Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS1 (A), EKV2 (A) im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVS1 (A) und EKV2 (A) der HanseMerkur kombiniert solide ambulante Leistungen mit erwerbstätigenfreundlicher Zahnversorgung. Mit GOÄ-Sätzen bis zum 3,5-fachen für ärztliche Leistungen, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz ab dem 7. Versicherungsjahr (bis zu 10.000 EUR jährlich) bietet dieser Tarif der neuen Welt eine breite Versicherungslösung. Der Selbstbehalt von 500 EUR pro Versicherungsjahr trägt zur Beitragsstabilität bei, wobei Chefarztleistungen im stationären Bereich nicht enthalten sind.

Der §204 VVG eröffnet Versicherten der HanseMerkur regelmäßig die Möglichkeit, in diese oder andere Tarifvarianten zu wechseln. Offene Tarife wie der KVS1 (A), EKV2 (A) profitieren von einer stabilen Altersstruktur in der Risikogemeinschaft, was tendenziell einen moderat steigenden Beitragsverlauf bewirkt. Eine individuelle Tarifoptimierung ist in vielen Fällen möglich und kann bei längerfristigem Versicherungsschutz bedeutsam sein.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, wie unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm Ihren HanseMerkur PKV-Tarif bewertet und welche Wechseloptionen Ihnen offenstehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVS1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVS1 (A): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVS1 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVS1 (A): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVS1 (A): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

EKV2 (A): Erstattet werden

  • ein spezieller Bluttest zur Krebsvorsorge pro Jahr
  • bei auffälligem Testergebnis bildgebende Verfahren (PEC-CT, Kopf-Hals-MRT, Prostata-MRT) aus dem Haupttarif.

Impfungen gegen Cholera, Typhus, Malaria, Gelbfieber und Hepatitis vor Auslandsreisen bis max. 100,-EUR pro Versicherungsjahr.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVS1 (A): Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

KVS1 (A): Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

KVS1 (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVS1 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVS1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.

EKV2 (A): Erstattet werden ab dem 7.Versicherungsjahr zusammen mit den Leistungen des Haupttarifs 80% für

  • Zahnersatz und Kieferorthopädie
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers.

Fällt im Haupttarif eine Selbstbeteiligung

  • für professionelle Zahnreinigung an, wird diese zu 100%, max. 120,-EUR pro Versicherungsjahr erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie an, wird diese zu 100% erstattet.

Bei Anspruch auf eine Pauschalleistung im Haupttarif wird

  • professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 120,-EUR erstattet
  • bei Unfall für Zahnbehandlung, Zahnersatz oder Kieferorthopädie 100%, max. 1.000,-EUR erstattet.
Summenbegrenzung

KVS1 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.

EKV2 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie zusammen mit der Leistung des Haupttarifes max.

  • 10.000,-EUR jährlich im 7.-14.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVS1 (A): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif - was bedeutet das für den KVS1 (A)?

Der KVS1 (A) ist ein offener Tarif der HanseMerkur, was bedeutet, dass neue externe Kunden ihn abschließen können. Dies ist eine Besonderheit: Offene Tarife der neuen Welt haben Zugang zur wachsenden Kundenbasis des Versicherers und profitieren von ausgeglichenerer Altersstruktur. Die Risikogemeinschaft vergrößert sich, Altersrückstellungen werden kontinuierlich aufgebaut, und der versicherungsmathematische Druck ist tendenziell geringer als in geschlossenen Beständen.

Innerhalb der HanseMerkur können Bestandsversicherte über den §204 VVG in den KVS1 (A) wechseln, sofern dieser günstiger oder leistungsreicher für ihre Situation ausfällt. Dieser interne Tarifwechsel ist ein wesentlicher Optimierungshebel, insbesondere bei Beitragserhöhungen im aktuellen Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert regelmäßig solche Wechselszenarien und hilft Ihnen, die beste Lösung zu finden.

Tarifwechsel im KVS1 (A) - Chancen und Voraussetzungen

Ein Wechsel in oder aus dem KVS1 (A) erfolgt intern bei der HanseMerkur über den §204 VVG. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, allerdings kann eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein - dies hängt vom Einzelfall und dem Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Erfahrung mit HanseMerkur-Wechseln und prüft kostenfrei, ob der KVS1 (A) eine Verbesserung zu Ihrem aktuellen Tarif darstellt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret auf, wo Sparpotenziale oder Leistungsverbesserungen liegen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVS1 (A) - Tarifwechsel als Lösung

Der offene Tarif KVS1 (A) ist im Normalfall weniger von Beitragssprüngen betroffen als geschlossene Bestände - doch medizinische Kostensteigerungen und höhere Leistungsausgaben wirken sich auch auf diesen Tarif aus. Wer im KVS1 (A) eine Erhöhung erhält, kann häufig durch einen internen Wechsel zu einem sparsameren HanseMerkur-Tarif die Prämie reduzieren, ohne Schutzlücken zu riskieren.

Der §204 VVG erlaubt es in vielen Fällen, gleichwertige oder bessere Leistungen bei einem geringeren Beitrag zu finden. Vergleichen Sie hierzu den aktuellen Markt: Der Beitragserhöhungs-Chart der HanseMerkur zeigt die Tarifentwicklung der letzten Jahre. Eine strukturierte Analyse durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt auf, welche Wechsel konkret für Ihren Gesundheitszustand und Ihre Bedürfnisse infrage kommen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS1 (A), EKV2 (A)

Der KVS1 (A) deckt ambulante Leistungen mit bis zu 3,5-facher GOÄ für ärztliche Leistungen ab. Psychotherapie wird zu 70% für maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet. Sehhilfen sind bis 100 EUR alle 36 Monate abgedeckt. Im stationären Bereich erfolgt die Behandlung durch Regel- und Belegärzte bis zu den Höchstsätzen der GOÄ in Mehrbettzimmern. Die Zahnversorgung ist besonders leistungsstark: Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit gestaffelten Jahresobergrenzen (ab dem 7. Jahr bis zu 10.000 EUR jährlich). Der Selbstbehalt beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr.
Der KVS1 (A) ist ein offener Tarif der HanseMerkur. Das bedeutet, dass neue Kunden ihn abschließen können und die Risikogemeinschaft wächst. Offene Tarife profitieren von stabilerer Altersstruktur und tendenziell moderat steigenden Beiträgen, da die Versichertengruppe kontinuierlich verjüngt wird. Dies sichert längerfristig bessere Prämienentwicklung als in geschlossenen Beständen mit schrumpfender Risikogemeinschaft.
Der Selbstbehalt im KVS1 (A) beträgt 500 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante sowie stationäre Leistungen. Für Zahnersatz und Kieferorthopädie gelten separate jährliche Obergrenzen für die Erstattung, abhängig von der Betriebsdauer (ab dem 7. Jahr bis zu 10.000 EUR jährlich). Ein SB von 500 EUR positioniert diesen Tarif im moderaten Bereich und trägt zu stabilen Beitragszahlungen bei.
Ja, über den §204 VVG können Sie bei der HanseMerkur in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen werden Altersrückstellungen mitgenommen, und in der Regel ist eine neue Gesundheitsprüfung nicht oder nur eingeschränkt erforderlich. Allerdings hängt dies vom konkreten Zieltarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf.
Ob ein Tarifwechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und den verfügbaren Alternativen ab. Der KVS1 (A) mit 500 EUR SB und solider ambulanter Versorgung ist für viele Versicherte attraktiv, doch bei Beitragserhöhungen oder veränderten Leistungsanforderungen können andere HanseMerkur-Tarife vorteilhafter sein. Besonders interessant ist der Tarifwechsel, wenn Sie bessere Zahnleistungen oder niedrigere Selbstbehalte benötigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt nur solche Wechsel, die echten Mehrwert bringen - kostenfrei und ohne Verpflichtung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert