Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (BRE), EKV2, clinic A im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVP (BRE) mit EKV2-Option und clinic A der HanseMerkur verbindet großzügige Leistungen mit modernen Tarifmechanismen der Neuen Welt. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro zahlen Sie direkt ohne Eigenanteil und profitieren von GOÄ-Höchstsätzen (bis zu 3,5-fach für ärztliche Leistungen) ambulant und bei Belegarzt. Im Krankenhaus erhalten Sie ein Einbettzimmer und Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten. Die Zahnversorgung deckt Behandlung zu 100% und Zahnersatz zu 80% ab; mit der EKV2-Option steigen die Zahnersatz-Limits auf bis zu 10.000 Euro jährlich ab dem 7. Versicherungsjahr. Die offene Struktur ermöglicht aktuelle Finanzierung und moderate Beitragsentwicklung.

Besonderheiten wie ein Hilfsmittelkatalog ohne Mengenlimitierung, Psychotherapie (70% für bis zu 50 Sitzungen jährlich), alternative Medizin und Sehhilfen (100 Euro pro 36 Monate) unterstreichen den breiten Versicherungsschutz. Der Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen HanseMerkur-Tarif bietet vielen Versicherten eine Chance, Beiträge zu optimieren und unter Umständen bei gleichzeitiger Leistungsanpassung zu sparen. In vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen oder Teile davon erhalten, ohne dass erneute Gesundheitsprüfungen erforderlich sind.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt gezielt auf, ob ein interner Tarifwechsel beim HanseMerkur PKV-Tarif Ihre aktuelle Prämie senken oder Ihre Leistungen optimieren könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (BRE): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (BRE): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Regel- und Belegarztleistungen.

clinic A: Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers).

Gebührenordnung (stationär)

KVP (BRE): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.

clinic A: Bei schweren Krankheiten (Liste des Versicherers) bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (BRE): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (BRE): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (BRE): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (BRE): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVP (BRE), EKV2, clinic A versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der HanseMerkur?

Der KVP (BRE) mit EKV2 und clinic A ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird durch neue, jüngere Versicherte kontinuierlich aufgefrischt, was Beitragssteigerungen tendenziell moderater hält als in geschlossenen Bestandstarifen. Sie profitieren von einer ausgeglichenen Altersstruktur und stabilen Kalkulationen. Offene Tarife sind transparent marktwirtschaftlich gemanagt und unterliegen regulären Anpassungsprozessen.

Für Bestandsversicherte der HanseMerkur bietet dieser offene Status Planungssicherheit: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen offenen oder geschlossenen Tarif des gleichen Versicherers ist jederzeit möglich. Besonders wenn Ihre aktuellen Leistungen nicht vollständig ausgeschöpft werden oder der Beitrag steigt, lohnt sich eine Neubewertung - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren HanseMerkur-Tarife und kann gezielt empfehlen, welcher Tarifwechsel zu Ihrer Situation passt.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihre Chancen im KVP

Der KVP (BRE) mit EKV2 und clinic A eröffnet Wechseloptionen innerhalb der HanseMerkur. Der sogenannte interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, zu einem anderen HanseMerkur-Tarif zu wechseln - beispielsweise zu einem mit höherem oder niedrigerem Selbstbehalt, anderen Leistungsschwerpunkten oder anderen Tarifmechanismen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungsdeckung im KVP und identifiziert alternative HanseMerkur-Tarife, die Ihren Bedarf günstiger oder leistungsgerechter erfüllen könnten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht konkrete Szenarien und zeigt auf, welche Tarifvarianten real verfügbar sind. Mit der Analyse erhalten Sie auch eine konkrete Handlungsempfehlung und einen persönlichen Wechselantrag, falls gewünscht. Jetzt anmelden und Ihre Wechselchancen ausloten.

Beitragserhöhung im KVP: Tarifwechsel als Ausweg

Auch bei einem offenen Tarif wie dem KVP (BRE) mit EKV2 und clinic A sind Beitragserhöhungen nicht ausgeschlossen. Sie entstehen durch steigende medizinische Kosten, höhere GOÄ-Sätze und allgemeine Preisentwicklungen im Gesundheitswesen. Der offene Status bremst zwar die Beitragsdynamik gegenüber geschlossenen Tarifen, aber bei einem 0-Euro-Selbstbehalt und Leistungen bis zu GOÄ-Höchstsätzen können sich Erhöhungen durchaus bemerkbar machen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur ist in dieser Situation oft sinnvoll: Häufig lässt sich durch einen Wechsel zu einem Tarif mit Selbstbehalt oder angepassten Leistungsgrenzen der Beitrag senken - ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur-Seite zeigt, wie sich ähnliche Tarife in ihrer Preisentwicklung unterscheiden. Dies gibt Ihnen Anhaltspunkte, ob ein Wechsel zu einem anderen Tarif beitragsmäßig attraktiv ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse simuliert konkrete Wechselszenarien für Ihr Alter und Ihre Gesundheit und nennt Ihnen die beste Wechseloption. Jetzt anmelden und sichern Sie sich eine persönliche Tarifempfehlung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (BRE), EKV2, clinic A

Der Tarif bietet umfassende Leistungen: Ambulant erhalten Sie 100% Erstattung bei Primärärzten und bis zu 80% bei Facharztbehandlung ohne Primärarzt; GOÄ-Höchstsätze (bis 3,5-fach) gelten für alle ärztlichen Leistungen. Stationär: Einbettzimmer, Regelarzt, Belegarzt bis Höchstsatz, Privatarztbehandlung bei schweren Krankheiten. Zahnersatz 80%, Zahnbehandlung 100%. Psychotherapie: 70% bis 50 Sitzungen jährlich. Sehhilfen: 100 Euro alle 36 Monate. Hilfsmittel ohne Kataloglimit (z.B. Krankenfahrstühle bis 12.000 Euro). Naturheilverfahren bis 1.000 Euro jährlich ab dem 3. Versicherungsjahr. Kein Selbstbehalt.
Der KVP (BRE) mit EKV2 und clinic A ist ein offener Tarif. Das bedeutet, die HanseMerkur nimmt aktiv neue Versicherte auf. Dadurch bleibt die Altersstruktur ausgeglichen und Beitragssteigerungen halten sich tendenziell in Grenzen. Im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen, bei denen die Risikogemeinschaft schrumpft und Beiträge rascher steigen, profitiert ein offener Tarif von kontinuierlicher Durchmischung mit Neuzugängen und moderater Finanzentwicklung.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Das heißt, Sie zahlen keinen Eigenanteil und erhalten 100% (oder den gestaffelten Prozentsatz wie 70% bei Psychotherapie oder 80% bei manchen Zahnleistungen) direkt erstattet. Ein 0-Euro-Selbstbehalt macht den Tarif attraktiv für Versicherte, die Eigenanteile sparen wollen - gleichzeitig kann dies bei Beitragserhöhungen ein Wechselgrund sein, um durch Selbstbehalt Beiträge zu reduzieren.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist möglich. Sie könnten beispielsweise zu einem Tarif mit Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen wechseln, um die Prämie zu senken. In vielen Fällen sind Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung realisierbar und Altersrückstellungen werden teilweise oder ganz übernommen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Wechseloptionen und gibt Ihnen eine verlässliche Empfehlung.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wer bei guter Gesundheit ist und bereit, einen Selbstbehalt zu akzeptieren, kann durch einen Wechsel oft erheblich sparen - bei ähnlichen oder nur leicht reduzierten Leistungen. Umgekehrt: Wenn Sie den 0-Euro-Selbstbehalt und die GOÄ-Höchstsätze sehr schätzen, lohnt ein Wechsel nur, wenn alternative HanseMerkur-Tarife mit vergleichbarem Leistungsniveau günstiger sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die ganze HanseMerkur-Palette und findet für Ihre Konstellation den wirtschaftlich optimalsten Tarif - ob das ein Wechsel ist oder das Bleiben im KVP.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert