Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (Beitragsstundung), EKV2 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVP (Beitragsstundung), EKV2 der HanseMerkur bietet eine besondere Kombination: Null Euro Selbstbehalt, Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ (3,5-fach für ärztliche Leistungen), und großzügige Zahnleistungen mit 100% Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz. Die EKV2-Zusatzkomponente erweitert die Vorsorge um spezialisierte Krebsfrüherkennungsuntersuchungen und Auslandsimpfungen. Mit Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 100 Euro, offenen Hilfsmitteln und Naturheilverfahren richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die umfassende Premium-Leistungen ohne interne Kostenbremsen wünschen.

Der offene Status bedeutet für diesen Tarif, dass neue Versicherte aktiv aufgenommen werden und die Risikogemeinschaft ausgeglichen bleibt. Bestehende Versicherte anderer HanseMerkur-Tarife können mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, um von den besseren Leistungsparametern zu profitieren. In vielen Fällen lässt sich dabei ein günstiger Beitrag realisieren, sofern Altersrückstellungen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel in den HanseMerkur PKV-Tarif optimal für Ihre individuelle Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (Beitragsstundung): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (Beitragsstundung): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (Beitragsstundung): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (Beitragsstundung): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (Beitragsstundung): Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVP (Beitragsstundung): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (Beitragsstundung): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (Beitragsstundung): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (Beitragsstundung): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (Beitragsstundung): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (Beitragsstundung): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVP (Beitragsstundung), EKV2 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVP (Beitragsstundung) ist ein offener Tarif, das heißt: Die HanseMerkur akzeptiert kontinuierlich Neukunden in diesen Tarif. Dies fördert eine stabile Altersstruktur in der Risikogemeinschaft, weil junge Versicherte die Kostenentwicklung mitfinanzieren. Ein offener Tarif profitiert tendenziell von moderaterer Beitragsdynamik, da die Gemeinschaft nicht alterungsbedingt schrumpft. Für bestehende Versicherte eines anderen HanseMerkur-Tarifs ist der KVP daher ein attraktives internes Wechselziel gemäß §204 VVG.

Neue externe Interessenten können sich direkt anmelden, ohne dass sie auf einen geschlossenen Tarif warten müssen. Dies macht den KVP zu einem bevorzugten Einstiegstarif bei HanseMerkur für Versicherte, die Wert auf höherwertige Leistungen wie Höchstsätze und großzügige Zahnabdeckung legen, ohne dabei langfristig in einer schrumpfenden Gemeinschaft zu landen.

Kann ich von meinem bisherigen HanseMerkur-Tarif in den KVP wechseln?

Ja, als bestehender HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht, mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in den KVP zu wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können in der Regel Ihre Altersrückstellungen teilweise oder vollständig übernommen werden, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - diese Regeln hängen jedoch vom Einzelfall und der konkreten Tarifkombination ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre persönliche Situation genau. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über langjährige Erfahrung mit HanseMerkur-Tarifübergängen und analysiert, ob die Leistungsverbesserung (etwa durch die 80% Zahnersatz und den Null-Selbstbehalt) die Beitragsveränderung rechtfertigt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Handlungsoptionen und Jetzt anmelden für Ihre persönliche Bewertung.

Wie schütze ich mich vor Beitragserhöhungen im KVP?

Der KVP ist ein offener Tarif mit ausgeglichener Risikogemeinschaft, was strukturell zu stabileren Beitragssteigerungen führt als in geschlossenen oder schrumpfenden Tarifen. Allerdings ist jeder Tarif langfristig Kostensteigerungen in der Medizin ausgesetzt: höhere ärztliche Honorare, teurere Zahnmaterialien, Psychotherapie-Sätze und spezialisierte Leistungen wie die EKV2-Krebsvorsorge erfordern regelmäßige Beitragsanpassungen. Die Höchstsatz-Erstattung (bis 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen) ist dabei ein Premium-Feature, das Ihnen gute Arzt-Honorare sichert, aber auch die Prämien höher ausfallen lässt.

Der beste Schutz besteht darin, regelmäßig eine interne Tarifoptimierung nach §204 VVG zu prüfen: Ein Wechsel zu einem Tarif mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigerem Beitrag ist häufig möglich, wenn HanseMerkur alternative Tarife bereitstellt. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen die historische Entwicklung und Trends. Lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen eine individuelle Neuanalyse erstellen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht den KVP mit anderen HanseMerkur-Optionen und empfiehlt Ihnen den besten Weg. Jetzt anmelden für eine neutrale Bewertung Ihrer Beitragsentwicklung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (Beitragsstundung), EKV2

Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen ohne Selbstbehalt: Ambulante Versorgung bis zu 3,5-fach GOÄ (ärztliche Leistungen) und 2,5-fach GOÄ (technische Leistungen), 70% Psychotherapie für max. 50 Sitzungen/Jahr, Sehhilfen bis 100 EUR alle 36 Monate, offene Hilfsmittel bis 15.000 EUR (z.B. Krankenfahrstühle), 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, Naturheilverfahren nach Hufelandverzeichnis, und Vorsorge inklusive Impfungen. Die EKV2 erweitert um Krebsfrüherkennungs-Bluttests und Auslandsimpfungen bis 100 EUR/Jahr.
Der KVP (Beitragsstundung) ist ein offener Unisex-Tarif. Dies bedeutet, dass HanseMerkur aktiv neue Versicherte aufnimmt, die Altersstruktur der Gemeinschaft durch Neuzugänge stabilisiert wird, und die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfällt als bei geschlossenen Tarifen. Für bestehende HanseMerkur-Versicherte ist dies besonders attraktiv, da sie via §204 VVG in einen Tarif mit wachsender Gemeinschaft wechseln können.
Der KVP hat einen Selbstbehalt von 0 EUR. Das heißt, ab dem ersten Euro sind ambulante Behandlungen, Zahnarzt, Psychotherapie und Hilfsmittel erstattungsfähig - es gibt keine Kostenbremse pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Dies positioniert den KVP als Premium-Tarif ohne interne Eigenleistung und macht ihn besonders attraktiv für Versicherte, die umfangreiche ärztliche Nutzung erwarten.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist möglich. Sie können in einen anderen HanseMerkur-Tarif (etwa mit höherem Selbstbehalt, niedrigerer GOÄ-Stufe oder reduzierter Zahnquote) wechseln und dadurch häufig Ihre Prämie senken. Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - allerdings hängt dies vom konkreten Wechselziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen prüft, welche Alternativen für Sie sinnvoll sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das kommt auf Ihre persönliche Situation an. Wenn Sie derzeit in einem älteren oder geschlossenen HanseMerkur-Tarif versichert sind und regelmäßig Zahnarzt, Psychotherapie oder spezialisierte Leistungen nutzen, kann der KVP mit seinen hohen Leistungssätzen (3,5-fach GOÄ, 100% Zahnbehandlung, 80% Zahnersatz) langfristig wirtschaftlicher sein - trotz möglicherweise höherer Prämie. Ist Ihnen der Beitrag primär wichtig, lohnt sich die Analyse eines Wechsels nur, wenn HanseMerkur günstigere Tarife mit gleichwertigen Leistungen anbietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beurteilt die konkrete Rechnung für Sie und zeigt auf, ob ein Wechsel in den KVP oder eine Alternative sinnvoller ist.

Ähnliche Hanse Merkur-Tarife

HanseMerkur: KVP (BRE), EKV2, clinic A, clinic U
● Offen ⊕ Unisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
HanseMerkur: KVP (BRE), EKV2, clinic U
● Offen ⊕ Unisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
HanseMerkur: KVP (BRE), EKV2, clinic A
● Offen ⊕ Unisex
SB: 0 € · 80% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert