HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A): Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A) im Überblick
Der HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit solider Ausstattung für Bestandsversicherte und Neukunden. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro, ambulanten Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ und Zahnersatzleistungen von 80 Prozent bildet dieser Tarif ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus (Chefarzt), Einbettzimmer und eine offene Hilfsmittelausstattung runden das Profil ab.
Als offener Tarif profitiert der KVS1 (A), PSV (A) von einer aktiven Neukunden-Integration und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Innerhalb desselben Versicherers besteht für Bestandsversicherte häufig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in kostengünstigere oder leistungsreichere Alternativen zu wechseln; in vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick zu den realen Chancen eines Tarifwechsels für Ihre persönliche Situation.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.
Basismerkmale
KVS1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
KVS1 (A): Erstattet werden
- max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).
Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.
KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS1 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:
- 1.000,-EUR für Sprechhilfen
- 1.000,-EUR für Hörhilfen
- 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
- 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
KVS1 (A): Erstattet werden
- 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
- 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
- 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.
Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.
- 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.
Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.
Ambulante Leistungen
KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
KVS1 (A): Erstattet werden
- ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
- weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.
Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.
Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.
Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.
Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.
Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).
Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.
Stationäre Leistungen
KVS1 (A)+PSV (A): Privatarztbehandlung.
KVS1 (A)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
KVS1 (A), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
KVS1 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:
- bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:
- bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
- bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
- bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
KVS1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
- Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
KVS1 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
- 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
- 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
- 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
KVS1 (A): Nicht erforderlich.




