Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A) im Überblick

Der HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A) ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit solider Ausstattung für Bestandsversicherte und Neukunden. Mit einem Selbstbehalt von 500 Euro, ambulanten Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ und Zahnersatzleistungen von 80 Prozent bildet dieser Tarif ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis. Die Privatarztbehandlung im Krankenhaus (Chefarzt), Einbettzimmer und eine offene Hilfsmittelausstattung runden das Profil ab.

Als offener Tarif profitiert der KVS1 (A), PSV (A) von einer aktiven Neukunden-Integration und tendenziell moderateren Beitragsentwicklungen. Innerhalb desselben Versicherers besteht für Bestandsversicherte häufig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um in kostengünstigere oder leistungsreichere Alternativen zu wechseln; in vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen übernommen werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassenden Überblick zu den realen Chancen eines Tarifwechsels für Ihre persönliche Situation.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem günstigeren HanseMerkur PKV-Tarif für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

KVS1 (A): Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

KVS1 (A): Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

KVS1 (A): Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

KVS1 (A): Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

KVS1 (A): 70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

KVS1 (A): Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

KVS1 (A)+PSV (A): Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

KVS1 (A)+PSV (A): Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

KVS1 (A), PSV (A): Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

KVS1 (A): Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen

KVS1 (A): – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

KVS1 (A): Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

KVS1 (A): Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele Hanse Merkur-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif mit stabilen Beitragsperspektiven

Der KVS1 (A), PSV (A) ist als offener Tarif nicht nur für Bestandsversicherte zugänglich, sondern nimmt aktiv Neukunden auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft durch kontinuierliche Zugänge ausgeglichen bleibt und nicht wie bei geschlossenen Tarifen durch demografische Alterung schrumpft. Dies wirkt sich tendenziell stabilisierend auf die Beitragsentwicklung aus; allerdings bleiben medizinische Kostensteigerungen auch für offene Tarife ein Faktor.

Für Bestandsversicherte anderer HanseMerkur-Tarife eröffnet sich durch den offenen Status die Möglichkeit eines §204 VVG-Wechsels. Geschlossene Alttarife sind der Öffentlichkeit nicht mehr zugänglich, aber unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt alle verfügbaren Optionen und kann individuelle Tariffit-Analysen durchführen, um die beste Lösung für Ihre Situation zu finden.

Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der HanseMerkur

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers (HanseMerkur) ist eine wichtige Möglichkeit, um die Beitragslast zu senken oder bessere Leistungen zu nutzen. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen bei einem solchen Wechsel übernommen, was den Kostenvorteil erheblich verstärkt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Deckungslücken, Ihre aktuelle Prämie und verfügbare Zieltarife und entwickelt ein Wechsel-Szenario, das zu Ihrer Lebenssituation passt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Sparpotenziale auf: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bringt Klarheit. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im KVS1 (A), PSV (A) - Handlungsspielraum nutzen

Auch offene Tarife wie der KVS1 (A), PSV (A) sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit, da steigende Arztkosten, Arzneimittelpreise und Medizintechnik alle Versicherer betreffen. Die offene Struktur des Tarifs mindert zwar das Risiko einer Überalterung des Versichertenkollektivs, kann aber steuerungstechnische Prämienanstiege nicht vollständig abfangen. Für Sie als Versicherter bedeutet dies: Eine frühzeitige Prüfung von Wechseloptionen ist sinnvoll.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist hier Ihr Handlungsanker. Häufig existieren günstigere Alternativen innerhalb der HanseMerkur mit gleichwertigen Leistungen oder nur gering reduzierter Deckung, die einer Beitragserhöhung entgegenwirken können. Schauen Sie sich die historische Entwicklung der Beitragssätze im Beitragserhöhungs-Chart an und vergleichen Sie Ihre Situation mit Tarifoptionen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Schritte konkret sinnvoll sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS1 (A), PSV (A)

Der KVS1 (A), PSV (A) deckt ambulante Leistungen bis zu 3,5-fach GOÄ (ärztlich), Psychotherapie mit 70 Prozent für max. 50 Sitzungen jährlich, Sehhilfen bis 100 Euro alle 36 Monate, offene Hilfsmittel zu 100 Prozent, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz zu 80 Prozent und Kieferorthopädie zu 80 Prozent. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung, Einbettzimmer und Psychotherapie. Ab dem 7. Versicherungsjahr ist die Erstattung für Zahnersatz und KFO auf 4.000 Euro jährlich begrenzt. Mit 500 Euro Jahres-Selbstbehalt ist dieser Tarif moderat positioniert.
Der KVS1 (A), PSV (A) ist ein offener Tarif, das heißt die HanseMerkur akzeptiert aktiv Neukunden. Dies stabilisiert die Altersstruktur des Versichertenkollektivs und wirkt sich tendenziell bremsend auf Beitragserhöhungen aus. Für bereits bei der HanseMerkur versicherte Kunden wirkt sich der offene Status vorteilhaft aus: Sie können als Bestandsversicherte jederzeit intern zu diesem Tarif oder zu anderen HanseMerkur-Tarifen wechseln, ohne den Versicherer zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 500 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Leistungen. 500 Euro positioniert diesen Tarif im unteren bis mittleren Selbstbehalt-Segment und ist typisch für Tarife, die eine ausgewogene Balance zwischen Prämie und Kostenrisiko anstreben. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu fällig.
Ja, innerhalb der HanseMerkur steht Ihnen der Weg eines §204 VVG-Tarifwechsels offen. In vielen Fällen können dabei Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, und in einigen Fällen ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie, welche Zieloptionen mit welchen Einsparungen realistisch sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der genauen Leistungswirklichkeit in Ihrem Versicherungsfall ab. Der KVS1 (A), PSV (A) deckt viele Standards (Chefarzt, Einbett, gute Zahnersatz-Quote) ab, aber es gibt innerhalb der HanseMerkur Tarife, die günstiger sind und ähnliche oder sogar bessere Leistungen bieten, oder umgekehrt: Tarife mit höherem Selbstbehalt, bei denen Ihre persönliche Einnahme-Konstellation sparen würde. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm vergleicht dabei Ihre aktuellen und perspektivischen Ausgaben im KVS1 (A) mit realistischen Zieltarifen und gibt Ihnen eine Handlungsempfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert