HanseMerkur KVP (BRE), EKV2: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVP (BRE), EKV2 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif HanseMerkur KVP (BRE), EKV2 kombiniert das Leistungsversprechen einer neuen Welt mit der Flexibilität eines zeitgemäß verwalteten Kollektivs. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro zahlen Versicherte Ärztinnen- und Ärzte-Leistungen ohne persönliche Prämienausgleichspflicht. Die ambulante Versorgung erfolgt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ mit bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen, unterstützt durch 100% Hilfsmittelerstattung aus einem offenen Katalog, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr (70%) und jährlich 100 Euro für Sehhilfen. Im Zahnbereich erstatten die BRE-Module 100% Zahnbehandlung, während Zahnersatz und Kieferorthopädie mit 80% gedeckt sind.
Als offener Tarif profitiert die KVP (BRE), EKV2 von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft und einer stabiler ausgestalteten Altersstruktur, was die Beitragsentwicklung tendenziell moderater ausfallen lässt als bei älteren, geschlossenen Tarifen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur bleibt eine realistische Option, falls ein anderer Tarif besser zur persönlichen Situation passt; häufig lassen sich dabei Altersrückstellungen mitnehmen und ähnliche oder verbesserte Leistungen bei niedrigerem Beitrag realisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm evaluiert, ob die HanseMerkur PKV-Tarif KVP (BRE), EKV2 zur individuellen Lage passt oder ob Optimierungspotenzial besteht.
Basismerkmale
KVP (BRE): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVP (BRE): Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen) oder operative Sehschärfenkorrekturen (auch Laser/Lasik).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVP (BRE): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.000,-EUR für Sprechhilfen
- 1.000,-EUR für Hörhilfen
- 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
- 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
KVP (BRE): Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
- 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
- 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Ambulante Leistungen
KVP (BRE): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVP (BRE): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
EKV2: Erstattet werden für Versicherte ab Alter 18 Jahre
- ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
- bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.
Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.
Stationäre Leistungen
KVP (BRE): Regel- und Belegarztleistungen.
KVP (BRE): Regelleistungen.
Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVP (BRE): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVP (BRE): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVP (BRE): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
EKV2: Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für
- Zahnersatz und Kieferorthopädie
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.
Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung
- für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
- bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.
Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird
- professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
- bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
KVP (BRE): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
EKV2: Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.
- 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
KVP (BRE): Nicht erforderlich.




