Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (BRE), EKV2, clinic A, clinic U im Detail

Der offene Unisex-Tarif KVP (BRE) mit EKV2 der HanseMerkur gehört zur neuen Welt und verzichtet vollständig auf einen Selbstbehalt. Ambulante Leistungen erstattet dieser Tarif bis zum 3,5-fachen GOÄ-Satz für ärztliche Leistungen, Belegarzt und Privatarzt (bei schweren Krankheiten oder Unfall) ebenfalls bis zu den Höchstsätzen. Stationär versichern Sie sich im Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, wobei ab dem 7. Versicherungsjahr ein Jahreshöchstsatz von 4.000 Euro gilt. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr (70 Prozent) mitversichert, ebenso Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate.

Als offener Tarif profitiert KVP (BRE) von einer stabilen Altersstruktur und einem ausgeglichenen Versichertenkollektiv, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater hält als bei geschlossenen Tarifen. Gleichzeitig können Versicherte des gleichen Versicherers im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG häufig von besseren Konditionen oder niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen Leistungen profitieren. Die fehlende Kostenbeteiligung durch den Selbstbehalt macht jeden Arztbesuch unmittelbar wirtschaftlich planbar.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungspotenziale für Ihren Tarif bei der HanseMerkur PKV bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm überprüft Ihre individuelle Situation und findet passende Alternativen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (BRE): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (BRE): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Regel- und Belegarztleistungen.

clinic A: Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).

clinic U: Privatarztbehandlung bei Unfall.

Gebührenordnung (stationär)

KVP (BRE): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

clinic A: Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

clinic U: Bei Unfall bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (BRE): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

clinic U: Stationäre Psychotherapie bei Unfall nach GKV-Leistung oder Leistung der PKV.

Kein Versicherungsschutz bei Extremsportarten (Liste des Versicherers).

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (BRE): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (BRE): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (BRE): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Stabilität und Gestaltungsspielraum beim KVP (BRE)

Der KVP (BRE) ist ein offener Neukundentarif, der weiterhin neue externe Versicherte aufnimmt. Das bedeutet eine kontinuierlich stabile Altersstruktur und ein gleichmäßigeres Verhältnis zwischen jüngeren und älteren Versicherten. Geschlossene Tarife dagegen schrumpfen über die Jahre, weil Neuzugänge fehlen und die bestehende Gruppe demografisch altert. Diese Dynamik führt bei Alttarifen zu deutlich stärkeren Beitragserhöhungen. Bestehende Versicherte eines anderen Tarifes der HanseMerkur können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach § 204 VVG in den KVP (BRE) hineinwechseln und von dieser stabilen Risikogemeinschaft profitieren.

Der offene Status bedeutet auch, dass die HanseMerkur den Tarif aktiv am Markt bewirbt und weiterentwickelt. Versicherte in älteren, geschlossenen Tarifen der HanseMerkur finden hier eine attraktive Ausstiegsalternative. Häufig gelingt der Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung, besonders wenn die Altersrückstellungen des Ausgangstarifes übernommen werden können.

Tarifwechsel nach § 204 VVG: Chancen im internen Wechsel

Alle Versicherten der HanseMerkur haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Dieser Wechsel bleibt innerhalb der HanseMerkur und hat mehrere Vorteile: In den meisten Fällen können die bereits angesammelten Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was den Beitrag zusätzlich senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und wie ein Wechsel in den KVP (BRE) für Ihre Lebenssituation sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt alle verfügbaren Optionen. Nutzen Sie diesen kostenlosen Service: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim KVP (BRE): Handlungsspielraum durch Tarifwechsel

Auch bei einem offenen Tarif wie dem KVP (BRE) können Beitragserhöhungen auftreten - durch steigende medizinische Kosten, höhere Arzneimittelpreise oder Anpassungen der Versichertenstruktur. Der offene Status sorgt zwar für eine stabilere Entwicklung als geschlossene Tarife, schützt aber nicht vor allgemeinen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. Eine Beitragserhöhung ist oft ein guter Anlass, den aktuellen Tarif zu überprüfen und zu prüfen, ob ein Wechsel zu besseren oder preisgerechteren Bedingungen möglich ist.

Ein Tarifwechsel nach § 204 VVG bei der HanseMerkur kann in vielen Fällen die Prämie senken und häufig gleichwertige oder bessere Leistungen bieten - vor allem wenn Sie bereits Altersrückstellungen angesammelt haben. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Entwicklung der Prämien in verschiedenen HanseMerkur-Tarifen und hilft Ihnen, die Trends zu erkennen. Erhalten Sie Ihre persönliche Einschätzung durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (BRE), EKV2, clinic A, clinic U

Der KVP (BRE) bietet umfangreiche Leistungen: ambulant 3,5-fach GOÄ für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische und 1,3-fach für Laborleistungen. Bei Zahnbehandlung 100 Prozent Erstattung, Zahnersatz und Kieferorthopädie 80 Prozent mit bis zu 4.000 Euro Jahreshöchstsatz ab Jahr 7. Stationär Einbettzimmer mit Privatarzt bei schweren Krankheiten oder Unfall. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr (70 Prozent). Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate. Hilfsmittel 100 Prozent aus offenem Katalog. Kein Selbstbehalt.
Der KVP (BRE) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt. Das heißt, die HanseMerkur nimmt weiterhin neue Kunden auf. Eine offene Position führt zu einer ausgewogenen Altersstruktur und stabileren Beitragsentwicklung als geschlossene Tarife, deren Versichertenbestand schrumpft. Bestehende HanseMerkur-Versicherte können in diesen stabilen, zukunftsorientierten Tarif wechseln.
Der Selbstbehalt ist null Euro. Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Das macht den KVP (BRE) besonders attraktiv für Versicherte, die häufige Arztbesuche haben oder vorhersehbare medizinische Kosten vermeiden möchten. Jede Leistung wird sofort mit dem Versicherer abgerechnet, ohne dass Sie zunächst einen Betrag selbst tragen müssen.
Ja, als HanseMerkur-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach § 204 VVG. Das heißt, Sie können in einen anderen HanseMerkur-Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. In den meisten Fällen können Altersrückstellungen ganz oder teilweise mitgenommen werden, was Ihren Beitrag reduziert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viele Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre Chancen. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihre Gesundheit, wie lange Sie bereits im KVP (BRE) versichert sind (Altersrückstellungen), und welche Alternativen verfügbar sind. Der KVP (BRE) bietet bereits gute Leistungen mit null Selbstbehalt und hoher GOÄ-Erstattung - aber möglicherweise gibt es günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen, vor allem wenn Sie jünger sind oder bestimmte Leistungen weniger nutzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob und wie viel Sie sparen können und welche Kompromisse nötig wären. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse beraten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert