
KVP (A) (Beitragsstundung): Nicht erforderlich.




