Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVP (BRE), EKV2 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif HanseMerkur KVP (BRE), EKV2 kombiniert das Leistungsversprechen einer neuen Welt mit der Flexibilität eines zeitgemäß verwalteten Kollektivs. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro zahlen Versicherte Ärztinnen- und Ärzte-Leistungen ohne persönliche Prämienausgleichspflicht. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ mit bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, unterstützt durch 100% Hilfsmittelerstattung aus einem offenen Katalog, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr (70%) und jährlich 100 Euro für Sehhilfen. Im Zahnbereich erstatten die BRE-Module 100% Zahnbehandlung, während Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 80% gedeckt sind.

Als offener Tarif profitiert die KVP (BRE), EKV2 von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft und einer stabiler ausgestalteten Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt als bei älteren, geschlossenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bleibt eine realistische Option, falls ein anderer Tarif besser zur persönlichen Situation passt; häufig lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und ähnliche oder verbesserte Leistungen bei niedrigerem Beitrag realisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm evaluiert, ob die HanseMerkur PKV-Tarif KVP (BRE), EKV2 zur individuellen Lage passt oder ob Optimierungspotenzial besteht.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVP (BRE): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVP (BRE): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVP (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVP (BRE): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVP (BRE): Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVP (BRE): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVP (BRE): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVP (BRE): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVP (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVP (BRE): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVP (BRE): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im HanseMerkur: KVP (BRE), EKV2 versichert?
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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen offenen Tarif wie die KVP (BRE), EKV2 attraktiv?

Die HanseMerkur KVP (BRE), EKV2 steht für Neukundinnen und Neukunden offen: Das Versichertenkollektiv wird kontinuierlich gepflegt und nicht geschlossen. Diese offene Struktur führt zu einer ausgewogeneren Altersverteilung und stabilerem Finanzierungsfundament im Vergleich zu Tarifen, deren Aufnahme längst beendet ist. Für Sie als Versicherter bedeutet das moderate Beitragsentwicklung, die vom Erfolgspotenzial einer lebendigen Risikogemeinschaft profitiert.

Bestehende Versicherte anderer HanseMerkur-Tarife können mittels §204 VVG zu diesem offenen Tarif wechseln, ohne die Risikogemeinschaft zu verlassen. Geschlossene Tarife dagegen kämpfen oft mit schrumpfenden Kollektiven und ungünstigem Altersaufbau, was zu stärkeren Beitragssteigerungen führt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick über die verfügbaren Optionen und kann Sie zu offenen Tarifen führen, die Ihre Bedarfe erfüllen.

Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur: Chancen nutzen

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur ist für Bestandsversicherte eine gesetzlich verankerte Option. Gesundheitsprüfungen sind in vielen Fällen entbehrlich, und in den meisten Fällen lassen sich bestehende Altersrückstellungen zu neuen Tarifen mitnehmen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zur KVP (BRE), EKV2 oder zu einem anderen Tarif sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf und gibt Ihnen Klarheit über Ihre Wechselmöglichkeiten. Jetzt anmelden, um den Prozess zu starten.

Beitragserhöhungen bei der KVP (BRE), EKV2: Handlungsspielraum durch Tarifwechsel

Auch in einem offenen Tarif wie der KVP (BRE), EKV2 entstehen Beitragserhöhungen durch steigende Leistungsausgaben im Gesundheitswesen, medizinische Innovationen und die Kapitalertragsrisiken im Alterungsprozess. Da der Tarif offen ist, profitieren Sie zwar von einer aktiveren Verwaltung des Kollektivs, doch auch hier können jährliche Prämienanpassungen anfallen. Versicherte, die mit einer Beitragserhöhung konfrontiert sind, haben die Möglichkeit, gezielt zu prüfen, ob ein interner Tarifwechsel Erleichterung bringt.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen HanseMerkur-Tarif kann in vielen Fällen niedrigere Beiträge mit gleichwertigen Leistungen ermöglichen oder gezielt einen höheren Selbstbehalt gegen Prämienreduktion austauschbar machen. Schauen Sie sich das Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung bei der HanseMerkur nachzuverfolgen und besser einschätzen zu können, worin die Steigerungen begründet liegen. Anschließend kann unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse über Jetzt anmelden konkrete Handlungsoptionen aufzeigen.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVP (BRE), EKV2

Der Tarif deckt ambulante Leistungen bis zum 3,5-fachen Satz der GOÄ ab, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz (mit Jahreslimits bis 4.000 Euro ab dem 7. Versicherungsjahr), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr à 70%, 100% Hilfsmittel aus offenem Katalog, jährlich 100 Euro für Sehhilfen (erneuerbar nach 36 Monaten), 80% Naturheilverfahren durch Ärzte nach GebüH, stationäre Psychotherapie, Belegarztleistungen bis 3,5-fach GOÄ und 100% Vorsorgeuntersuchungen. Mit EKV2 hinzu kommen spezielle Krebsvorsorgeleistungen.
Die KVP (BRE), EKV2 ist ein offener Tarif: Neukundinnen und Neukunden können weiterhin aufgenommen werden. Das bedeutet eine stabiler gepflegte Risikogemeinschaft mit ausgewogenerer Altersstruktur als bei geschlossenen Tarifen. Die kontinuierliche Aufnahme neuer Versicherter trägt zu moderaterer Beitragsentwicklung bei und sorgt für ein solideres Finanzierungsfundament im Vergleich zu schrumpfenden Alttarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das heißt, Sie zahlen bei ärztlichen Leistungen keinen persönlichen Kostenanteil, solange Sie von einem der genannten Erstbehandler (Allgemeinmediziner, Internist, Frauenarzt, Kinderarzt, Augenarzt oder Notarzt) behandelt werden. Diese Struktur positioniert die KVP (BRE), EKV2 als Premium-Tarif ohne Kostenrisiko beim Arztbesuch.
Ja. Als HanseMerkur-Versicherter können Sie nach §204 VVG zu einem anderen Tarif der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln. Dabei lassen sich in vielen Fällen Altersrückstellungen mitnehmen und häufig mit günstigen Alternativen niedrigere Beiträge erzielen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitssituation und Ihren Versicherungszielen ab. Wenn Sie mit dem 0-Euro-Selbstbehalt und dem Leistungsumfang zufrieden sind, aber Beiträge sparen möchten, könnte ein Wechsel zu einem Tarif mit moderatem Selbstbehalt lohnen. Auch wenn sich Ihre medizinischen Bedürfnisse verändert haben (z.B. geringere Psychotherapie-Nutzung oder günstigere Zimmerausstattung), eröffnen sich neue Optionen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation detailliert und empfiehlt konkrete Wechsel, die zu Ihnen passen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert