Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (A) (BRE), EKV2 (A) im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVP (A) (BRE) der HanseMerkur Private Krankenversicherung zeichnet sich durch eine ungewöhnlich großzügige Kombination aus: null Euro Selbstbehalt, Erstattung bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen), 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz mit späteren erhöhten Jahreshöchstgrenzen, sowie umfangreichen Zusatzleistungen wie 50 Psychotherapie-Sitzungen, 100 Euro Sehhilfen-Erstattung und offenem Hilfsmittelkatalog. Die Grundstruktur richtet sich an Neukunden ohne Leistungsbeschränkungen.

Mit der optionalen EKV2 (A) Zusatzversicherung erweitern sich ab dem 7. Versicherungsjahr die Zahnersatzlimits auf bis zu 10.000 Euro jährlich, und Versicherte profitieren von zusätzlichen Krebsvorsorgeleistungen. Die Kombination aus Haupttarif und Modul macht diesen Tarif attraktiv für alle, die auf maximale Krankenversicherungsleistung setzen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet, ob dieser HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt und welche Optimierungswege konkret verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (A) (BRE): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (A) (BRE): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (A) (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (A) (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (A) (BRE): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (A) (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (A) (BRE): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2 (A): Erstattet werden

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (A) (BRE): Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVP (A) (BRE): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (A) (BRE): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (A) (BRE): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (A) (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2 (A): Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (A) (BRE): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (A) (BRE): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Unisex-Tarif: Was bedeutet das für den KVP (A)?

Der KVP (A) (BRE) ist ein offener Tarif, der aktiv Neukundschaft aufnimmt. Das bedeutet, dass die Versichertengemeinschaft durch regelmäßigen Zugang junger und gesunder Menschen profitiert, was üblicherweise zu einer stabileren Altersstruktur und moderateren Beitragsentwicklung führt. Im Gegensatz zu geschlossenen Tarifen, bei denen die Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert, kann HanseMerkur bei diesem Tarif aktiv die Zusammensetzung und Finanzierung steuern.

Für Bestandsversicherte anderer HanseMerkur-Tarife bedeutet Offenheit zugleich ein Tarifwechsel-Signal: Der KVP (A) ist als Ziel eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG realistisch. Sollten Sie in einem älteren oder restriktiveren HanseMerkur-Tarif versichert sein, könnte der Wechsel in diesen modernen, leistungsstarken Tarif eine Beitragsersparnis und bessere Leistungen bieten.

Tarifwechsel innerhalb HanseMerkur: Ihre Chancen mit dem KVP (A)

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es bestehenden HanseMerkur-Versicherten, in den KVP (A) zu wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen übernommen und Gesundheitsprüfungen entfallen oder fallen minimal aus; ob dies im Einzelfall zutrifft, hängt aber stark vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über vollständige Kenntnisse des HanseMerkur Tarifportfolios und kann Sie gezielt zum KVP (A) beraten. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse prüfen wir Ihre genaue Wechselfähigkeit sowie das Kostenersparnis- und Leistungspotenzial. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVP (A): Wechsel statt Resignation

Wenngleich der KVP (A) als offener Tarif einer stabileren Beitragsentwicklung unterliegt als geschlossene Altbestände, sind Beitragserhöhungen auch bei HanseMerkur kein Fremdwort. Medizinische Kostensteigerungen und Zinsrückgänge wirken sich auf alle Versichertengruppen aus; ab einem bestimmten Versichertenalter wird auch die demografische Struktur weniger unterstützend.

Sollte Ihre Prämie deutlich steigen, empfiehlt sich eine Überprüfung der internen Wechselmöglichkeiten innerhalb HanseMerkur. Nicht selten lässt sich durch einen §204 VVG Wechsel in einen optimierten Tarif mit ggf. leicht erhöhtem Selbstbehalt oder reduziertem Leistungsumfang eine substanzielle Prämienersparnis erzielen - häufig, ohne dass zentrale Leistungen leiden. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur Seite, um zu sehen, wie sich dieser Tarif in der Vergangenheit entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (A) (BRE), EKV2 (A)

Der Tarif erstattet ambulant bis zu 100% bei Primärbehandlung durch einen Allgemeinmediziner, Internisten, Frauenarzt oder Augenarzt, andernfalls 80%, alles bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen). Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit Jahreshöchstgrenzen von 600 Euro (1.-2. Jahr), 1.200 Euro (3.-4. Jahr), 2.400 Euro (5.-6. Jahr) und 4.000 Euro (ab dem 7. Jahr). Psychotherapie: 70% für max. 50 Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen: bis 100 Euro alle 36 Monate. Hilfsmittel: 100%, mit Deckelungen je nach Typ (z.B. 12.000 Euro für Krankenfahrstühle). Stationär: Regelleistungen und Belegarzt bis GOÄ-Höchstsatz, Mehrbettzimmer.
Der KVP (A) (BRE) ist ein offener Tarif, das heißt, HanseMerkur nimmt regelmäßig Neukunden auf. Diese kontinuierliche Mitgliederzufuhr verjüngt die Versichertengemeinschaft und führt typischerweise zu moderateren Beitragssteigerungen als bei geschlossenen Altbeständen, bei denen die Risikogemeinschaft überaltert und schrumpft. Für Bestandsversicherte anderer HanseMerkur-Tarife signalisiert Offenheit auch die realistische Machbarkeit eines §204 VVG Tarifwechsels.
Der KVP (A) (BRE) hat einen Selbstbehalt von null Euro. Das heißt, Versicherte zahlen keine Jahresfranchise - jede Leistung wird unmittelbar erstattet. Dies ist ein starkes Alleinstellungsmerkmal und positioniert den Tarif im Premium-Segment ohne Kostenbremse. Diese Kombination aus Null-Selbstbehalt plus Höchstsatz-Erstattung macht den Tarif sehr attraktiv für Versicherte, die maximale Leistung ohne finanzielle Hürden suchen.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG nutzen. HanseMerkur bietet zahlreiche Tarife mit gestuftem Leistungsumfang oder höheren Selbstbeteiligungen, die niedrigere Prämien ermöglichen. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen bei solchen Wechseln übernommen. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Wechselmöglichkeiten. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren tatsächlichen Leistungsansprüchen ab. Der KVP (A) ist ein hochleistungsstarker Tarif mit Null-Selbstbehalt, was für junge und gesunde Versicherte wirtschaftlich sinnvoll sein kann. Sollten Sie aber älter sein, selten zum Arzt gehen oder mit höheren Selbstbeteiligungen leben können, könnte ein günstigerer HanseMerkur-Tarif ohne spürbare Leistungseinbußen das bessere Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihr individuelles Profil und empfiehlt Ihnen die optimale Tarifkombination für Ihre persönliche Situation.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert