Hanse Merkur
PKV-Anbieter Hanse Merkur
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 500 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung bis Höchstsatz 3,5-fach ärztl.
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 70% pro Kalenderjahr

HanseMerkur KVS1 (A) im Überblick

Der offene Unisex-Tarif KVS1 (A) der HanseMerkur Krankenversicherung AG kombiniert eine moderne Neue-Welt-Struktur mit umfangreichen ärztlichen Leistungen. Mit einem Selbstbehalt von nur 500 EUR pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattungen bis zu den Höchstsätzen (3,5-fach für ärztliche Leistungen, 2,5-fach für technische, 1,3-fach für Laborleistungen) bietet dieser Tarif eine solide Kostenbeteiligung bei breiter Leistungsabdeckung. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr zu 70 Prozent erstattet, und der offene Hilfsmittelkatalog gewährleistet Anspruch auf technische Hilfsmittel bis zu vereinbarten Höchstbeträgen.

Als offener Tarif profitiert der KVS1 (A) von einer aktiv gewachsenen Versichertenbasis, was tendenziell zu moderateren Beitragserhöhungen führt. Gleichzeitig können Versicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder auch zu anderen Tarifen der HanseMerkur migrieren. In vielen Fällen ermöglicht ein solcher Wechsel Einsparungen bei gleichzeitiger Beibehaltung oder Verbesserung der Leistungen, wobei Altersrückstellungen in der Regel übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob der HanseMerkur PKV-Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder welche Wechselmöglichkeiten bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt500 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

Bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Sehhilfen (Brillen)

Erstattet werden

  • max. 100,-EUR für Sehhilfen (Gläser, Brillengestelle, Kontaktlinsen).

Erneuter Anspruch nach 36 Monaten.

Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag max.:

  • 1.000,-EUR für Sprechhilfen
  • 1.000,-EUR für Hörhilfen
  • 12.000,-EUR für Krankenfahrstühle
  • 15.000,-EUR für Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers.
Ärztliche Behandlung

Erstattet werden

  • 100% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn die Erstbehandlung durch einen Arzt für Allgemeinmedizin, einen Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, einen Frauenarzt, einen Kinderarzt, einen Augenarzt oder einen Notarzt erfolgt.
  • 80% für die Erst- und Folgebehandlung, wenn für die Erstbehandlung nicht einer der o.g. Ärzte in Anspruch genommen wird.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

  • 80% für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem GebüH oder Hufelandverzeichnis einschließlich Arzneimittel, Verbandmittel und Heilmittel.

Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Naturheilverfahren durch Ärzte und Behandlung durch Heilpraktiker max.

  • 100,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 200,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 1.000,-EUR jährlich ab dem 3.Versicherungsjahr.

Behandlungen nach dem Hufelandverzeichnis werden bis zu den Regelhöchstsätzen der GOÄ erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

70% für max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

Erstattet werden

  • ambulante Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen
  • weitere Vorsorgeuntersuchungen (Liste des Versicherers) bis zu den Regelhöchstsätzen.

Pauschalen für weitere Vorsorgeuntersuchungen sind möglich.

Erstattet werden Impfungen gemäß Empfehlung der Ständigen Impfkommission.

Nicht erstattet werden Impfungen, die durch Auslandsreisen, den Beruf oder Freizeitgewohnheiten erforderlich sind.

Selbstbeteiligung (SB) gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Ausnahme: Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von einer SB.

Werden Vorsorgeuntersuchungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung (BRE).

Ausnahme: Die Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen beeinflussen die BRE nicht.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

Regel- und Belegarztleistungen.

Gebührenordnung (stationär)

Regelleistungen.

Belegarzt bis zu den Höchstsätzen der GOÄ, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz für ärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz für Laborleistungen.
Psychotherapie (stationär)

Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

Zahnbehandlung bis zu den Regelhöchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 2,3-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 1,8-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,15-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.

Zahnersatz und Kieferorthopädie bis zu den Höchstsätzen, d.h.:

  • bis zum 3,5-fachen Satz der GOZ für zahnärztliche Leistungen
  • bis zum 2,5-fachen Satz der GOÄ für technische Leistungen
  • bis zum 1,3-fachen Satz der GOÄ für Laborleistungen.
Erstattungen
  • Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet.
  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet.
  • Material- und Laborkosten gemäß Preis- und Leistungsverzeichnis des Versicherers werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

Erstattung für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 600,-EUR im 1.-2.Versicherungsjahr
  • 1.200,-EUR im 1.-4.Versicherungsjahr
  • 2.400,-EUR im 1.-6.Versicherungsjahr
  • 4.000,-EUR jährlich ab dem 7.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

Nicht erforderlich.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen offenen Tarif bei der HanseMerkur aus?

Der KVS1 (A) ist ein offener Tarif, der aktiv Neukunden aufnimmt und somit weiterhin am Markt präsent ist. Dies unterscheidet ihn von geschlossenen Bestandstarifen: Die Versichertenbasis bleibt durch Neueintritte dynamisch, was das Durchschnittsalter des Kollektivs stabiler hält. Ein ausgeglicheneres Risikoprofil führt tendenziell zu moderateren Beitragsanpassungen, da die Kostenlast nicht nur auf einer schrumpfenden Gruppe älterer Versicherter lastet.

Für bestehende Versicherte der HanseMerkur ist der offene Status von Vorteil: Der Tarif bleibt attraktiv und unterliegt weniger extremen Sparmaßnahmen, die bei geschlossenen Tarifen häufig zu erhöhten Prämien führen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch die versteckten Details solcher Tarifoptionen und kann präzise einschätzen, welche Wechsel für Ihre persönliche Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel beim KVS1 (A): So nutzen Sie das Potenzial

Der KVS1 (A) bietet zahlreiche interne Tarifwechselmöglichkeiten innerhalb der HanseMerkur. Nach §204 VVG können Sie als Bestandsversicherte in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus zu anderen Produkten migrieren. Eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, und Ihre Altersrückstellungen werden in den meisten Fällen vollständig übernommen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Alternativen verfügbar sind und wie ein Wechsel Ihre Situation optimiert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse liefert Ihnen alle Antworten - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Empfehlung von unserem PKV-Sachverständigen.

Beitragserhöhungen im KVS1 (A): Chancen der Optimierung

Der KVS1 (A) unterliegt wie alle Tarife den medizinischen Kostenentwicklungen, ist aber durch seine offene Struktur weniger dramatisch von Beitragsanpassungen betroffen als geschlossene Tarife. Dennoch: Steigende Leistungsausgaben und sinkende Kapitalerträge führen regelmäßig zu Prämiensteigerungen. Besonders Versicherte mit niedrigerem Alter im Tarifeintritt oder mit Leistungsveränderungen sollten regelmäßig ihre Situation überprüfen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der HanseMerkur kann eine sinnvolle Reaktion sein. Häufig finden sich alternative Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Beiträgen. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der HanseMerkur-Seite zeigt Ihnen die historischen Prämiensteigerungen und hilft bei der Einordnung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, welche Tarifoptionen für Sie sinnvoll sind und wie Sie reagieren sollten - Jetzt anmelden für eine fundierte Empfehlung.

Häufige Fragen zum HanseMerkur KVS1 (A)

Der KVS1 (A) erstattet ambulante ärztliche Leistungen bis zu den GOÄ-Höchstsätzen (3,5-fach) mit 100% für Behandlung durch einen Hausarzt, Internisten oder Frauenarzt und 80% für Spezialisten. Psychotherapie wird zu 70% für maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr übernommen. Sehhilfen werden bis zu 100 EUR alle 36 Monate erstattet. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% mit jährlichen Obergrenzen ab 600 EUR im 1.-2. Jahr bis 4.000 EUR ab dem 7. Jahr. Der offene Hilfsmittelkatalog deckt Bandagen, Prothesen und Dialysegeräte bis zu vereinbarten Höchstbeträgen (z.B. 15.000 EUR für Hilfsmittel) ab. Naturheilverfahren werden zu 80% bis 1.000 EUR jährlich erstattet, Impfungen nach der Ständigen Impfkommission sind enthalten.
Der KVS1 (A) ist ein offener Tarif der HanseMerkur. Das bedeutet, dass der Versicherer aktiv neue Kunden annimmt und dieser Tarif nicht mit Neuzugangsstopp belastet ist. Offene Tarife profitieren von einer wachsenden und altersausgeglicheneren Versichertengemeinschaft, was tendenziell zu stabileren und moderateren Beitragserhöhungen führt. Im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen, deren Versichertenkollektiv schrumpft und altert, hat der KVS1 (A) bessere Chancen auf kontrollierte Prämiensteigerungen und ist ein attraktiver Tarif für langfristige Planung.
Der Selbstbehalt (Versicherungsjahr-SB) im KVS1 (A) beträgt 500 EUR. Diese Summe müssen Sie pro Versicherungsjahr selbst tragen, bevor die Erstattung durch HanseMerkur einsetzt. Ein Selbstbehalt von 500 EUR positioniert sich als mittlerer Wert im PKV-Spektrum: höher als selbstbehaltsfreie Tarife (0 EUR), aber niedriger als Hochselbstbehalt-Modelle (1.000 EUR+). Der SB gilt für ambulante und stationäre Behandlungen und auch für Vorsorgeleistungen, mit Ausnahme von Pauschalen für Vorsorgeuntersuchungen.
Ja, Sie können innerhalb der HanseMerkur nach §204 VVG in andere Tarife wechseln. Diese internen Tarifwechsel sind oft ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich, und Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig mitgenommen. Ein Wechsel kann tendenziell zu Prämienreduktion führen, besonders wenn Sie zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder reduzierten Leistungen wechseln. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, ob und in welchen Tarif ein Wechsel sinnvoll ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Sachverständigen erfolgen.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jünger sind oder niedrige Altersrückstellungen haben, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt erhebliche Einsparungen bringen. Falls Sie älter sind oder bereits bedeutende Altersrückstellungen aufgebaut haben, lohnt sich ein Wechsel nur, wenn Sie bereit sind, Leistungen zu reduzieren. Ein offener Tarif wie der KVS1 (A) steht weniger unter Druck als geschlossene Tarife, daher ist ein sofortiger Wechsel oft nicht zwingend erforderlich. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Situation kostenlos und zeigt auf, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel die beste Lösung für Sie ist - ob das der KVS1 (A) selbst, ein anderer HanseMerkur-Tarif oder eine Optimierung im aktuellen Tarif ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert