Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (A) (Beitragsstundung), EKV2 (A) im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVP (A) der HanseMerkur Private Krankenversicherung bietet eine bemerkenswerte Kombination: Kein Selbstbehalt im Versicherungsjahr und gleichzeitig GOÄ-Erstattung bis zum 3,5-fachen Satz für ambulante ärztliche Leistungen. Das Zusatzmodul EKV2 (A) erweitert die Zahnversorgung ab dem 7. Versicherungsjahr auf eine jährliche Obergrenze von 10.000 Euro für Zahnersatz und Kieferorthopädie. Besonderheiten wie 100% Erstattung für Zahnbehandlung, Hilfsmittelkatalog ohne Mengenbeschränkung und 70% Abdeckung für bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen runden das Leistungsprofil ab.

Zahlreiche Versicherte im KVP (A) nutzen den internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur, um ihre Prämien zu optimieren. Da dieser Tarif offen für Neukunden ist, profitiert er von einer ausgeglichenen Altersstruktur im Versichertenkollektiv. Dies wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus. Trotzdem: Wer erhebliche Beitragserhöhungen erlebt, kann in den meisten Fällen durch einen Wechsel zu neueren, günstigeren HanseMerkur-Tarifen die Prämienbelastung senken, ohne auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren HanseMerkur PKV-Tarif bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (A) (Beitragsstundung): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (A) (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (A) (Beitragsstundung): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (A) (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2 (A): Erstattet werden

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (A) (Beitragsstundung): Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVP (A) (Beitragsstundung): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (A) (Beitragsstundung): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (A) (Beitragsstundung): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (A) (Beitragsstundung): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2 (A): Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (A) (Beitragsstundung): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (A) (Beitragsstundung): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVP (A) (Beitragsstundung), EKV2 (A) versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den KVP (A) bei HanseMerkur zu einem offenen Tarif?

Ein offener Tarif nimmt kontinuierlich neue externe Versicherte auf, was beim KVP (A) bedeutet, dass das Versichertenkollektiv durch Neuzugänge ständig aufgefrischt wird. Dadurch bleibt die Altersstruktur tendenziell jünger und das Risiko gleichmäßiger verteilt als in geschlossenen, schrumpfenden Tarifen. Der KVP (A) ist zugleich attraktiv für Bestandsversicherte: Sie können als Kunde der HanseMerkur jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen offenen Tarif vornehmen und dabei von seiner stabilen Risikodynamik profitieren.

Ein offener Tarif wie dieser unterliegt zwar denselben Kostentrends am Gesundheitsmarkt, entwickelt aber in der Regel ein ausgewogeneres Prämienaufkommen als geschlossene Altbestände. Für Sie als Versicherter des KVP (A) oder als potenzieller Wechsler bedeutet das: Die Chancen auf moderat steigende Beiträge sind tendenziell höher als in überalterten, geschlossenen Tarifen.

Tarifwechsel im KVP (A): Welche Möglichkeiten habe ich?

Wenn Sie im KVP (A) versichert sind und bei der HanseMerkur bleiben möchten, können Sie jederzeit einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen anderen HanseMerkur-Tarif durchführen. Ein solcher Wechsel erfolgt innerhalb der gleichen Versicherergesellschaft, nicht zu einer anderen Krankenversicherung. Dabei werden Ihre angesammelten Altersrückstellungen in vielen Fällen ganz oder teilweise auf den neuen Tarif übertragen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren HanseMerkur-Alternativen für Sie und identifiziert, welche Tarifkombination die besten Leistungen bei niedrigerem Beitrag bringt. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um konkrete Wechseloptionen zu erfahren.

Beitragserhöhung im KVP (A): Tarifwechsel als Lösung

Selbst in offenen Tarifen wie dem KVP (A) führen gestiegene Arzthonorare, medizinische Innovationen und allgemeine Kostentrends im Gesundheitswesen zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Obwohl die Risikodynamik eines offenen Tarifs tendenziell günstiger ist als die eines geschlossenen, überalterten Bestands, treffen Kostensteigerungen auch diesen Tarif. Die gute Nachricht: Innerhalb der HanseMerkur gibt es oft Tarife mit besserer Beitragsentwicklung oder niedrigerem Startpreis, in die Sie wechseln können.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG bietet häufig den schnellsten Weg, um Prämienbelastungen zu reduzieren, ohne den Versicherer wechseln zu müssen. Viele Versicherte finden in günstigeren oder neueren Tarifen gleichwertige oder bessere Leistungen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich die Prämien im Markt entwickeln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welcher HanseMerkur-Tarif zu Ihnen passt und Jetzt anmelden, um die Analyse anzufordern.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (A) (Beitragsstundung), EKV2 (A)

Der Tarif bietet ohne Selbstbehalt umfangreiche Leistungen: ambulante Behandlung bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz, 100% Zahnbehandlung (auch Wurzelbehandlung, Prophylaxe), 80% Zahnersatz und Kieferorthopädie, 100% für offene Hilfsmittel, 70% für maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 100 Euro für Sehhilfen alle 36 Monate sowie Naturheilverfahren und alternative Heilmethoden bis 1.000 Euro jährlich ab dem 3. Versicherungsjahr. Das Zusatzmodul EKV2 (A) erhöht ab dem 7. Jahr die Zahnersatz-Obergrenze auf 10.000 Euro pro Jahr.
Der KVP (A) ist ein offener Tarif, das heißt, die HanseMerkur nimmt aktiv neue Versicherte auf. Das bedeutet für Sie: Das Versichertenkollektiv bleibt jung und das Risiko ausgeglichen. Im Vergleich zu geschlossenen Altbeständen, die schrumpfen und überaltern, hat ein offener Tarif tendenziell moderatere Beitragssteigerungen. Zugleich können Sie als Bestandskunde jederzeit einen internen Tarifwechsel nutzen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das ist ein Merkmal, das den KVP (A) deutlich heraushebt: Sie zahlen nicht erst selbst, bis ein bestimmter Betrag erreicht ist. Die Versicherung leistet bereits bei der ersten Behandlung. Das macht diesen Tarif besonders für Versicherte interessant, die häufiger zum Arzt gehen oder mit regelmäßigen Therapiekosten rechnen.
Ja, als Versicherter des KVP (A) können Sie jederzeit von Ihrem Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG Gebrauch machen und zu einem anderen HanseMerkur-Tarif wechseln. Oft entdecken solche Wechsel günstigere Alternativen mit ähnlichen oder besseren Leistungen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Ihre Altersrückstellungen behandelt werden, hängt vom einzelnen Wechsel ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und der verfügbaren Alternative ab. Der KVP (A) hat große Stärken (kein Selbstbehalt, hohe GOÄ-Sätze, gute Zahnversorgung), aber bei steigenden Beiträgen kann ein Wechsel sinnvoll sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren konkreten Fall und zeigt, ob und wie viel Sie durch einen Wechsel sparen, ohne Leistungen zu opfern. Eine individualgerechte Einschätzung ist nur in der persönlichen Beratung möglich.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert