Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (Beitragsstundung), EKV2, clinic A im Überblick

Der HanseMerkur KVP (Beitragsstundung) mit Modulen EKV2 und clinic A ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt, der Versicherten ohne Selbstbehalt maximale Flexibilität bietet. Mit Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach ärztlich, 2,5-fach technisch), Einbettzimmern und einem breiten Leistungsspektrum von Psychotherapie bis Naturheilverfahren kombiniert dieser Tarif Umfang mit echter Kostenkontrolle. Die modularen Bausteine EKV2 mit spezieller Krebsvorsorge und clinic A mit Privatarztbehandlung bei schweren Erkrankungen runden das Profil ab.

Offene Tarife profitieren von kontinuierlicher Verbesserung und gezielter Versichertenkommunikation, was sich tendenziell günstig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Doch auch dieser Tarif unterliegt den üblichen Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und ist nicht immun gegen Prämienerhöhungen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bietet in vielen Fällen die Möglichkeit, in einen tariflich günstigeren Plan zu wechseln, ohne die bestehenden Altersrückstellungen zu verlieren - eine Option, die besonders dann attraktiv wird, wenn Beitragssteigerungen den Leistungsumfang zunehmend teurer machen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen persönlich auf, wie dieser HanseMerkur PKV-Tarif zu Ihrer aktuellen Situation passt und ob Sparpotenzial durch einen optimierten Tarifwechsel besteht.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (Beitragsstundung): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (Beitragsstundung): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (Beitragsstundung): Regel- und Belegarztleistungen.

clinic A: Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).

Gebührenordnung (stationär)

KVP (Beitragsstundung): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

clinic A: Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (Beitragsstundung): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (Beitragsstundung): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (Beitragsstundung): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (Beitragsstundung): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (Beitragsstundung): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVP (Beitragsstundung), EKV2, clinic A versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status für den HanseMerkur KVP?

Ein offener Tarif wie der KVP (Beitragsstundung) nimmt weiterhin neue Kunden auf und profitiert von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft. Das unterscheidet sich grundlegend von geschlossenen Alttarifen: Die aktive Marktpräsenz und Neukundenakquisition fördern eine ausgewogene Altersstruktur und ein stabileres Prämienumfeld. Bestehende Versicherte, die diesen Tarif bereits haben, können zudem via §204 VVG in andere HanseMerkur-Tarife wechseln, falls dieser Tarif später - etwa wegen steigender Prämien - weniger attraktiv wird.

Die Offenheit bedeutet auch, dass die HanseMerkur das Tarifdesign aktiv weiterentwickelt und neue Module wie EKV2 (Krebsfrüherkennungsuntersuchungen) zielgerichtet anbietet. Solange der Tarif offen bleibt, besteht für Bestandskunden die innertarifliche Flexibilität, ohne externe Versichererwechsel durchlaufen zu müssen - ein Vorteil, der besonders in wirtschaftlich volatilen Zeiten Stabilität schafft.

Tarifoptimierung durch §204 VVG Wechsel bei der HanseMerkur

Der HanseMerkur KVP (Beitragsstundung) eröffnet Ihnen die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels gemäß §204 VVG innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft. Das Kernversprechen: In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen vollständig oder zu großen Teilen mitnehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie vollständig die Altersrückstellungen transferiert werden, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Dennoch zeigen Erfahrungswerte, dass solche Wechsel häufig ohne umfassende Neubewertung des Gesundheitszustands ablaufen, wenn Sie innerhalb desselben Versicherers bleiben.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Tarifoptionen bei der HanseMerkur verfügbar sind und wo Sie mit vergleichbarer oder besserer Leistung sparen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt die realen Wechselperspektiven auf - Jetzt anmelden für eine persönliche Einschätzung.

Beitragserhöhungen: Handlungsspielraum im KVP (Beitragsstundung)

Der HanseMerkur KVP (Beitragsstundung) ist zwar ein offener Tarif mit aktivem Versichertenbestand, bleibt aber nicht von Prämienerhöhungen verschont. Medizinische Kostensteigerungen, steigende Arzthonorare und regulatorische Anpassungen im Gesundheitswesen wirken sich auch auf offene Tarife aus - auch wenn ihre Altersstruktur tendenziell stabiler bleibt als bei geschlossenen Alttarifen. Hinzu kommt: Die hohe Leistungsseite (0 € Selbstbehalt, Höchstsatzerstattung, Einbettzimmer, umfangreiche Zusatzleistungen) verursacht entsprechend kalkulierte Prämien.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist oftmals der erfolgreichste Weg, Beitragserhöhungen zu begegnen. Wenn der KVP (Beitragsstundung) zu teuer wird, stehen bei der HanseMerkur häufig Alternativen mit ähnlicher Leistung zu deutlich besseren Konditionen zur Verfügung. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung nachzuvollziehen. Dann lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Einsparungen möglich sind - Jetzt anmelden für einen Überblick Ihrer Sparpotenziale.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (Beitragsstundung), EKV2, clinic A

Der Tarif kombiniert 0 Euro Selbstbehalt, Höchstsatz-Erstattung (3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen ambulant), Einbettzimmer stationär, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ohne jährliche Deckelung ab dem 7. Versicherungsjahr. Psychotherapie wird mit 70% bis 50 Sitzungen pro Jahr erstattet, Sehhilfen mit max. 100 Euro alle 36 Monate. Naturheilverfahren werden zu 80% erstattet, mit jährlichen Limits ab 100 Euro (1. Jahr) bis 1.000 Euro (ab 3. Jahr). Stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen.
Es handelt sich um einen offenen Tarif, der weiterhin Neukundenakquisition betreibt. Das bedeutet eine aktivere Marktkommunikation und tendenziell eine stabilere Altersstruktur in der Versichertengemeinschaft. Offene Tarife profitieren von diesem Zustrom und haben daher oft eine gemäßigtere Beitragsentwicklung als geschlossene Alttarife. Für Bestandsversicherte eröffnet die Offenheit zusätzlich Tarifwechselmöglichkeiten im Rahmen des §204 VVG.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro - Sie zahlen keinen Jahresselbstbehalt in ambulanten, stationären oder zahnmedizinischen Behandlungen. Das positioniert diesen Tarif im obersten Leistungssegment. Allerdings entstehen bei Psychotherapie, Naturheilverfahren und Sehhilfen Prozentsätze oder Obergrenzen, die für Sie relevant sind (70% Psychotherapie, 80% Naturheilverfahren, max. 100 Euro Sehhilfen). Der fehlende numerische Selbstbehalt ist ein starkes Differenzierungsmerkmal, erhöht aber tendenziell die Prämienkalkulation.
Ja, Sie können einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur durchführen. In vielen Fällen bleibt ein großer Teil Ihrer Altersrückstellungen erhalten, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich - es gibt aber individuelle Unterschiede. Ob Gesundheitsfragen erneut nötig sind und wie vollständig die Altersrückstellungen mitkommen, hängt stets vom konkreten Wechselziel ab und muss einzeln geprüft werden. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beleuchtet Ihre persönlichen Chancen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Gesundheitsstatus, der Differenz zwischen Ihrem jetzigen Beitrag und verfügbaren Alternativen, sowie dem Leistungsumfang, den Sie wirklich nutzen. Der KVP (Beitragsstundung) hat sehr umfangreiche Leistungen (0 SB, Höchstsätze, Einbettzimmer, hohe Zahnerstattung), was die Prämie erklärlicherweise erhöht. Falls Sie große Teile dieser Premium-Leistungen nicht nutzen, kann ein Wechsel in einen günstigeren HanseMerkur-Tarif Ihre Prämienlast senken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt Ihnen auf, ob und wie viel Sie durch einen optimierten Tarifwechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert